Wegebau in Glashagen

Die allgemeine Situation der dörflichen Wege

Die Wege innerhalb der Ortschaft Glashagen und die Erhaltung ihrer Brauchbarkeit waren, wie in allen Dörfern unseres Landes ein dauerndes Problem. Wegebesserung war über Jahrhunderte eine der wichtigsten öffentlichen Leistungen der Bewohner. Alle Wege innerhalb der Ortschaften bestanden aus einem Gemisch aus Lehm und Kies, das festgestampft wurde. Bestenfalls waren im Unterbau stärkere Matten aus Zweigen eingearbeitet, gelgentlich auch stärkere Äste, die den Wegen den Namen Knüppeldamm gaben. Erst bei dem Bau der Hauptstraße gelegentlich des Baues der jetzigen Alten Dorfstraße kamen diese Verstärkungen zum Vorschein. Regelmäßige Auswaschungen ließen immer wieder ganze Bereiche unpassierbar werden. Die Intervalle der Reparaturen waren kurz und beschränkten sich bestenfalls auf das Erreichen des alten Zustandes.

Dem schlechten Straßenzustand im alten Mecklenburg galten fortlaufende allerhöchste Erlasse. Auch 1702 sah der Herzog Friedrich Wilhelm wieder einmal gezwungen, einen Erlass zur Wegeinstandhaltung zu veröffentlichen. Gleichzeitig verweist er auf die in den vergangenen einhundert Jahren nicht befolgten:

Herzogliche Anordnungen zum Mecklenburgischen Wegenetz
Transkript:

VON GOTTES GNADEN/WIR FRIEDRICH WILHELM/ Herzog zu Mecklenburg / Fürst zu Wenden-Schwerin… .

Fügen hiermit nochmalen/allen und jeden, denen gegenwärtig unser offenes edict zu Händeln kömmt / insonderheit denen in unserem Fürstentum und Landen / Reisenden und negotiirenden aus und Einheimischen Kauf=Handels=und in genere Fuhrleuten gnädigst zu wissen / was maßen wir ganz mißfällig vernommen / daß die großen Land=und Heerstraßen und in Sonderheit und inlien und Neuen-Buckow gehend zu merklichen Defraudir und Verkürzung Unseres Zolles verfahren/ und ungebräuchliche Neben-Wege so vormals niemanden / so denen daherum wohnenden Pensonarien und Eigentümern / zur Verwahrung ihres Korns/ auch denen durch passierenden Postenpermittiert gewesen/ gesucht werden/ wodurch dann verursachet wird daß alle Wege und Straßen verdorben und augefahren/ auch bei den Land=Zöllen nicht soviel eingehoben wodurch die an der großen offenen Land=Straße belegenen kostbaren Dämme im Stande gehalten und konserviert werden könnten.

Wann aber solche Inconvertinentien Wir lange garnicht mehr geduldet sondern nunmehr gänzlich abgestellt wissen wollen/ und nicht zugebn können daß unsrere ernstliche Verordnung und hierüber in Anno 1697, 1699 und 1701 pubizierte Edicte straffbarerweise noch länger eludiert werden.

So werden alle und Jede durch obgedachte Aembter von Wißmar nach Rostock und vice ver se/ Kauff=Handels= und Fuhrleute und in genere diejenigen welche alle vor Wahren oder Pferde und Wagen-Zoll und Damm-Geld zu erlegen schuldig und gehalten sind/ hiermit nochmahln ernstlich verwarnet/von allen Nebenwegen und in Sonderheit von der Passagie über Konow/Retschow und alten Kahrin/ bei Verlust von Pferd und Wagen gäntzlich zu abstinieren, die große ordinäre Land= und Heer=Straße über Dobberan/ und Kröpelin und Neuen=Buckow/ gebührend zu afterfolgen/Zoll=und Damm=Geld an gewöhnlichen Ohrten richtig zu erlegen und also dieser und voriger unserer Verordnungen ein völliges Genüge zu leisten, da im widrigen und ferneren Verweigerungsfall/nicht nur Unserer Beambte, wie Bürgermeister und Rath in vorbenahmten Aemtern ingleichen Unseren Zöllnern und in genere alle Unsere Bediente und Befehlshaber die Contravenienten anzuhalten/ und zu ernster Bestraffung hierselbst anzumelden/hiedurch angewiesen/und von denen etwas hierunter conniviren möchten/Uns die Ahndung hiedurch expresse sol reservieret werden.

