Geschichte der Glashäger Schule

Die Geschichte der Schulen in den Städten Mecklenburgs geht auf die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Auf dem Lande sind Schulen erstmals in der Revidierten Kirchenordnung von 1602 genannt, gemeint sind noch nicht die Landsschulen, die gab es erst zu Zeiten der Kirchenordnung von 1650. In der Kirchen- und nicht in einer weltlichen Ordnung, weil die Kirchen aus den Regelungen der Reformation außerordentliche Zuständigkeiten für den Bereich der Schule (Bildung im weitesten Sinne) erhalten hatten.

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Tagebuch des Lehrers Erich Schönfeld

Erich Schönfeld war der erste Nachkriegslehrer an der Glashäger Schule und wirkte dort bis zur Schließung. In seinem Nachlass fand sich nachfolgendes Tagebuch aus dem wörtlich zitiert wird:

Im Oktober 1945 kam der Schreiber dieser Zeilen an diesen Ort, beauftragt zur Verwaltung der hiesigen Schulstelle. Der Unterricht wurde sofort aufgenommen. Seit dem Einrücken,der Besatzungsmacht [Anmerkung: 4. Mai 1945 die sowjetische Rote Armee], war kein Schulunterricht mehr gewesen. Der Vorgänger, Lehrer Buß, der seit 1917 hier gewirkt hatte, war im Mai 1945 freiwillig aus dem Leben geschieden.

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1922: Sitzung des Schulvorstandes

Im Protokollbuch der Gemeinde Glashagen findet sich am 17. Juni 1922 der Eintrag „Sitzung des Schulvorstandes“. Als Gemeindevertreter gehören dem Schulvorstand an: Herr Erbbesitzer Heinrich Griese (Dorf) und Herr Gutsbesitzer Baller (Hof). Als Elternvertreter die Büdner Bartels und Heiden (Dorf) sowie Herr Altschwager (Hof). Als passives Mitglied Lehrer Buß. Auf der Tagesordnung standen:

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Das Landschulwesen Mecklenburg-Schwerins in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Die Anhebung der Qualität der Volksschulen auf dem Lande hatte seit ihrer Entstehung im 18. Jahrhundert einen schwierigen Weg hinter sich bringen müssen. Besonders die allgemeine Niveauverbesserung und die Angleichung der ritterlichen Dorfschulen an die domanialen Schulen war bis Mitte des 19. Jahrhunderts, nicht gelungen.

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1842: Regulativ zur Bildung von Schulvorständen

Im Jahr 1842 gab es noch keine Dorfversammlungen, man wählte entsprechend § 3 des Regulativs. In dieser Angelegenheit beriet die Glashäger Dorfversammlung im Oktober 1891 und wählte, auf ausdrückliche Forderung des Amtes, die Büdner Johann Uplegger und Hennnings einstimmig zu Schulvorständen und meldete Vollzug. [5]

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1837: Regulativ für die sogenannten Industrieschulen

Das Regulativ für die sogenannten Industrieschulen wurde 1837 erlassen. Zu Michaelis (29. September) 1873 erhielt Glashagen eine Industrieschule obwohl das Regultiv bereits 1844, zum Zeitpunkt Schuleröffnung in Glashagen gültig war. Das entsprechenden 1837-er Regulativ enthält:

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1827: Regulativ zur Einrichtung von Obstbaumschulen durch die Dorflehrer

Um den Obstbau in Mecklenburg zu forcieren erließ der Herzog am 24. Februar 1827 ein Regulativ für die von den Schulmeistern zu übernehmenden Obstbaumschulen. Lehrer wurden nur noch eingestellt, wenn diese nachweisen konnten, dass sie im Obstbau befähigt waren. Bereits etablierte Schulmeister wurden verpflichtet, sich auf Kosten der Schulkasse unterweisen zu lassen. In den Domanialdörfern waren Obstbaumschulen anzulegen, die von den Schulmeistern betreut wurden. Die Schulkinder waren dort, am praktischen Beispiel, in Obstbau zu unterrichten.
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