Chronik Dorf Glashagen

Zur Geschichte unserer Region noch einmal soviel, dass im Zuge der Christianisierung Siedler aus den Ländern Friesland, Franken, dem Rheinland u. a. westlich der Elbe oder vielfach sogar aus Dänemark kamen. Vorgefunden haben sie ein bis dahin von den slavischstämmigen Wenden besiedeltes Gebiet. Die vorhandene Besiedlung war dünn und beschränkte sich überwiegend die auf der Lebensweise und des Angebotes entsprechend auf die vorhandenen leicht zugänglichen Flächen. Die neuen Siedler kamen in der Absicht den Feldbau wie gewohnt auf möglichst fruchtbaren schweren Böden zu betreiben. Die Wenden sahen nicht so sehr im Feldbau, sondern in der Jagd nebst Fischerei und der Sammlung und Verwendung der Waldfrüchte und dem Handel ihren Nahrungserwerb. Den Feldbau betrieben sie nur auf leichteren Böden , weil bei ihnen einzig der einfache auf schweren Böden nicht einsetzbare, Hakenpflug das gängige Ackergerät war. Soweit bot dieser Umstand schon mal wenig Konfliktstoff für die wirtschaftlichen Herangehensweiesen beider Bevölkerungsgruppen. Bezüglich der Besiedlung und der Bauweise der Dörfer gab es weitere Unterschiede.

Die bei den Wenden vorherrschende Dorfform war die eines Rundlings- oder Haufendorfes, mit einem zentralen Dorfplatz und Wohn-wie Wirtschaftshäusern, von denen aus eine tortenartige Ausdehnung der Felder nach außen ging. Viele der zum Zeitpunkt der Besiedelung vorhandenen Wendendörfer hatten diese Form. Ein typisches Beispiel ist das Nachbardorf Stülow in unserer Gemeinde.

Die Zisterziensermönche bevorzugten größtenteils die Anlageform des Reihendorfes, bei dem von einer Dorfstraße ausgehend rechtwinklig nach einer oder beiden Seiten Landstreifen in das urbarbar zu machende Land getrieben wurden. Die Wohn-und Hofgebäude befanden sich zunächst unmittelbar an der Straße. Diese Anlagenform wurde bei allen Hagendörfern gewählt. Bevorzugte Stellen bestanden mit Buschwerk oder feuchten Böden, die mit dem Wissen und der der Fertgkeit der Mönche urbar gemacht wurden.

Die Vermischung der Bevölkerung geschah wohl überwiegend friedlich, solange die Dominanz der Neuankömmlinge gewahrt blieb und die Wenden Sprache und Lebensweise allmählich anpassten. Die gleichzeitig fortschreitende Christianisierung mit der Taufe mag diesbezüglich ein Übriges geleistet haben.

Slavische Famliliennamenamen und deren Nennung bei Zählungen und vielen anderen Gelegenheiten sind der Beweis einer Vermengung. Auch Ausnahmen gab es dass Orte oder Ortsteile rein slavisch,also wendisch waren.

Ohne jeden Zweifel war das damalige Glashagen ein kleines, sehr typisches Hagendorf. Noch heute grenzt die Dorfflur in westlicher und südlicher Richtung direkt an das Heidenholz. Der Bezug zum Glas, im Namenszusatz genannt, ist nicht eindeutig. Manche deuten ihn in der Weise, dass Arbeiter aus der Glasherstellung hier gewohnt haben könnten. Eine andere Deutung ist die, dass das bei der Rodung der Ortsfeldmark des Dorfes anfallende Holz dem Betrieb der Glashütte gedient hat. Glasherstellung und Glasbläserei benötigten erhebliche Holzmengen, sowohl zur Gewinnung der Pottasche als auch für den Schmelzvogang. Vielleicht war es auch beides? Allemal gesichert ist daß die Dorfnamen immer einen Bezug zu einem Personennamen, einer Landschaftsform oder wie hier zur Haupttätigkeit seiner Bewohner hatten.

