Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) in Glashagen

Am 1. Januar 1953 wurde die erste Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG), die LPG „Quellental“ von 12 Mitgliedern auf dem Hof Glashagen gegründet. Alles verlief in etwa nach einem im ganzen Land proklamierten Statut. Was war der Ausgangspunkt? Es gab zu dieser Zeit eine halbwegs funktionierende Landwirtschaft, bei der sich alles um die Erfüllung der staatlichen Planaufgaben drehte, deren Ergebnisse jedoch insgesamt die steigenden Bedürfnisse der Versorgung der Bevölkerung nicht erfüllte. Auch der Selbstgebrauch eigenerzeugter Produkte war genehmigungspflichtig und erst nach Erfüllung des staatlichen Plansolls gestattet. So mußte beispielsweise auch der Lehrer sein Soll erfüllt haben, bevor er für sich eine Schlachtgenehmigung erhielt.

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Glashagens Bauernhöfe im Allgemeinen

Ein Zeitgenosse schrieb dazu: „daß die Leibeigenen unter anderem aus Verdruß über die beschwerlichen Dienstleistungen handeln. Sie bekümmerten sich nicht so sehr um ihre Wirtschaft und hätten daher schon längst das Axiom (Grundwahrheit) unter sich geltend gemacht: Es sei das beste, was man mit den Zähnen davon ziehe. Weiter heißt es: „Um diesem Unwesen abzuhelfen, sind zum öfteren Verordnungen gemacht, die das unmenschliche Gefreße, wo nicht abzuschaffen wenigstens einzuschränken“.

Zum Verständnis der besitzrechtlichen Verhältnisse der Bauern zum Grund und Boden ist ein kurzer Ausflug in die Entstehungsgeschichte der mecklenburgischen Landwirtschaft hilfreich. Nach der Gründung des Klosters Doberan im Jahr 1170 begann die Besiedelung des Umfeldes innerhalb der vorhandenen schütteren wendischen Bebauung. Das Kloster erhielt sehr früh den Besitz einer Anzahl wendischer Dörfer und Ländereien durch Bischof Hermann zu Schwerin zugesprochen und erweiterte und festigte diesen ca. 300 Jahre lang. Man baute Kirchen und gründete Dörfer. Gleichzeitig wurde der Aufbau klostereigener Höfe (Grangien) durch die Mönche betrieben.

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1945: Bodenreform, Enteignungen der sogen. Großgrundbesitzer

Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der landwirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg in Ostdeutschland. Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde privater Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet.

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1933: Reichserbhofgesetz

Das Reichserbhofgesetz diente, lt. Wikipedia dazu, Die Höfe vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schützen. An die Unveräußerbarkeit des landwirtschaftlichen Bodens geknüpft, führte das Gesetz zu Unzufriedenheiten, da man doch gerade erst in den 1860er Jahren aus den Zeitpachthöfen mit ihren Hauswirthen stolze Erpächter gemacht hatte.

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1828: Hof Glashagen wurde Erbpachthof

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts läßt sich besonders unter den großen Höfen eine merkliche Zunahme der Erbpachtstellen im Gebiet des Amtes Doberan verzeichnen. In diesem Fall sind die Höfe Fulgen und Glashagen im gleichen Jahr 1828 vererbpachtet worden. Die Vererbpachtung erfolgte aus einer Hofmeierei, hier bis dahin im Besitz der Cämmerei des Großherzogs Friedrich Franz und auf Zeit an verschiedene Pächter vergeben. [37] und [42]

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