Das uns vorliegende Protokollbuch für das Dorf wurde am 21. September 1871 eröffnet. Anlaß war die erste Bildung einer Gemeindeverwaltung unter Vorsitz des Bürgermeisters. Das offizielle, für alle Gemeinden des damaligen Großherzogtums Mecklenburg Schwerin verbindliche, Dokument war die Revidierte Gemeinde-Ordnung für die Domanial-Ortschaften vom 29. Juni 1869. Erstmals regierten die Bürgermeister nicht mehr allein. An ihrer Seite standen ab dieser Zeit und für alle Zeiten zunächst vom Amt bestätgte repräsentative Dorfbewohner. Wie man sah, setzten diese sich aus Vertretern aller Bewohnergruppen zusammen. Seit 1919 werden alle Vertreter der Gemeinde von allen wahlberechtigten Bürgern zwingend gewählt.
In Glashagen begann die erste Gruppe, die sich Dorfversammlung nannte, mit den Bewohnern:
- Erbpächter von Hof I Borgwardt, er war Schulze (Bürgermeister),
- Herr Methling, er war der Lehrer,
- Herr Lübbert, er war der Holzwärter,
- Herr Griese war Erbpächter auf Hof III.
- Büdner Tamms als Büdnervertreter. [05]
Frauen waren von gemeindlichen Funktionen bis dato noch gesetzlich ausgeschlossen. Erst 1919 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. In der Gemeinde -vertretung unseres Dorfes erschien trotzdem erschien erst in der DDR-Zeit (nach 1945) eine Frau.
1871 wurden das Protokollbuch (Pb.) und das Rechnungsbuch angelegt. Das Pb. ist ein außerordentliches Zeitdokument und erfreulicherweise für unser Dorf erhalten geblieben. Seit der Zeit des Inkrafttretens der o. g. Gemeindeordnung war erstmalig auch eine Armenordnung, und eine Schulordnung verbindlich geworden. Schulverwaltung und Armenbetreuung waren bislang beim Großherzoglichen Amt Doberan angesiedelt. Weiterhin oblag der neu gebildeten Dorfversammlung die Verpachtung der kommunalen Ländereien, die dem nicht landbesitzenden Teil der Dorfbewohner gegen Pacht mehrjährig zugute kam. Das waren alle sog. Einlieger (Mietsleute), die entweder bei den Bauern oder den Büdnern wohnten. Übrigens stellten diese den größten Bevölkerungsteil. Eine weitere Aufgabe der Gemeindevertretung war die Bestellung und dörflich vertragliche Bindung von Arzt und Hebamme. Schließlich liefen viele Wohnungsfragen und die Befolgung einer Reihe von zivilrechtlichen Regelungen und Entscheidungen über den Bürgermeister und die weiteren Dorfvertreter an seiner Seite. Im Protokollbuch (P.B.) sind vielfältigste Aktivitäten des dörflichen Lebens bis etwa 1945 dokumentiert.
Weiteres in den Beiträgen:“Die in Sitzungsprotokollen beschriebene Arbeit mit den Glashäger Ortsarmen;““Protokollauszüge der Gemeindevertretersitzungen den Brandschutz betreffend“;
Neben dem Protokollbuch wurde ein Rechnungsbuch angelegt, in dem alle finanziellen Bewegungen festgehalten werden mußten. Dies waren vor allem die Einnahmen aus der Verpachtung der gemeindeeigenen Ländereien. Als Ausgaben wurden zunächst Beträge für die Armenfürsorge sowie außergewöhnliche Arzt-und Arzneikosten oder Krankenhauskosten gegebenenfalls auch Sterbekosten als regelmäßige wiederkehrende Ausgaben protoklliert. Auch die Unterhaltung der Schule war ab 1899 Sache des Dorfes geworden und ein Posten im Rechnungsbuch. Größere gelegentliche Beträge bildeten Landkäufe oder überörtliche Beiträge für den Wegebau oder Anleihen und Bürgschaften zum Landerwerb oder Hausbau einzelner Bürger. Ein besoderes Kapitel bildeten die sogenannten Kriegsanleihen 1914 bis 1918 in der Zeit des ersten Weltkrieges. Es wurde ausnahmslos über alle Einnahmen und Ausgaben öffentlich abgestimmt. Die Kontrolle des Rechnungsbuches wurde bei jeder Sitzung von der Dorfvertretung Glashagens und mindestens einmal jährlich durch das Amt Doberan vorgenommen.
Artikel aktualisiert am 29.05.2024