Wie die hieunter den detendirten Zweck desto eher zu erreichen Unsere Dobberansche Beamten sofort den Schlagbaum zu Retschow reparieren lassen/und so fort die Anstalt machen werden/daß er hierfür stets geschlossen gehalten und niemand anders als die wöchentlich 4mahl durchpassierende Schwedische Post und die da herumb wohnende Pensionarii und Eigenthümer/ mit ihren Pferd und Wagen/auch endlich die mit eignen Pferd und Wagen Reisenden7 und notorie nicht Zollbahre Wahren mit sich führende Passagirer durchgelassen mögen.

Und damit nun Unsere abermalige Verordnung und Verwarnung zu jedermanns notice gelange/ und niemand mit wissenheit sich entschuldigen möge, werden unsere Beamten zu Dobberahn, neuen Buckow und Redentin hiemit gnädigst befehligt/ selbige den nechsten Sonntag nach der Insinuation in den Kirchen ihres anvertrauten Amtes publicieren und folgends an allen Kirch=Thüren, Zoll=Steten, Schultzen=Gerichten und Krügen gewöhnlicher maaßen affigieren zu lassen.Uhrkundlich unter Unserm Fürstlichen Handzeichen und Innsiegel/und geben auf Unsere Residenz und Vestung Schwerin, den 29. Aug. Anno 1702

F R I E D R I C H W I L H E L M

Die obige Bestimmung betrifft nicht unser Dorf, zeigt aber die generelle Herangehensweise der Grundherrschaft und die Rolle der Bewohner in Bezug auf den Wegebau und die Erhaltung der Wege sowie die Kostenbeteiligung der Bürger. Eine andere Art der Kostenbeteiligung war die Ausgabe von Passierscheinen für Straßen im Domanium.

unausgefüllter Passierschein, Quelle: LHS [01]

So verwundert nicht, daß diese regelmäßigen aufwändigen Arbeiten und die Mitwirkung der Bewohner daran seit jeher in einer Satzung geregelt werden mußten. Diese Satzung erließ man dorfweise für einige Jahre:

§ 1
Bei den Gemeindefuhren sind die Fuhren für die Schule und die Ortsarmen wie bisher durch die Hofbesitzer zu leisten.

§ 2
Bei den Wegebesserungen soll künftig eine Änderung eintreten. Die Hofbesitzer sollen gehalten sein, die Wege, auch die der Dorstraße innerhalb ihrer Besitzungen in Stand zu halten. Sie leisten die Fuhren und sollen auch Leute zum Aufladen stellen.

§ 3
Der andere Teil der Dorfwege wird durch die Büdner und Einwohner gemeinschaftlich in Stand gehalten. Alle Büdner, die Fuhrwerke besitzen, leisten die Fuhren zur Wegebesserung. Die Büdner ohne Fuhrwerk statt der Fuhrleistung am ersten Tage an zwei Tagen Handarbeit.

§ 4
Die Einlieger sollen aus ihrer Mitte täglich zwei Mann zum Aufladen nach gegebener Reihenfolge stellen. Im Falle der Behinderung ist an die Gemeinde der Lohn für den angenommenen Arbeiter zu entrichten, wie er für Landarbeiter tarifmäßig festgesetzt ist.

§ 5
Bei Schneeverwehungen im Winter haben die Erbbesitzer die Wege innerhalb ihrer Grundstücke frei zu machen. Das Forstgehöft, Wege, die es bisher zu räumen hatte, die Büdner übernehmen die Wege an ihren Büdnereien und die Einwohner die Wege von den Gemeindeländereien, an den Weg zur Büdnerei XIV von der Straße nach Reddelich zu Hälfte und den Weg zwischen Büdnerei I und Büdnerei X zur Hälfte.

§ 6
Die Instandhaltun der Gräben, Drainen und Brücken bleiben den Besitzern resp. Pächtern, wie bisher auferlegt.

§ 7
Für die geleisteten Hand-und Spanndienste wird irgendwelche Vergütung nicht geleistet.