Das Dorf Glashagen reihte sich in die Gruppe derjenigen Dörfer des Klostergebietes ein, deren Entstehung dem Zisterzienserkloster Doberan zugeschrieben werden muß, also aus „wildem Busch“entstanden war.

Die offiziellen Gründungdaten einer Ortschaft beziehen sich stets auf die Erstnennung in einer öffentlichen Urkunde. Diese allgemeine Handhabung finden wir auch hier vor, obwohl es den Ort schon länger gegeben haben wird und seine Existens auf mehre Jahre früher angesetzt werden muß.


Die Erstnennung des Ortes Glashagen

1273, am 4. Oktober, übereignet der Bischof Herrmann von Schwerin dem Kloster Doberan den Besitz des ihm bis dahin unterstehenden Zehnten für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Ortschaften. Das Kloster erstarkte aus diesen Schenkungen wirtschaftlich bedeutend.
Diesem Datum wird die Gründung Glashagens zugeschrieben.
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1273: Nach einer weiteren Doberaner Urkunde aus dem Jahre 1273 in: Westphalen Mon. Ined. III p.1514, besaß das Kloster Doberan auch die Güter Glashagen und Glashütten. Beide lagen eine halbe Meile (eine Meile damals ca. 7 Kilometer) südlich von Doberan. Glashagen existierte schon damals unter diesem Namen, Glashütten unter dem Namen Hütten, im 16. Jahrhundert schon als: „Hof zur Hütten“.
[13] Jhrg.1848

1297: Glashagen erschien noch einmal in einer quasi Bestätigung an ganz anderer Stelle in zeitgemäß nachdrücklicher Form.
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1312: Urkundliche Erwähnung von 7 Personen: 4 Bauern, 1 Kossät, 1 Jäger, 1 Müller
[Entschädigungsklageschrift aus Plünderung d. Rostocker]
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1480: Glashagen wurde von der Vogtei Altenhof, gemeinsam mit Parkentin, Allershagen und Hohenfelde, verwaltet.
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Die Säkularisation 1552 beendete die Herrschaft des Klosters.

1552, 7. März: Der amtierende Abt Nicolaus Peperkorn übergab dem Herzog das Kloster und die Besitztümer„ganz freywillig, ungezwungenn und ungedrunngen“ [04]

1602: Revidierte Kirchenordnung für das Herzogtum Mecklenburg
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1618: Beginn des 30-jährigen Krieges

1628: 8 Glashäger Bauern dienten in dieser Zeit auf dem Hof Althof

1702: erließ Friedrich Wilhelm, Herzog von Mecklenburg eine Verordnung zur Straßen- und Wegebenutzung in den Amtsbereichen Doberan und Neubukow
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1704: Hans Garve von der Hufe II ist im Beichtkinderverzeichnis als Schulze genannt.
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1705: erließ Friedrich Wilhelm, Herzog von Mecklenburg eine Verordnung betreffs der Diensteinkommen der Dorfschulzen.
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1724: wurde eine aktualisierte und erweiterte „Policey- und Land-Ordenunge“ erlassen, die natürlich auch auch für die Bewohner von Glashagen verbindlich war.
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1747: wurde ein Ehrengedicht für den Herzog Christian Ludwig verfasst.
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1752: Die Feldmark von Glashagen wurde vermessen und ein Kataster der Hufen erstellt.
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1752: Claus Garbe von der Hufe II war Schulze [Jahreszahl im Originaldokument d. Feldregisters]
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1755: Ein ständischer Erbvergleich (LGGEV) für das Land Mecklenburg wurde ausgehandelt und rechtsgültig.
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1792: (im Original unleserl.) Jochen Garbe von der Hufe II ist Schulze

Die kommunale Wirtschaftsform, in der alle Bauern eines Ortes die zersplitterten Flächen gemeinsam bestellten, war auf die Dauer nicht sehr erfolgreich und so setzte sich bei bestimmenden herzoglichen Beamten im ganzen Land die Erkenntnis zu wirksamer Veränderung durch. Übrigens waren seit einiger Zeit in den umgebenden Ländern außerhalb Mecklenburgs bereits neue Methoden eingeführt worden.

