Diese Bauernstelle war die erste, die links- und rechtsseitig der Dorfstraße, aus Richtung Bad Doberan kommend, lag. Die Felder befanden sich, wie bei allen drei Hufen seit Gründung beidseitig der Dorfstraße. Sie bestanden aus einem kleineren nördlichen und dem wesentlich größeren südlichen Teil. (Siehe Skizze Dorffeldmark 1862). Bis zu den 1870-er Jahren lag das Wohngebäude mit den Ställen unmittelbar an der Dorfstraße, so wie heute noch bei den Hufen II und III . Wegen der besseren Erreichbarkeit aller Feldflächen wurde ein neues Hofgebäude in südlicher Richtung etwa auf die Mitte des südlichen Ackerteils gesetzt und mittels einer längeren Hofanfahrt an die Kreisstraße angeschlossen. Das entsprach einer Optimierung der Erreichbarkeit aller zur Bewirtschaftung nötigen Wege. Jetzt hatte man einen sog. arondierten Betrieb. An alter Stelle nach dem „Umzug“ blieben ein Katen und ein Brunnen zurück.
„Aus der Geschichte der Hufe I des Dorfes Glashagen“ weiterlesenKategorie: Hufen
Aus der Geschichte der Hufe II von Glashagen
Von der ursprünglichen Bebauung der Hufe ist heute nichts mehr vorhanden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden von der Eigentümerfamilie Bernd Breide von deren Hof in Allershagen aus bewirtschaftet.
„Aus der Geschichte der Hufe II von Glashagen“ weiterlesenHufe III: Ältester Familiensitz des Dorfes
Recherchiert und übertragen aus Originalunterlagen Findbuch Nr.: 2.22-10/7 LHA Schwerin [01]
Die Familie Griese ist mindestens seit 1632 nachweisbar ununterbrochen auf der Hufe III bis dato seßhaft.
„Hufe III: Ältester Familiensitz des Dorfes“ weiterlesenÜberlassungsvertrag Hufe III
Im September 1903 überließ Heinrich Griese die Bauernstelle seinem Sohn Heinrich (jr.). Die nachfolgende Vertragsabschrift ist ein gutes Beispiel für damalige Gepflogenheiten zur Vertragsgestaltung. Beachtlich sind die, im § 7, festgelegten Details der Altenteilregelungen:
„Überlassungsvertrag Hufe III“ weiterlesenVererbpachtung der Glashäger Hufen
Das Finanzministerium des Großherzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Man wies an, die Vererbpachtung dorfweise durchzuführen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der an anderer Stelle beschriebenen Bildung der Dorfgemeinden ist die Vererbpachtung zu sehen.
„Vererbpachtung der Glashäger Hufen“ weiterlesen1851: Letzter Zeit-Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen
Dieses Dokument ist ein zusammenfassender Beleg, eine Auflistung aller Vertragspunkte, wie sie jedem Zeitpachtvertrag beigelegt wurden. Wiedergegeben sind an dieser Stelle die Überschriften zu allen Vertragspunkten, beispielsweise aus dem Pachtkontrakt 1851 bis 1863 der Hufen I, II und III des Dorfes Glashagen. Es war üblich solche Pachtverträge dorfweise und mit gleichlautenden Bedingungen für die einzelnen Höfe abzuschließen. Dieser Vertrag war als letzter von drei Verträgen im Jahr 1851 abgeschlossen worden. Er enthält noch ca. 30 Jahre nach der Aufhebung der Leibeigenschaft eine Reihe von Vorschriften, die durchaus als Einschränkung der Freiheit der Persönlichkeit angesehen werden müssen. Andererseits war die Ausführlichkeit und Eindeutigkeit solcher vertraglichen Festlegungen seinerzeit üblich. Völkstümlich gesehen: Man wußte woran man war.
„1851: Letzter Zeit-Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen“ weiterlesen1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog
Die Hauswirthe stellten Fragen zum aktuellen Pachtvertrag an das Amt Doberan. Das Amt wiederum wendet sich an das zuständige Schweriner Ministerium und erhält die dargestellte merkwürdige Antwort, die nachweist, daß die Ministerien sich schon damals nicht so sehr um Einzelheiten kümmerten, sondern bei der Gelegenheit das Große Ganze im Auge behielten und ihrerseit zusätzliche Fragen stellten.
„1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog“ weiterlesen1832: Zweiter Zeitpachtvertrag für die Glashäger Hauswirte.
Auch der Nachfolgevertrag von 1798 wurde wieder für die Dorfschaft Glashagen als Ganzes aufgesetzt. Auf die Veröffentlichung des kompletten Vertrages wird, unter Verweis auf das Landeshauptarchiv (LHA) als Quelle [01], verzichtet. Nachfolgend die Einleitung als Beispiel:
„1832: Zweiter Zeitpachtvertrag für die Glashäger Hauswirte.“ weiterlesen1793: Erster Zeitpachtvertrag für die Glashäger Hauswirte
Nachfolgend die Abschrift des für die Glashäger Hufen-Bauern immens wichtigen Vertrages. Dieser wurde seinerzeit als Gemeinschaftsvertrag für die Dorfschaft, hier die drei Hufen aufgesetzt:
„1793: Erster Zeitpachtvertrag für die Glashäger Hauswirte“ weiterlesen