Aus der Geschichte der Hufe I des Dorfes Glashagen

Diese Bauernstelle war die erste, die links- und rechtsseitig der Dorfstraße, aus Richtung Bad Doberan kommend, lag. Die Felder befanden sich, wie bei allen drei Hufen seit Gründung beidseitig der Dorfstraße. Sie bestanden aus einem kleineren nördlichen und dem wesentlich größeren südlichen Teil. (Siehe Skizze Dorffeldmark 1862). Bis zu den 1870-er Jahren lag das Wohngebäude mit den Ställen unmittelbar an der Dorfstraße, so wie heute noch bei den Hufen II und III . Wegen der besseren Erreichbarkeit aller Feldflächen wurde ein neues Hofgebäude in südlicher Richtung etwa auf die Mitte des südlichen Ackerteils gesetzt und mittels einer längeren Hofanfahrt an die Kreisstraße angeschlossen. Das entsprach einer Optimierung der Erreichbarkeit aller zur Bewirtschaftung nötigen Wege. Jetzt hatte man einen sog. arondierten Betrieb. An alter Stelle nach dem „Umzug“ blieben ein Katen und ein Brunnen zurück.

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Vererbpachtung der Glashäger Hufen

Das Finanzministerium des Großherzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Man wies an, die Vererbpachtung dorfweise durchzuführen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der an anderer Stelle beschriebenen Bildung der Dorfgemeinden ist die Vererbpachtung zu sehen.

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1851: Letzter Zeit-Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen

Dieses Dokument ist ein zusammenfassender Beleg, eine Auflistung aller Vertragspunkte, wie sie jedem Zeitpachtvertrag beigelegt wurden. Wiedergegeben sind an dieser Stelle die Überschriften zu allen Vertragspunkten, beispielsweise aus dem Pachtkontrakt 1851 bis 1863 der Hufen I, II und III des Dorfes Glashagen. Es war üblich solche Pachtverträge dorfweise und mit gleichlautenden Bedingungen für die einzelnen Höfe abzuschließen. Dieser Vertrag war als letzter von drei Verträgen im Jahr 1851 abgeschlossen worden. Er enthält noch ca. 30 Jahre nach der Aufhebung der Leibeigenschaft eine Reihe von Vorschriften, die durchaus als Einschränkung der Freiheit der Persönlichkeit angesehen werden müssen. Andererseits war die Ausführlichkeit und Eindeutigkeit solcher vertraglichen Festlegungen seinerzeit üblich. Völkstümlich gesehen: Man wußte woran man war.

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1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog

Die Hauswirthe stellten Fragen zum aktuellen Pachtvertrag an das Amt Doberan. Das Amt wiederum wendet sich an das zuständige Schweriner Ministerium und erhält die dargestellte merkwürdige Antwort, die nachweist, daß die Ministerien sich schon damals nicht so sehr um Einzelheiten kümmerten, sondern bei der Gelegenheit das Große Ganze im Auge behielten und ihrerseit zusätzliche Fragen stellten.

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1832: Zweiter Zeitpachtvertrag für die Glashäger Hauswirte.

Auch der Nachfolgevertrag von 1798 wurde wieder für die Dorfschaft Glashagen als Ganzes aufgesetzt. Auf die Veröffentlichung des kompletten Vertrages wird, unter Verweis auf das Landeshauptarchiv (LHA) als Quelle [01], verzichtet. Nachfolgend die Einleitung als Beispiel:

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