Das auf den Höfen übliche Bevormunden und Antreiben sowie der bedingungslose Gehorsam und die gleichzeitige Zuständigkeit für die eigene Scholle waren wohl faktisch und moralisch verschlissen.

Die Dominalbeamten hatten gleichzeitig erkannt daß die bisherige Bewirtschaftung der Dorffeldmark Glashagen bei gleichzeitiger Leistung von Diensten auf dem Hof, hier zum Beispiel Althof, keine weitere Ertragssteigerung mehr erwarten ließ.

So ging es letztlich um die Trennung der Hofdienste von der Eigenwirtschaft und damit vor allem um die Hebung der Motivation der bäuerlichen Hintersassen.

Ausgangspunkt war die Regulierung, das heißt Vermessung und Festlegung der Bodengüte und die tabellarischen Erfassung der gesamten Feldmark. Die Neuaufteilung in gesamten Dorffeldmark wurde in der Weise vorgenommen, daß der gesamten Dorfacker hier in Glashagen in drei etwa gleichgroße und vom zu erwartenden Ertrag her gleichwertige und zusammenhängende Stücke aufgeteilt wurde. Damit konnte aus den tüchtigsten Bauern 1793 jeweils einer mit seiner Familie eine solche Hufe übernehmen.

Deshalb traten an die Stelle der Dienstordnung die Zeitpachtverträge die erstmalig die Zusage der Weitergabe des Hofes an die eigenen Nachkommen enthielten. Da die Bauern sich nach wie vor in einer leibeigenen Abhängigkeit des Landesherren befanden, waren eine Reihe von Erleichterungen immer noch zustimmungspflichtig, beispielsweise alle Veränderungen in der Wirtschaft die Fruchtfolge auch das Vererben an einen Nachkommen.


1815, am 2. Juli, wurde Herzog Friedrich Franz I durch den Kaiser vom Herzog zum Großherzog „befördert“. Anlass war der 30. Jahrestag seiner Thronbesteigung. Daraus folgt, daß seine Kinder Herzöge bzw. Herzoginnen, deren Kinder – auch Erbprinzen und Erbprinzessinnen wurden. Alle Nachfahren behielten diese Rangbezeichnungen bei.

1821: Johann Garbe von der Hufe II in Glashagen ist als Schulze aufgeführt.

1821: Allgemeine Armenverordnung: Sie ist die schnelle Antwort auf die Aufhebung der Leibeigenschaft
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1827: Pastor Martienssen zuständig in der Kirche Steffenshagen berichtet in einem Brief ans Amt über Ehebruch der Schulzenwitwe Garbe zu Glashagen und fordert die Besetzung der Hofstelle mit einem Interimswirth.
Anmerkung : Mit wem kann eine Witwe „fremd gehen“ oder ist evtl. eine damals geltende Frist der Enthaltsamkeit nach dem Tod ihres Mannes noch nicht abgelaufen? Hier das sogenannte Witwenjahr nicht eingehalten?
[01; Findbuch Nr. 2762]

1832: Zweiter Pachtvertrag der Schulze und Interimswirth Niemann Hufe Nr.II, der Hauswirth Griese Hufe Nr. III und der Interimswirth Waack Hufe Nr. I, schließen einen gemeinsamen Zeitpachtvertrag über 24 Jahre, bis 1850 ab.
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1833: Witwe Bull stellt Antrag zur Fortführung des Schneiderhandwerkes anstelle ihres verstorbenen Mannes.
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1834: Erbpachthof und Dorf mit 3 Bauern, 10 Büdnern und 231 Einwohnern [69]
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Das Dorf baut und weiht eine eigene Schule ein

1844: Erstmalige Nennung einer Schule im Dorf Glashagen im Mecklenburgischen Staatskalender.
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1849: Deputiertenversammlung der Hauswirthe, Büdner und Einlieger in Schwerin
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1850: Einweisung der Hauswirte von Glashagen in das herzogliche Regulativ zur Behandlung der Einlieger.
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1850: Die Hauswirte von Glashagen verfassten ein Schreiben an den Herzog.
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1850: Beschluß zum Bau eines Schulsteiges.
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 1851: Dritter Pachtvertrag;   Die herzogliche Kammer schloss mit Schulze und Interimswirt Niemann von der Hufe II, dem Hauswirt Westendorf von der Hufe I und dem Hauswirt Griese von der Hufe III, einen Pachtvertrag bis 1863 ab.
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1853: Christoph Borgwardt von der Hufe II ist Schulze.
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1853: Pachtvertrag für Häusler und Einlieger.
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1854: am 10. Mai, wird der Mühlenzwang in Mecklenburg Schwerin aufgehoben.

