Handwerke und andere Tätigkeiten der Dorfbewohner.

Naturgemäß sind die allgemeinen äußeren Bedingungen und die Lage und Geschichte eines Dorfes und Hofes maßgebend für die zu erwartenden Tätigkeiten seiner Bewohner. Hier sind es zuerst Ackerbau und Viehzucht und dann das Kloster und der nahe Wald. Halten wir uns an urkundlich zu Belegendes für das Dorf Glashagen, dann waren es im Jahr 1312 also eine kleine bunt zusammgewürfelte Schar von Bewohnern. Die genannte Mühle war zweifellos die Badenmühle und wird dem Kloster zugeordnet werden müssen, Wohnort war im weitesten Sinne Glashagen, wie auch der Schütze im Auftrag des Klosters, dem damaligen Grundherren gedient haben wird. (siehe auch: 1312: mittelalterlicher Siedlungsnachweis)

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Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) in Glashagen

Am 1. Januar 1953 wurde die erste Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG), die LPG „Quellental“ von 12 Mitgliedern auf dem Hof Glashagen gegründet. Alles verlief in etwa nach einem im ganzen Land proklamierten Statut. Was war der Ausgangspunkt? Es gab zu dieser Zeit eine halbwegs funktionierende Landwirtschaft, bei der sich alles um die Erfüllung der staatlichen Planaufgaben drehte, deren Ergebnisse jedoch insgesamt die steigenden Bedürfnisse der Versorgung der Bevölkerung nicht erfüllte. Auch der Selbstgebrauch eigenerzeugter Produkte war genehmigungspflichtig und erst nach Erfüllung des staatlichen Plansolls gestattet. So mußte beispielsweise auch der Lehrer sein Soll erfüllt haben, bevor er für sich eine Schlachtgenehmigung erhielt.

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Pflanzaktion im Herbst 2011

Im November 2011 reifte der Entschluß, die letzte Lücke der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Retschow zu beflanzen. Damit ist nun die kilometerlange Hecke ringsherum vollständig. Eine gute gemeindeübergreifende Aktion: Die Pfähle und der Wildschutz-Umzäunungsdraht kamen aus Gemeindebestand der Gemeinde Retschow. Die Pflanzen hat der Bürgermeister Schoppmeyer von der Pflanzenbörse organisiert. Das Pflanzbett hat der Reddelicher Landwirt Ruppert von Jeinsen gezogen. Zwei Reihen Pfähle gegraben und Draht gezogen hat Lutz Hoffmann. Unter Anleitung des Gärtners Hans Georg Niemann haben weitere Glashägerinnen und Glashäger die Pflanzungen durchgeführt.

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Flurnamen um Glashagen Hof und Dorf herum

Flurnamen sind Ortsbezeichnungen innerhalb einer Gemeindeflur, die eine allgemeine oder genauere Ortsbestimmung zulassen. Innerhalb der Kommunikation der Menschen bei der Beschreibung eines bestimmten Ortes oder auch der Abfassung von Verträgen haben sie von alters her und gerade früher eine sehr wichtige Rolle gespielt. Die Auffindung bestimmter, frei in der Natur liegender Flächen, war nur so möglich.

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2003: Vortrag zum Park des Hofes Glashagen

Eine Studentin des Institut für Landschaftsplanung der Uni Rostock hielt, im Rahmen eines Umwelttages 2003 in Retschow, einen Vortrag zum Thema Konzeption für den Gutspark Hof Glashagen. Grobe Aussage : Es gab ca. 1200 derartige Parks in Mecklenburg, von denen sehr viele verwildert waren. Das Glashäger Gutshaus entstand etwa 1829 bis 1831.

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Aus der Geschichte der Hufe I des Dorfes Glashagen

Diese Bauernstelle war die erste, die links- und rechtsseitig der Dorfstraße, aus Richtung Bad Doberan kommend, lag. Die Felder befanden sich, wie bei allen drei Hufen seit Gründung beidseitig der Dorfstraße. Sie bestanden aus einem kleineren nördlichen und dem wesentlich größeren südlichen Teil. (Siehe Skizze Dorffeldmark 1862). Bis zu den 1870-er Jahren lag das Wohngebäude mit den Ställen unmittelbar an der Dorfstraße, so wie heute noch bei den Hufen II und III . Wegen der besseren Erreichbarkeit aller Feldflächen wurde ein neues Hofgebäude in südlicher Richtung etwa auf die Mitte des südlichen Ackerteils gesetzt und mittels einer längeren Hofanfahrt an die Kreisstraße angeschlossen. Das entsprach einer Optimierung der Erreichbarkeit aller zur Bewirtschaftung nötigen Wege. Jetzt hatte man einen sog. arondierten Betrieb. An alter Stelle nach dem „Umzug“ blieben ein Katen und ein Brunnen zurück.