§ 8
Die Reihenfolge der Fuhrwerksbesitzer und Arbeiter bestimmt der Gemeindevotstand. Diese Ortssatzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Das Protokollbuch der Gemeinde enthält viele diesbezügliche Eintragungen. Das ewige Mittel zur Wegebesserung war Kies, mit dem die schadhaften Stellen aufgefüllt wurden. Bestenfalls wurde dort wo durch schwere Ernte- oder Holzfuhren besondere Belastungen einwirkten, sogenannte Knüppel quer zur Fahrbahn als Kofferung unterhalb des Lehm-Kiesgemisches eingebracht. Die gleichfalls problematische Kiesbeschaffung lief gegen Bezahlung bei der Forstverwaltung oder bei einen Bauern mit eigener Kiesgrube, beispielsweise dem Erbpächter Brinckmann aus Reddelich.

Zwischen 1842 und 1847 wurde die Chaussee Wismar – Rostock gebaut (siehe auch: https://www.chroniken-reddelich.de/1842-1847-bau-der-chaussee-rostock-wismar/). Diese hatte zwar wenig direkte Bedeutung für Glashagen, jedoch zur Folge, dass die alte Chaussee über Alt-Karin und Retschow nach Rostock eingezogen wurde: [15] 1848

Das erste protokollierte Wegebauprojekt in Glashagen, war der Bau eines Schulsteiges 1850. Später im Jahr 1909 wurde ein Weg vom Glashäger Hof I nach Ivendorf gebaut, der nicht mehr vorhanden ist. Der Bau der heutigen Kreisstraße K 11 begann 1909, damals unter der Baubezeichnung Nebenchaussee Doberan- Retschow.

1933 wurde die heutige Alte Dorfstraße für damalige Verhältnisse durchgehend ordentlich befestigt, d.h. mit einem Kopfsteinsteinpflaster gedämmt. die Dämmung erhielt nach Üblichkeit neben dem Steinpflaster einen sogenannten Sommerweg aus der bekannten Sandmischung. Sommerwege waren mit ihrem weicheren Laufbelag hauptsächlich für den täglichen Auftrieb der Kühe vorgesehen. Zum Transport der Ackergeräte, wie Pflug Egge usw. dienten damals flache schwere Schlitten, die sogenannten Schlöpen, die von Pferden gezogen ebenfalls den Sommerweg nutzten. Schließlich war er gleichzeitig der Fuß- und Fahradweg. Einen eigentlichen Bürgersteig gab es nicht.

Besonders außerörtliche Verbindungsstraßen hatten solche Sommerwege!

Erst das Bodenordnugsverfahren mit den umfassenden Maßnahmen zum ländlichen Wege-und Straßenbau löste für das Dorf und den Hof Glashagen die Straßenprobleme weitgehendst. Aus beiden Bahnen (Kopfsteinpflaster und Sommerweg) wurde die erneuerte Dorfstraße. Zeitgemäß wurden die folgenden Arbeiten einbezogen: Nachdem das Kopfsteinpflaster der Dorfstraße entfernt und an die Dorfbewohner verkauft worden war, plante und baute man unter der Berücksichtigung der insgesamt geringen verfügbaren Breite eine Fahrbahn/Bürgersteigvariante, die gleichzeitig enthielt:

  1. Die Entwässerung der Fahrbahnen unter Berücksichtigung der Grundstücksentwässerung.
  2. Beseitigung der oberirdischen Elektrizitätseinspeisungen der Grundstücke und Verlegung unter die Straße.
  3. Heranführung und Verlegung einer Stadtgasleitung und entsprechende Grundstücksanschlüsse.
  4. Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung und der Grundstücksanschlüsse.

1850 Beschluß zum Bau eines Schulsteiges

Wie in den meisten Dörfern, die keine Kirche hatten, war auch in Glashagen die Schule das erste öffentliche Gebäude. Mit Inbetriebnahme der Schule wurde auch ein neues Wegekonzept notwendig, um ihre Erreichbarkeit für jedermann über öffentliche Wege zu sichern. Innerhalb des Dorfes Glashagen war die Hauptstraße damals unbefestigt , damit in einem Zustand der zu Fuß besonders für Kinder nahezu unbegehbar war. So war die Schaffung eines Steges auf der parallel liegenden etwa zwei Meter höher befindlichen Ackerböschung eine Alternative. Aus dieser Richtung kamen die Kinder des Hofes Glashagen. Allerdings war dazu die Inanspruchnahme eines Ackerstreifens von den Hufen I, II und III und der Büdnerei № 1 erforderlich. Dazu gab es 1850 eine Zusammenkunft im Dorf mit der Großherzoglichen Domanialverwaltung im Glashäger Schulzenhaus unter Mitwirkung des höchsten Doberaner Großherzoglichen Beamten, des Amtmannes Hundt.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Protokoll:

