Mit der „Verordnung betreffend baupolizeiliche Vorschriften für das Domanium“ wurde 1876 im Großherzogtum Mecklenburg -Schwerin ein umfangreiches Regelwerk erlassen, welches nicht nur das Genehmigungsverfahren für Bauten und weitere feuerpolizeiliche Bauvorschriften enthielt, sondern auch Bestimmungen zur Durchführung der vorgeschriebenen periodischen Feuerschauen.
„Feuerschauen 1876“ weiterlesenKategorie: Brandschutz
Die Feuerordnung von 1681 des Amtes Doberan
Brandschutz in den domanialen Dörfern, zu denen auch Glashagen gehörte, begann nicht erst mit den Gründungen der freiwilligen Feuerwehren Ende des 19. Jahrhunderts. Aufgrund der verheerenden Schäden durch Brände wurden Angelegenheiten des Brandschutzes schon früh per Verordnungen geregelt.
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