1857: Im Dorf gibt es 260 Dorfbewohner (keine Trennung nach Geschlecht). Auf dem Hof leben 50 Menschen

1859: Die Cholera wütet in Mecklenburg

Zweiter Meilenstein bäuerlicher Wirtschaft: Allgemeine Vererbpachtung

1860 erließ das Finanzministerium eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Die Vererbpachtung sollte Dorfschaftsweise erfolgen.
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1862: Vermessung der Dorffeldmark Glashagen in Vorbereitung der Vererbpachtung.
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1863: Amtliche Statistik: 220 Menschen im Dorf

1867, Volkszählung: Im Dorf gab es 124 Männer, 127 Frauen, 51 Haushalte.  Auf dem Erbpachthof Glashagen Hof gibt es 23 Männer, 23 Frauen, in 7 Haushalten lebend.
Vergleich: In Stülow gibt es 91 Männer, 74 Frauen, 32 Haushalte
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1867 wurde das Gesetz zur Regulierung der Vererbpachtung bäuerlicher Stellen erlassen. Dieses war die Voraussetzung für die neue Gemeindeordnung, die wiederum in die Selbstverwaltung der Gemeinden mündete.
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1868: Ein Gesetz zur Freizügigkeit wurde erlassen und brachte freie Wohnsitzwahl.
Um die Freizügigkeit zu bewerten sollte man wissen, daß es in Mecklenburg bis dahin kein Recht zur freien Ansiedlung gab. Der Mecklenburger hatte im eigentlichen Sinne kein Vaterland sondern ein Vaterdorf oder eine Vaterstadt mit Heimatrecht. Man brauchte zur Niederlassung die Erlaubnis der Ortsobrigkeit um das sogenannte Heimatrecht zu erwerben. Dorfgemeinden hielten sich bei entsprechenden Anträgen sehr zurück, denn bestätigte man die Niederlassung, hatte man sowohl für eine Wohnung, als auch einen kleinen Wirtschaftsacker garantieren. Gleichzeitig in in jeglicher Notsituation, wie Krankheit oder Armut oder gar Invalidität beanspruchten die Dorfkasse. Ein nicht seltener Fall für die dörfliche Versorgung war die Schwangerschaft lediger junger Frauen zu der ein Vater unbekannt war oder sich nicht bekannte. Die Freisetzung der Leibeigenen auf den Gütern produzierte produzierte in den 1820-er Jahren ein Heer von Heimatlosen, die sehr häufig von an Anfang an in die eben erwähnte Gruppe einzuordnen waren.

1869: Eine Revidierte Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften   trat in Kraft.
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1869:  Die allgemeine Gewerbefreiheit in Mecklenburg trat in Kraft. Der handwerkliche Zunftzwang wurde aufgehoben, das bedeutet u.a. dass Berufsausübung mit Sitz auf dem Lande für alle, auch für bis dato gesperrte Berufe endlich möglich wurde.