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Verlauf der Zugehörigkeit Dorf Glashagen

Die Verwaltung des Dorfes Glashagen war im Verlauf ihrer Geschichte nie eine statische Angelegenheit. Seine Bewohner haben die wechselnde Obrigkeit und deren Beamten vermutlich mit sprichwörtlicher Mecklenburgischer Sturh.., wenn nicht sogar Gelassenheit ertragen. Nicht nur hier, vielmehr überhaupt in Mecklenburg hat sich der Widerstand gegen die Obrigkeit nie nennensert entwickelt.

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1945: Bodenreform, Enteignungen der sogen. Großgrundbesitzer

Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der landwirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg in Ostdeutschland. Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde privater Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet.

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1936: Die Gemeinden Hof und Dorf Glashagen wurden zusammengelegt.

Die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 hat die gesamte Gesellschaft verändert. Die Verwaltung war umfassend von ihrer Ideologie beherrscht. Folgerichtig wurden die Strukturen der ländlichen Verwaltung allenthalben gestrafft und jegliche Einflußnahme der auf den Gütern bis dahin regierenden Besitzer bevormundet oder unterdrückt.

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Wegebau in Glashagen

Die allgemeine Situation der dörflichen Wege

Die Wege innerhalb der Ortschaft Glashagen und die Erhaltung ihrer Brauchbarkeit waren, wie in allen Dörfern unseres Landes ein dauerndes Problem. Wegebesserung war über Jahrhunderte eine der wichtigsten öffentlichen Leistungen der Bewohner. Alle Wege innerhalb der Ortschaften bestanden aus einem Gemisch aus Lehm und Kies, das festgestampft wurde. Bestenfalls waren im Unterbau stärkere Matten aus Zweigen eingearbeitet, gelgentlich auch stärkere Äste, die den Wegen den Namen Knüppeldamm gaben. Erst bei dem Bau der Hauptstraße gelegentlich des Baues der jetzigen Alten Dorfstraße kamen diese Verstärkungen zum Vorschein. Regelmäßige Auswaschungen ließen immer wieder ganze Bereiche unpassierbar werden. Die Intervalle der Reparaturen waren kurz und beschränkten sich bestenfalls auf das Erreichen des alten Zustandes.

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1933: Reichserbhofgesetz

Das Reichserbhofgesetz diente, lt. Wikipedia dazu, Die Höfe vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schützen. An die Unveräußerbarkeit des landwirtschaftlichen Bodens geknüpft, führte das Gesetz zu Unzufriedenheiten, da man doch gerade erst in den 1860er Jahren aus den Zeitpachthöfen mit ihren Hauswirthen stolze Erpächter gemacht hatte.

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1922: Sitzung des Schulvorstandes

Im Protokollbuch der Gemeinde Glashagen findet sich am 17. Juni 1922 der Eintrag „Sitzung des Schulvorstandes“. Als Gemeindevertreter gehören dem Schulvorstand an: Herr Erbbesitzer Heinrich Griese (Dorf) und Herr Gutsbesitzer Baller (Hof). Als Elternvertreter die Büdner Bartels und Heiden (Dorf) sowie Herr Altschwager (Hof). Als passives Mitglied Lehrer Buß. Auf der Tagesordnung standen:

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Allgemeine Armenverordnungen

Seit ewigen Zeiten waren gerade in Mecklenburg wenige geschriebene und viele ungeschriebene Gesetze in Anwendung und auf fatale Weise war gerade die Armut und der Umgang mit ihr ungeregelt. Beispielsweise war das Betteln und Hausieren lange Zeit prinzipiell legal und wurde nur durch das Hausrecht (mittels Schild an der Haustür) eingeschränkt. Ärzte, Hebammen und Apotheker waren über ihre Medizinalordnungen gehalten barmherzig zu sein. Die Schulordnungen sahen Schulgeld- und Bücherfreiheit für die Kinder der Armen vor. Das war gesetzlich gesichert. Die Kirche als Institution hatte seit jeher – übrigens bis heute – eine außerordentliche soziale Funktion. So gab (gibt) es besonders von Kirchen und Klöstern unterhaltene, barmherzige Anstalten, sog. Hospitäler und Hospize mit ausschließlich sozialer Funktion.

