1906: GV-Sitzung zu Trichinenschauen

Vom 13. Juni 1906 fanden wir im Protokollbuch einen Eintrag über eine außerordentliche Sitzung der Dorfversammlung. Anlass war eine Anfrage des Großherzoglichen Amtes, ob es sichempfehlen würde, in Glashagen bei allen hausgeschlachteten Tieren die obligatorische Trichinenschau, die bis dahin nicht verlangt wurde, einzuführen.

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1994-Bodenordnungsverfahren

1994 wurde für Glashagen ein Bodenordnungsverfahren eröffnet. Grundlage war der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.“ Das Amt für Landwirtschaft Rostock war federführend. Das betraf sowohl die Dorferneuerungsplanung als auch die Betreuung der Zuwendungsempfänger. Gegenstände des Bo-verfahrens waren: Die Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen.

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Glashagens Bauernhöfe im Allgemeinen

Ein Zeitgenosse schrieb dazu: „daß die Leibeigenen unter anderem aus Verdruß über die beschwerlichen Dienstleistungen handeln. Sie bekümmerten sich nicht so sehr um ihre Wirtschaft und hätten daher schon längst das Axiom (Grundwahrheit) unter sich geltend gemacht: Es sei das beste, was man mit den Zähnen davon ziehe. Weiter heißt es: „Um diesem Unwesen abzuhelfen, sind zum öfteren Verordnungen gemacht, die das unmenschliche Gefreße, wo nicht abzuschaffen wenigstens einzuschränken“.

Zum Verständnis der besitzrechtlichen Verhältnisse der Bauern zum Grund und Boden ist ein kurzer Ausflug in die Entstehungsgeschichte der mecklenburgischen Landwirtschaft hilfreich. Nach der Gründung des Klosters Doberan im Jahr 1170 begann die Besiedelung des Umfeldes innerhalb der vorhandenen schütteren wendischen Bebauung. Das Kloster erhielt sehr früh den Besitz einer Anzahl wendischer Dörfer und Ländereien durch Bischof Hermann zu Schwerin zugesprochen und erweiterte und festigte diesen ca. 300 Jahre lang. Man baute Kirchen und gründete Dörfer. Gleichzeitig wurde der Aufbau klostereigener Höfe (Grangien) durch die Mönche betrieben.

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Glashagens Häuslereien

Schon zu älteren Zeiten gab es in Mecklenburg auch im Amtsbereich Doberan Häusler. Dazu gehörte ein sehr kleines Grundstück für einen kleinen Hof und bescheidenen Garten von oft weniger als fünfzig Quadratruthen. Solche Kleinstflächen entstanden anläßlich der Feldregulierungen aus den Bauernhufen. Die Pachtverträge der Bauern der Hufen I bis III im Dorf Glashagen mußten die Herausnahme solcher Flächen aus ihrem Acker zur Ansetzung von Häuslerein oder auch Büdnereien erlauben. Ihre Pachrverträge enthielten solche Auflagen ausdrücklich. In unserem zunächst beschriebenen Fall handelt es sich um gemeindeeigenes Land am südöstlichen Dorfrand, gegenüber der Schule auf dem die erste Häuslerei errichtet wurde.

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1936: Die Gemeinden Hof und Dorf Glashagen wurden zusammengelegt.

Die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 hat die gesamte Gesellschaft verändert. Die Verwaltung war umfassend von ihrer Ideologie beherrscht. Folgerichtig wurden die Strukturen der ländlichen Verwaltung allenthalben gestrafft und jegliche Einflußnahme der auf den Gütern bis dahin regierenden Besitzer bevormundet oder unterdrückt.

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Protokollbuch Glashagen Dorf

Das uns vorliegende Protokollbuch für das Dorf wurde am 21. September 1871 eröffnet. Anlaß war die erste Bildung einer Gemeindeverwaltung unter Vorsitz des Bürgermeisters. Das offizielle, für alle Gemeinden des damaligen Großherzogtums Mecklenburg Schwerin verbindliche, Dokument war die Revidierte Gemeinde-Ordnung für die Domanial-Ortschaften vom 29. Juni 1869. Erstmals regierten die Bürgermeister nicht mehr allein. An ihrer Seite standen ab dieser Zeit und für alle Zeiten zunächst vom Amt bestätgte repräsentative Dorfbewohner. Wie man sah, setzten diese sich aus Vertretern aller Bewohnergruppen zusammen. Seit 1919 werden alle Vertreter der Gemeinde von allen wahlberechtigten Bürgern zwingend gewählt.

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1869: Gemeindeordnung in Mecklenburg

Diese Ordnung wurde durch ein für jede entsprechende Gemeinde vom Großherzoglichen Amt Doberan erlassenes und vom Innerministerim des Großherzogthums Schwerin bestätigtes Statut federführend vorbereitet und durchgesetzt. Aus diesem Anlaß wurden der Hof 1870 und das Dorf Glashagen im Jahr 1871 eigenständige Gemeinden. Sinn und Zweck war eine grundlegende Neuordnung der Verwaltung des bis dato herrschaftlichen, ländlichen Grundbesitzes im gesamten Großherzogtum Mecklenburg – Schwerin. In der Folge dieser Ordnung wurden die Ämter – hier das Großherzogliche Amt Doberan – und die Großherzogliche Kammer Mecklenburg Schwerin wesentlich entlastet und die zu bildenden Gemeinden zur Übernahme einer Reihe von Aufgaben autorisiert. Aus der unmittelbaren Zuständigkeit der Ämter fielen:

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Vererbpachtung der Glashäger Hufen

Das Finanzministerium des Großherzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Man wies an, die Vererbpachtung dorfweise durchzuführen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der an anderer Stelle beschriebenen Bildung der Dorfgemeinden ist die Vererbpachtung zu sehen.

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1853: Pachtvertrag für Häusler- und Einliegerreservate

Die Gruppe der Einlieger entstand und bestand aus den unvermögenden meist nicht ausgebildeten landwirtschaftlichen Hilfskräften, manchmal Handwerkern, aus dem Überhang der nicht erbberechtigten Familienangehörigen der Pächter- und Büdnerfamilien (einschl. Handwerker), und wiederum deren eigene Nachkommen. Man erkennt, daß es sich naturgemäß um eine sich schnell vergrößernde Gruppe von Dorfbewohnern handelt die nicht über Grund und Boden verfügte. Sie bildeten nach und nach die größte Bevölkerungsgruppe auch in Glashagen und stellten die Knechte und Dienstmädchen sowie Tagelöhner auf den größeren Bauernhöfen im eigenen Dorf häufig auch auf Gutshöfen in der Nachbarschaft.

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1752: Vermessungen der Dorffeldmark Glashagen

Interessant für uns ist eine so bezeichnete H o f f m a n n s c h e Vermeßungs-Charte de anno 1752. Aus ihr wurde das erste Feldregister der Glashäger Feldmark extrahiert und die Bewirtschaftung der drei Hufen des Dorfes bestimmt. Die ersten Pachtverträge von 1793 fußten ebenfalls auf diesem Register:

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