Protokollum,
gehalten im Schulzenhause zu Glashagen im Großherzoglichen Amte Doberan
Herrn Geheimen Amtsrat Hundt vom Unterschreibenden ( hier Ribecke).

Unter Pkt. 2)
Als eine dringende Nothwendigkeit ist die Anlegung eines Schulsteiges durch das ganze Dorf anerkannt und wird für den gegebenen Zweck ½ Ruthen von den drei Wohrten der Hauswirthe südlich der Dorfstraße genommen jedoch sollen die Arbeitskosten aus der Amtskassen bewerkstelligt werden. Aber das dieser Steig auch durch die Büdnerei Nr. 1 laufen muß, und der Büdner Allwardt hiermit finden lassend für den angezeigten Zweck herzugeben aber eine Naturalentschädigung von 22 Quadratruthen aus der Wohrte des Griese ex Nr.126 die ihm eventual. Zu Theil werden soll.

In fidem
Unterschrift Ribecke

Bau einer Wegeverbindung von Hof I nach Ivendorf

[5]

Im Jahr 1908 lesen wir ein Sitzungsprotokoll mit folgendem Inhalt:
Anwesend waren sämtliche Mitglieder. Zur Verhandlung kam die vom Großherzoglichen Amt bezüglich die Großherzogliche Forstinspektion in Vorschlag gebrachte Wegeverbindung zwischen Glashagen und der Großherzoglichen Forst. Gegen Anlegung eines Weges vom Schulzengehöft bis zur Haushaltungsforst Ivendorf, hat die Gemeinde nichts einzuwenden, jedoch müßten die Kosten für die Ankaufung des Ackers von der Haushaltsforstbehörde allein getragen werden, da die Forst durch die Anschließung mehrerer Dörfer den meisten Nutzen von dem Wege haben wird. Die Gemeinde verpflichtet sich dagegen, den weg in fahrbarem Zustande zu halten und werden die Kosten der dauernden Erhaltung für reichlich angesehen. Der Weg müßte ein möglichst gerader Verkehrsweg bis zur Kröpeliner Landstraße sein, den die Forst auf ihrem Gebiete zu bessern hat.
Vorgelesen, genehmigt. Jürges (Schulze), Rausch (Lehrer), H. Völker (Büdnervertreter), Griese (Erbpächter)

1909 Bau der Nebenchaussee Doberan – Retschow, der heutigen Kreisstraße 11

Am 22. August 1909 schrieb das Großherzogliche Amt:

Protokollausschnitt

Mit eingeholter Zustimmung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern wird der Beschluß der dortigen Dorfversammlung vom 23. Juni des Jahres dahin bestätigt, daß, falls das Projekt des Baus einer Nebenchaussee von Doberan nach Retschow zur Ausführung kommt, die dortige Erbpachthufe I zu den auf die Gemeinde Dorf Glashagen fallenden Kosten des Baus und der Erhaltung der Nebenchaussee das doppelte des Beitrages eines jeden der beiden anderen Hufen zahlt.
Das Großherzogliche Amt gez. v. Plessen

[5]

In dieser frühen Planungsphase zum Bau der Chaussee befaßte man sich mit dem abseits liegenden Gehöft der Hufe I . Seine Lage außerhalb des Dorfes hatte eine bedeutend längere straßenbauliche Anbindung der Hufe an die neu zu bauende Chaussee zur Folge als dies bei den Hufen II und III der Fall war, diese befanden sich bekanntlich unmittelbar an der Dorfstraße. Daraus resultierten die im obigen Schreiben in Aussicht gestellten doppelten Anschlußkosten. [5]

Am 27. September 1910 wurde unter der Leitung des Amtmannes v. Plessen eine Dorfversammlung abgehalten. Anwesend waren vier Stimmberechtigte damit bestand Beschlußfähigkeit. Es wurde beschlossen:

1.
Die Gemeinde übernimmt die Kosten des Baues der Nebenchaussee Doberan – Retschow zu einem Anteil 511/7150.

2.
Die Gemeinde übernimmt die Kosten der Erhaltung der Nebenchaussee Doberan – Retschow zu einem Anteil von 521/7276.

3.
Der Entwurf der Wegeverbandssatzung ist verlesen und wird genehmigt sollten sich unterschiedliche Änderungen der Satzung vernotwendigen, so wird der Schulze Jürges bevollmächtigt, solche für die Gemeinde zu genehmigen.