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1907: Besitzverhältnisse und Erschließung des Quellentals

Das Landeshauptarchiv in Schwerin verfügt u. a. über einen ausführlichen themenbezogenen Brief des Großherzoglichen Amtes Doberan der an das Großherzogliche Ministerium für Finanzen, Domänen und Forsten gerichtet wurde. In dem Schreiben werden anschaulich die Verhältnisse um die Nutzung der Quellen behandelt. Danach war bereits seit 1906/07 eine eigens gegründete GmbH unter Beteiligung dreier weiterer Mitglieder in der Wasserproduktion tätig. Es wurde der Verkauf eines Wassers unter der Handelbezeichnung Glashäger festgelegt. Weiter ging es um Sicherung des Zugriffs auf alle weiteren Quellen durch die GmbH .

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Feuerschauen 1876

Mit der „Verordnung betreffend baupolizeiliche Vorschriften für das Domanium“ wurde 1876 im Großherzogtum Mecklenburg -Schwerin ein umfangreiches Regelwerk erlassen, welches nicht nur das Genehmigungsverfahren für Bauten und weitere feuerpolizeiliche Bauvorschriften enthielt, sondern auch Bestimmungen zur Durchführung der vorgeschriebenen periodischen Feuerschauen.

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Protokollbuch Glashagen Dorf

Das uns vorliegende Protokollbuch für das Dorf wurde am 21. September 1871 eröffnet. Anlaß war die erste Bildung einer Gemeindeverwaltung unter Vorsitz des Bürgermeisters. Das offizielle, für alle Gemeinden des damaligen Großherzogtums Mecklenburg Schwerin verbindliche, Dokument war die Revidierte Gemeinde-Ordnung für die Domanial-Ortschaften vom 29. Juni 1869. Erstmals regierten die Bürgermeister nicht mehr allein. An ihrer Seite standen ab dieser Zeit und für alle Zeiten zunächst vom Amt bestätgte repräsentative Dorfbewohner. Wie man sah, setzten diese sich aus Vertretern aller Bewohnergruppen zusammen. Seit 1919 werden alle Vertreter der Gemeinde von allen wahlberechtigten Bürgern zwingend gewählt.

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1869: Gemeindeordnung in Mecklenburg

Diese Ordnung wurde durch ein für jede entsprechende Gemeinde vom Großherzoglichen Amt Doberan erlassenes und vom Innerministerim des Großherzogthums Schwerin bestätigtes Statut federführend vorbereitet und durchgesetzt. Aus diesem Anlaß wurden der Hof 1870 und das Dorf Glashagen im Jahr 1871 eigenständige Gemeinden. Sinn und Zweck war eine grundlegende Neuordnung der Verwaltung des bis dato herrschaftlichen, ländlichen Grundbesitzes im gesamten Großherzogtum Mecklenburg – Schwerin. In der Folge dieser Ordnung wurden die Ämter – hier das Großherzogliche Amt Doberan – und die Großherzogliche Kammer Mecklenburg Schwerin wesentlich entlastet und die zu bildenden Gemeinden zur Übernahme einer Reihe von Aufgaben autorisiert. Aus der unmittelbaren Zuständigkeit der Ämter fielen:

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1862 bis 1907: Übersichten zur Dorffeldmark Glashagen

Die älteste uns bekannte Karte der Dorffeldmark Glashagen ist von 1862. Diese vermessene Flurkarte ist die Basis für Kartenwerke bis zum 21. Jahrhundert. Aus den Vermessungen für diese Flurkarte resultieren auch die statistischen Daten über die Ländereien Glashagens. [Aus Beiträge zu Statistik Mecklenburg, 5. Band 1. und 2. Heft 1867]

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Das Landschulwesen Mecklenburg-Schwerins in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Die Anhebung der Qualität der Volksschulen auf dem Lande hatte seit ihrer Entstehung im 18. Jahrhundert einen schwierigen Weg hinter sich bringen müssen. Besonders die allgemeine Niveauverbesserung und die Angleichung der ritterlichen Dorfschulen an die domanialen Schulen war bis Mitte des 19. Jahrhunderts, nicht gelungen.

