1945: Bodenreform, Enteignungen der sogen. Großgrundbesitzer

Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der landwirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg in Ostdeutschland. Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde privater Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet.

Das Gutshaus und etwa 200 ha Land des Hofes Glashagen befanden sich seit 1921 im Besitz von Otto Kuntze. Wie überall in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone wurde auch hier in Glashagen sein enteigneter Besitz an Neubauern vergeben. Die Empfänger des Ackerlandes erhielten vier bis acht Hektar. Die Enteigneten wurden mit einem Aufenthaltverbot belegt, das weit über die Grenzen ihres ehemaligen Besitzes hinaus ging.

Im damaligen Selbstverständnis wurde der Befehl zur Durchführung der Bodenreform allgemein nicht ungern befolgt und das Land den Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten aber auch hiesig ansässigen Büdnern und bis dahin besitzlosen Landarbeitern übergeben. Maschinen für die bis dahin großräumig bewirtschaften Flächen waren überwiegend beschlagnahmt worden, man setzte auf Ochsen und Pferdekraft gegenseitige Hilfe und vor allem Eigeninitiative. Eine, die Landwirtschaft stützende Institution für den Einkauf von Saatgut und Dünger, den Verkauf von Getreide und Futter und weiteren ländlichen Artikeln war 1947 als sogenannte VdgB (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe) gegründet worden. Dazu wurden die Strukturen und Gebäude des bis dahin auf diesem Gebiet tätigen genossenschaftlichen Raiffeisenverbandes aufgelöst. In den Dörfern bildete man Vorstände zur raschen Umsetzung und Festigung dieser neuen Organisation, so in Glashagen:

Bericht zur Wahl eines Ortsausschusses
Die Bodenreform und Bildung der ersten Landwirtschaftlichen Produktions Genossenschaften (LPG)

Die Bestrebungen der ländlichen Bevölkerung Land, Eigentum und Selbständigkeit zu geben liegen über zwei Jahrhunderte zurück […]. Erinnert sei an die ersten Büdneransiedlungen 1753 und nachfolgende Landvergaben oder z. B. die Siedleransetzungen nach 1919. Mit der Einführung der Gemeindeordnung 1869 verfügte das Dorf über sogenannten Einliegeracker und weiteres Gemeindeland das ausschließlich für die „landlosen“ Dorfbewohner bestimmt war. Diese erhielten jeweils in mehrjährigen Perioden in Kaveln (Abschnitte kleiner als 200 Quadratruthen) zur Pacht. Diese Flächen dienten der reinen eigenen Ernährung und etwas Viehfutter der Familien und Mietbewohner. Soweit der Istzustand am Kriegsende. Wie an anderer Stelle erwähnt hatte sich die Dorfbevölkerung von Glashagen unmittelbar nach Kriegsende 1944/45 auf das Doppelte erweitert, alle suchten nach einer neuen Lebensgrundlage und Existenz.

In Glashagen standen aus der Enteignung des Gutshofes gute 220 Hektar zur Aufsiedlung zur Verfügung, die zur Bildung von zwölf Neubauernstellen genutzt wurden. Entsprechender Wirtschafts-und Wohnraum dazu mußte aus dem wenigen Vorhandenen geschaffen werden, weil an Neubau aus absolutem Materialmangel nicht zu denken war. Alle Nebengebäude des Hofes Glashagen wurden einbezogen. Mehrere Familien erhielten direkt im Gutshaus und in den Katen des Ausbaus Unterkunft. Einige Familien fanden durch Um-und Ausbau der ehemaligen Stallungen des Gutes eine Bleibe.

Im Rahmen der Bodenreform waren es die Familien Wachholz, Steinke, Chlupka, Mileschko, Boseck, Schleiff, Nevermann, Klinkmann, Noll, Rampf, Bartz und Pirnack, die mit der Übernahme von jeweils ca. acht Hektar den Neuanfang wagten. Einigen, die vorher schon in Glashagen als Büdner oder Siedler Gelebt hatten, übergab man etwa vier Hektar Bodenreformland zur Ergänzung und wirtschaftlichen Gleichstellung mit den Neusiedlern. Es versteht sich, daß besonders die Neusiedler einen sehr harten Stand hatten, weil es an allem fehlte. Neben Saatgut und Dünger waren vor allem Pferde als Zugvieh nach und nach zu beschaffen. Die wenigen Ackergeräte, der alteigesessenen Bauern und Büdner gingen reihum. Die Handarbeit der ganzen Familie ging an die Belastungsgrenze und trotzdem erreichten besonders viele der unerfahrenen Neubauern ihr Ziel nicht. Von staatlicher Seite wurde erwartet, daß die Versorgung der Bevölkerung von dieser Landwirtschaft gesichert wurde. Mit der Erfüllung des sogenannten Ablieferungssolles gab es für alle feste Auflagen an Menge und Sorten, die geleistet werden mußten. Nichterfüllung war ein gesetzlicher Straftatbestand, der besonders in den 50-er Jahren verfolgt wurde. Die Bauernhöfe mit mehr als 20 Hektar, wie unsere Höfe I, II und III kamen durch eindeutig überhöhte Pflichtablieferung in eine verzweifelte Situation, die sie zum Äußersten trieb. Sie verließen, aus damaliger Sicht für immer, samt Familie ihre Höfe und flohen in den Westen. In diese Lage kamen leider hunderte Bauern im ganzen Land – als Folge einer völlig verfehlten rücksichtslosen Politik! (Siehe auch den Artikel Landwirtschaftliche Produktionswirtschaften in Glashagen. )

Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen 1989/90 erhielten beide Familien ihr Eigentum zurück. Familie Gustav Breide vom Hof II bewirtschaftet ihre auf Glashäger Feldmark liegenden eigenen und die gepachteten Flächen von Hof III von Allershagen aus.

Auf dem Hof I war letzter Eigentümer die Familie Eimterbäumer, die Erbinnen erhielten ebenfalls ihr Land und den Hof zurück und verpachteten die ehemals zum Hof I gehörigen landwirtschaftlichen Flächen an den Retschower Agrarhof.

Artikel aktualisiert am 03.04.2024