4.
Vorstehende Beschlüsse sind einstimmig gefaßt.
Gezeichnet: E. Jürges, Heinrich Griese, Herrmann Griese, H. Völker [5]

28. Mai 1912
Im Schulzenhause des Dorfes Glashagen wurde eine Dorfversammlung abgehalten. Auf der Tagesordnung stand ein Schreiben des Großherzoglichen Amtes zwecks Lieferung der Steine zu der Chaussee Doberan – Retschow auf eigene Kosten.
Vorgelesen, genehmigt E. Jürges, Herrm. Griese, Heinr.Griese, Rausch, Völker [5]

11. Juli 1912
Dorfversammlung im Schulzenhause. Unter Punkt 2. wurde dort beschlossen: Chausseebau Doberan – Retschow. Der Bau in eigener Regie nach den vom Wegeverband ausgearbeiteten Bedingungen wurde von Seiten der Dorfversammlung genehmigt.

28. Mai 1912
Die Gemeinde Glashagen ist bereit, Steine zu 5,75 Mark (Mengenangabe fehlt leider, meist pro Kubikmeter) zu liefern, die sie übergibt (also anfährt). Sollte das genügende Quantum nicht geliefert werden, so wird der auf der Gemeinde Glashagen im Verhältnis zu den anderen Gemeinden fallende Teil in bar zugezahlt. Die im Acker liegenden Steine werden aufgemacht und für 75 Pfennig pro Kubikmeter übergeben.

19. August 1912
Dorfversammlung mit vier anwesenden Mitgliedern, Unterförster Fietensee und Lehrer Rausch fehlten. Die Gemeinde Dorf Glashagen beschloss mit vier Stimmen, ohne Gegenstimme, zum Chausseebau Doberan – Retschow beim Domaninal-Kapitalfundus eine Anleihe von 3.000 Mark zu erwirken, von der die Hälfte (1.500 Mark) zum 1. Oktober 1912 erbeten werden soll, während der Zeitpunkt für die zweite Hälfte einem späteren Termin vorbehalten bleibt. Die Anleihe soll mit jährlich 4 Prozent verzinst und mit 2 Prozent armortisiert (getilgt) werden. Zinsen und Armortisation sollen aus bereiten Vorräten der Gemeindekasse aufgebracht werden.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. E. Jürges, Heinrich Griese, H. Völker, H.Griese. [5]

Die 1921er Ortssatzung, in der die Wegenutzung und -pflege geregelt ist, wurde erlassen und beschlossen von einer öffentlichen Dorfversammlung und so zur Kenntnis gegeben:

Ausbau der Dorfstraße durch das Forstamt

Das 19 verlegte Kopfsteinpflaster der Dorfstraße in Glashagen. Blick vom östlichen Ortsausgang zur Kreisstraße
Die Dorfstraße in den 1980-er Jahren.

Aus dem Jahr 1933 ist ein Schriftwechsel zwischen der Gemeinde Dorf Glashagen und dem Forstamt Bad Doberan überliefert. Die Dorfstraße bestand zu dieser Zeit aus einem über lange Zeit festgefahrenen immer wieder aufgeschütteten Kies- Lehmgemisch. Sie war witterungsbedingt vielfach nur per Fuhrwerk passierbar. Der sehr schleche Zustand führte dazu, daß im Jahr 1851 als dringendste Lösung ein befestigter Schulsteg auf der nördlichen Ackerböschung, ab dem östlichen Dorfeingang bis zur Schule angelegt wurde, um besonders den Kindern vom Hof Glashagen das Durchkommen zu ermöglichen. (S. Protokollum vom 30. August 1850 Findbuch Nr. 2.22-10/7 in [1] . 1933 soll endlich eine bleibende Befestigung der gesamten Dorfstraße durch Steindämmung , sog. Kopfsteinpflaster, erfolgen. Nachfolgend Abschriften der Korrespondenz:

Am 13. September 1933 schrieb das Forstamt:

Originalschreiben

An den Gemeindevorstand zu Dorf Glashagen

Da das Forstamt die in seinem Schreiben vom 6. d. Mts. erbetene Gegenbestätigung über die Gemeindebeschlüsse betr. Ausbau der Dorfstraße nicht erhalten hat, ersucht das Forstamt der Einfachheit halber, die anliegende Erklärung von dem gesamten Gemeindevorstand unterschrieben umgehend, d. h. spätestens bis zum 16. d. Mts. zurückzureichen.

Betreffs der nachträglichen Wünsche wegen Abänderung des bereit genehmigten Projektes ersucht das Forstamt vor Weiterem um die Übermittelung eines Gemeindebeschlusses, nach welchem sich die Gemeinde damit einverstanden erklärt, sämtliche durch Abänderung des Projektes entstehende Kosten zu tragen. Nach einer unverbindlichen Auskunft des Straßenbauamtes werden sich die Mehrkosten für einen Sommerweg auf ungefähr 2000 RM belaufen.

Das Projekt und die Kostenaufstellung liegen zu Ihrer Einsichtnahme nach vorheriger Anmeldung im Geschäftszimmer unterzeichneten Forstamtes bereit.

Mecklenburg Schwerinsches Forstamt.
In Vertretung:

Die Gemeinde Dorf Glashagen erklärt am 16. September 1933 folgendes:

Originalschreiben

1.
Das Forstamt Bad Doberan ist von der Gemeinde zum Ausbau der Dorfstraße auf Gemeindegebiet bevollmächtigt.

2.
Die Gemeinde verpflichtet sich, für Verzinsung und Amortisation des Baukostendarlehns 20 Jahre hindurch 400 RM (Vierhundert Reichsmark) jährlich zu zahlen. Die Zahlungen werden fällig, sobald sie von der Rentenbank- Kreditanstalt angefordert werden, wobei jeweilig der Gemeinde vom Forstamt Nachricht gegeben wird.

3.
Die Gemeinde verpflichtet sich, die ausgebaute Dorfstraße künftig zu unterhalten.

4.
Die einzelnen Besitzer verpflichten sich, für den Bau des beabsichtigten Steindammes etwa benötigtes Gelände ohne jegliche Vergütung ebenso wie die auf der Feldmark vorhandenen Steine zur Verfügung zu stellen.

5.
Die Steinmauer auf dem Schulgehöft wird gegen einen guten Zaun aus Schalborten geliefert.

6.
Die beim Bau des Steindammes ausgerodeten Weiden und Pappeln pp stehen zur Verfügung der einzelnen Besitzer und werden von diesen auf eigene Kosten fortgeschafft.

[5]

Nachtrag im Protokoll der Dorfversammlung vom:

Nach soeben eingegangener ministerieller Anweisung wird mit dem Ausbau der Dorfstraße umgehend begonnen. Falls etwaige Wünsche der Gemeinde auf Abänderung des Projektes (Ausbau eines Sommerweges pp.) Berücksichtigung finden sollen, ist es notwendig, einen diesbezüglichen Beschluß in oben dargelegtem Sinne unverzüglich herbeizuführen und ebenfalls bis zum 16. d. Mts. hier vorzulegen.

[5]

Vorausgegangen war am 7. Sepember 1931 die Nennung eines Kostenanschlages von 25.000 Mark durch den Amtsbaumeister betreffs der Dämmung der Dorfstraße. Antwort: Die Forst will nur 4.000 Mark zugeben. Dies genügt nach Ansicht der Gemeindevertreter nicht. Das Forstamt soll aufgefordert werden, mindestens die Hälfte der Kosten zu übernehmen. „Falls Forstamt will diesem Vorschlag nicht näher treten muß die Dämmung unterbleiben wegen zu hoher Kosten.“ Es folgen die Unterschriften:
Griese, Heiden, Ross, Strübing, Hennings und L.Niemann [5]

Wegebau nach dem Beitritt Glashagens zur BRD 1990

Artikel aktualisiert am 01.08.2023