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1845: gemeinsame Hofverpachtung

In einer Pachtperiode waren die Höfe Althof, Glashagen und Teutenwinkel zusammen an einen Rostocker Bürger verpachtet worden. Es war nicht unüblich, daß gerade bei den großen Höfen im Pachtgeschäft e i n zahlungskräftiger Pächter mehrere Höfe an sich brachte und diese dann unterverpachtete oder mit einem Inspektor besetzte.

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1832: Zweiter Zeitpachtvertrag für die Glashäger Hauswirte.

Auch der Nachfolgevertrag von 1798 wurde wieder für die Dorfschaft Glashagen als Ganzes aufgesetzt. Auf die Veröffentlichung des kompletten Vertrages wird, unter Verweis auf das Landeshauptarchiv (LHA) als Quelle [01], verzichtet. Nachfolgend die Einleitung als Beispiel:

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1828: Hof Glashagen wurde Erbpachthof

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts läßt sich besonders unter den großen Höfen eine merkliche Zunahme der Erbpachtstellen im Gebiet des Amtes Doberan verzeichnen. In diesem Fall sind die Höfe Fulgen und Glashagen im gleichen Jahr 1828 vererbpachtet worden. Die Vererbpachtung erfolgte aus einer Hofmeierei, hier bis dahin im Besitz der Cämmerei des Großherzogs Friedrich Franz und auf Zeit an verschiedene Pächter vergeben. [37] und [42]

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1801: Der Begriff „Abfallholz“ wurde klargestellt.

Im Jahr 1801 sah sich der Herzog genötigt, den Begriff allerlei Abfallholz zu definieren, der bei den Deputaten in den Pachtverträgen auftauchte. Solche Klarstellungen in aller Öffentlichkeit (hier handelt es sich immerhin um ein Gesetzblatt!) kamen nur in seltenen Fällen vor. Es lohnt sich genau hinzuschauen:

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1755: Lage der Schmiede im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich

Durch den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (LGGEV) von 1755, § 259 waren nur wenige Handwerker auf dem Lande zugelassen, zu denen der Grobschmied mit einem Gesellen gehörte. Schon 1787 heißt es in einem weiteren Gesetz: „Auf eingegangene Beschwerde wegen Überschreitung des § 259 des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs, nach welchem den Grobschmieden auf dem Lande ausdrücklich nur erlaubt ist, einen Gesellen zu halten, wird das Halten eines zweiten nochmal verboten. Weiter wird verfügt, daß kein Lehrjunge erlaubt ist.

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1794: Pächterfamilie Wachenhusen

Wilhelm Andreas Friedrich Wachenhusen (geb. 1748 ; gest. 1821) wurde 1794 erstmalig als Doberaner Amtmann genannt. Später, wahrscheinlich 1798 pachtete er Glashagen Hof. In den Jahren 1793/94 war er Mitbegründer des Seebades Bad Doberan und als Amtshauptmann oberster Verantwortlicher für alle Bauangelegenheiten im Amtsbereich Doberan. Er war Mitglied der vom Großherzog berufenen Badekommission (siehe unten ). Er war-neben weiteren Repräsentanten- entscheidend für die Entwicklung und den Ausbau Doberans und Heiligendamm als Seeheilbad und für die baurechtliche Seite der herzogliche Residenzen zuständig. Er besaß weitgehende Vollmachten z. B. die des Großherzogs zu uneingeschränkter Kontennutzung.

