1933: Reichserbhofgesetz

Das Reichserbhofgesetz diente, lt. Wikipedia dazu, Die Höfe vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schützen. An die Unveräußerbarkeit des landwirtschaftlichen Bodens geknüpft, führte das Gesetz zu Unzufriedenheiten, da man doch gerade erst in den 1860er Jahren aus den Zeitpachthöfen mit ihren Hauswirthen stolze Erpächter gemacht hatte.

Die Bauern mussten bauernfähig und ehrbar sein – waren gleichzeitig quasi nicht mehr Eigentümer i h r e r Höfe. Der Boden konnte nicht als Sicherung von Krediten dienen, indem er nicht beliehen werden konnte, ein absolutes wirtschaftliches Hemmnis. Gleichzeitig wurden anfänglich weibliche Familienmitglieder in der Erbfolge nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung wurde bis 1943 beibehalten. Die Aufhebung wurde sicher bald nötig, weil inzwischen zu viele Bauernsöhne im Krieg gefallen waren und weiterhin fallen würden, damit war objektiv die Wirksamkeit des Gesetzes fraglich geworden. Einen generellen Anspruch auf seinen Hof hatte man nicht.

Zur Erinnerung : Schon die ersten und alle nachfolgenden Pachtverträge der Dorfbauern sahen ab 1793 eine weibliche Erbnachfolge für den Fall vor, daß kein männlicher Nachfolger vorhanden war.

Artikel aktualisiert am 08.04.2023