Die Bauernstelle war die erste, die lins- und rechtsseitig der Dorfstraße, aus Richtung Bad Doberan kommend, lag. Auf dem Acker, an der Dorfstraße, wurde in den 1960-er Jahren, einem Trend der Zeit folgend, ein „Neubaublock“ gebaut, der Genossenschaftsmitgliedern der LPG als Wohnungen diente. Der Hof bekam eine Zufahrt von der Straße nach Retschow und wird heute als Wohngrundstück genutzt. Die Nutzflächen sind verpachtet.
„Aus der Geschichte der Hufe I des Dorfes Glashagen“ weiterlesenKategorie: Hufen
Aus der Geschichte der Hufe II von Glashagen
Von der ursprünglichen Bebauung der Hufe ist heute nichts mehr vorhanden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden von der Eigentümerfamilie Bernd Breide von deren Hof in Allershagen aus bewirtschaftet.
„Aus der Geschichte der Hufe II von Glashagen“ weiterlesenHufe III Ältester Familiensitz des Dorfes
Der Name Westendorff (steht in der Archiv-Sammlung als Überschrift der Mappe ) Alle Angaben als Hauswirthe im Zeitpachtverhältnis bis 1823, danach bis 1861 Erpächter:
Recherchiert und übertragen aus Originalunterlagen Findbuch Nr.: 2.22-10/7 LHA Schwerin [01]
„Hufe III Ältester Familiensitz des Dorfes“ weiterlesenVererbpachtung der Glashäger Hufen
Das Finanzministerium des Herzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte dorfweise erfolgen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächterr und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Vererbpachtung entstanden die Dorfgemeinden.
„Vererbpachtung der Glashäger Hufen“ weiterlesen1851: Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen
Dieses Dokument ist ein zusammenfassender Beleg, eine Auflistung aller Vertragspunkte, wie er jedem Zeitpachtvertrag beigelegt wurde. Wiedergegeben sind hier die „Überschriften“ zu allen Vertragspunkten hier beispielsweise aus dem Pachtkontrakt 1851 bis 1863 der Hufen I, II und III des Dorfes Glashagen. Dieser Vertrag war als letzter von drei Verträgen im Jahr 1851 abgeschlossen worden. Er enthält noch ca. 30 Jahre nach der Aufhebung der Leibeigenschaft eine Reihe von Zwängen, die durchaus als Einschränkung der Persönlichkeit angesehen werden müssen. Andererseits war die Ausführlichkeit und Eindeutigkeit solcher vertraglichen Festlegungen seinerzeit üblich. Völkstümlich gesehen: „Man wußte woran man war“.
„1851: Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen“ weiterlesen1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog
Die Hauswirthe stellten Fragen zum aktuellen Pachtvertrag an das Amt Doberan. Das Amt wiederum wendet sich an das zuständige Schweriner Ministerium und erhält die dargestellte merkwürdige Antwort, die nachweist, daß die Ministerien sich schon damals nicht um Einzelheiten kümmern, sondern bei der Gelegenheit das „Große Ganze“ im Auge behalten müssen .
„1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog“ weiterlesen1832: Zweiter Pachtvertrag für die Glashäger Hauswirte
Wir PAUL FRIEDRICH von GOTTES GNADEN, Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Sargard Herr! Thun kund und geben hiermit zu wissen, daß wir nach vorausgegangener neuer Regulierung der Dorf Feldmark G l a s h a g e n, Amts Doberan den Hauswirthen daselbst nachstehende verbindliche Pachtversicherung ertheilt haben.
„1832: Zweiter Pachtvertrag für die Glashäger Hauswirte“ weiterlesen1793: Pachtvertrag für die Glashäger Hauswirte
Wir, Friedrich Franz von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Thun kund und geben hiermit zu wissen, daß wir die Hauswirthe zu Glashagen vom Natural–Dienst befreyet sind und ihren nachstehenden Pacht–Contract nachdem der Ertragsanschlag zuvor revidiert worden, [genehmigt, ausgehändigt] haben.
„1793: Pachtvertrag für die Glashäger Hauswirte“ weiterlesen