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1779: Versuche zur Inoculation von Rindern auf dem Hof Glashagen

In Mecklenburg grassierten mehrere Rinderseuchen mit tödlichem Ausgang. Die Verluste hatten existenzbedrohende Ausmaße, weil ganze Herden krepierten. Es war daher ein außerordentliches allgemeines Interesse an der Eingrenzung oder sogar Beherrschung der Seuche vorhanden. Länderübergreifend wurden verzweifelt tierärzliche Behandlungsformen gesucht. An einer für die damaligen Verhältnisse wohlorganisierten Versuchsreihe beteiligte sich u. a. der Pächter des Hofes Glashagen mit einigem Erfolg. Die Auswertung verschiedener Inoculationen erfolgte im Hannoverschen Magazin 1779

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1750: Hof Glashagen „fällt aus der Pacht“

Das bedeutete, dass Hof Glashagen innerhalb einer regulären Pachtperiode vakant wurde. Über die Gründe dazu ist mir nichts bekannt. Es war aber nichts Außergewöhnliches im damaligen Mecklenburg. Für die optimale Verpachtung seiner Domänen war eine landesweite Verbreitung solcher Anzeigen essentiell. Daher die ausführliche Einleitung:

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Die Feuerordnung von 1681 des Amtes Doberan

Brandschutz in den domanialen Dörfern, zu denen auch Glashagen gehörte, begann nicht erst mit den Gründungen der freiwilligen Feuerwehren Ende des 19. Jahrhunderts. Aufgrund der verheerenden Schäden durch Brände wurden Angelegenheiten des Brandschutzes schon früh per Verordnungen geregelt.

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1312: Mittelalterlicher Siedlungsnachweis

Eine Urkunde aus dem Jahre 1312 ist ein sehr frühes Beweisstück für die Existenz der Ortschaft Glashagen im Bereich des Klosters Doberan. In dieser Urkunde sind mehrere Ortschaften genannt, die jede für sich Ansprüche auf Entschädigung für erlittene Plünderungen an Rostock stellten. Verursacher waren Rostocker Truppen.

Was war dem voraus gegangen?
Heinrich der Löwe lag mit den beiden Seestädten Rostock und Wismar im Kampf. Beide Städte waren damals eigenständig, hatten eine Sonderstellung und gehörten nicht zum Doberaner Klostergebiet. Verbündeter Heinrichs war der Dänische König Erich. Die Rostocker betrachteten das Klostergebiet als dänisches und somit feindliches Gebiet und überfielen einige Dörfer und beraubten die ansässigen Bauern. Aus diesem kriegsrechtlichen Irrtum entstand ein Rückgabeanspruch des Klosters. Ihm verdanken wir die Entschädigungsforderungen einschließlich der Nennung einiger aufschlußreicher Einzelheiten. Die Urkunde wurde mehrfach aus dem Lateinischen übersetzt, in einer Übersetzung bei Baumgarten [09] lautet der Abschnitt für Glahagen:

Schäden in Glashagen:

Dem dort wohnenden Arnold trieben sie fünf Schafe im Wert von 15 Schillingen fort. Dem großen Johannes trieben sie ein Pferd im Wert von 6 Mark fort. Dem Johannes Dannebel raubten sie ein Pferd im Werte von 5 Mark. Der Schütze Henning kaufte sich aus der Gefangenschaft für 10 Mark frei. Ludolf kaufte zwei Pferde für 2 Mark zurück. Eda (Bäuerin) kaufte ein Pferd für 8 Schillinge zurück. Heinrich von Badenmühlen verlor Mühlengeräte im Werte von 2 Mark. Die erste Pfändung umfaßte 34 1/2 Mark, die zweite 15 Mark weniger 1 Schilling (75 Mark und 15 Schilling.

[09]

Eine weitere Schadensaufstellung von 1312 nennt den S c h ü t z e n Henning (woanders Hence)

Artikel aktualisiert am 06.11.2022

1297: Weitere frühe Erwähnung von Glashagen

Der Recherche von Professor Giercke [25] verdanken wir diese Urkunde nebst Übersetzung. Die graphische Ausführung des Originals ist ausgesprochen interessant und läßt auf ein gehobenes Schreibbüro der damaligen Zeit (Kloster) schließen. Inhaltlich bestätigte die Urkunde vorangehende Zehnt-Überlassungen abermals. Auch wurde noch einmal der Zweck der großzügigen Überlassungen, nämlich die Erlangung des Seelenheils des Schenkenden genannt. Das Seelenheil, wurde gern vor gefährlichen Unternehmungen, wie weiten Reisen, auf diese sehr teure Weise erworben.

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