1870: 3 Erbpächter, 11 Büdner, erste offizielle Nennung der Glashäger Bauern als „Erbpächter“, nicht mehr Hauswirte

1870: Im Rahmen der Erbverpachtung der Hufen sowie der Gemeindegründung wurde erstmalig ein Grundbuch für die gemeindeeigenen Ländereien angelegt.
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1871: Reichsverfassung ausgerufen, Glashagen erhält eine erweiterte Dorfverwaltung; ab sofort werden alle Sitzungen protokolliert. Die überantworteten Dorffinanzen werden in einer Kasse aufbewahrt. Ein- und Ausgänge werden erstmals in einem Rechnungsbuch registriert und regelmäßig kontrolliert.
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1871: Schulze Borgwardt zeigt an, daß Herr Dr. Kaeding in Kröpelin zum 1. Juli als Wundarzt und vom 1. Januar 1872 ab als Mediziner für die Gemeinde Glashagen angenommen ist. Der Herr Doktor Kaeding hat bei der Annahme versprochen: Gewöhnliche Reisen in die Gemeinde nicht höher als 1 Thaler (Definition unsicher), den Fuhrlohn ebenfalls nicht höher als 1 Thaler: bei Entbindungen, Operationen g.g. nicht mehr als die 1/2 Taxe in Berechnung zu bringen.

1871, 1. Juli: Glashagen Dorf wird offiziell selbständige Gemeinde, nachdem der Hof Glashagen bereits 1870 als eigene Gemeinde bestätigt worden war.

1871 bis 1904 ist Erbpächter Borgwardt von Hof II Bürgermeister von Dorf Glashagen
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1872 November: Einquartierung von Soldaten im Frieden
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1872: 3 Erbpächter, 11 Büdner, 1 Häusler (erstmals 1 H Ä U S L E R)

1875, am 15. Juni, wird Frau Möhr aus Doberan zur Hebamme gewählt, „welches dem Großherzoglichen Amte zu melden ist.“
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1876: In Mecklenburg wurden Standesamtbezirke gebildet. Glashagen gehörte zu Standesamtbezirk Steffenshagen.
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1876: Herr Dr. Käding aus Kröpelin ist in einer früheren Sitzung als Impfarzt für Glashagen gewählt.

1876: Brand in der Büdnerei Westendorf- Witwe Ahrend verliert ihre Habe
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1882: Die Anfrage des Vorsitzenden wie viel für den Nachtwächter in Glashagen für das Sommerhalbjahr von Ostern bis Michaelis des Jahres bewilligt werden solle. Die Dorfversammlung beschloss dem hiesigen Nachtwächter 60 Mark zu geben. [05; S: 61]
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1883: Freigabe der Eisenbahnstrecke Rostock-Wismar. Für Personen, Gepäck, Fahrzeugs-Güter und Viehverkehr. Qu.: Amtsblatt 1883

1886: Zur Verpachtung der Gemeindeländereien Seite 94-98 Protokollbuch [6]

1888: Im Rahmen der Vererbpachtung und als Basis für die erstmalig angelegten Grundbücher wurde Glashagen vermessen. Die Messtischblätter von damals sind noch heute eine Arbeitsgrundlage für Vermessungsbüros.
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1892: Die drohende Cholera fordert dörfliche Abwehrmaßnahmen, wir finden dazu folgendes Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Glashagen
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1897: Büdner Griese hat mysteriösen Unfall seiner Frau verschuldet
[05; Seite 134]

1898: Das Dorf Glashagen erhält eine Posthülfstelle
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1900 wurde in Mecklenburg eine große Volkszählung angesetzt. Dort wurden alle Personen, die sich am Stichtag 1. Dezember in Mecklenburg aufhielten, in Haushaltsbögen erfasst. Zusätzlich wurde für jede Person ein Erfassungsbogen mit persönlichen Daten angelegt.
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1903: Erbpächter, namentlich Borgwardt und H. Griese genannt

1904: Bürgermeister ist Erbpächter Jürges vom Hof I
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1904: Annahme einer Hebamme laut Anordnung im Amtsblatt. Die Hebamme Frau Lange wurde als Gemeindehebamme angenommen, die jährliche Festsumme von 15 Mark wurde angenommen. [05; S.164]
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1906: 3 Erbpächter, 11 Büdner, 1 Häusler, 1 Holzwärter, das Dorf hat 181 Einwohner; der Hof hat 44 Einwohner.

1906: am 13. Juni, fand eine außerordentliche Sitzung der Dorfversammlung statt. Anlass war eine Anfrage des Großherzoglichen Amtes, ob in Glashagen bei allen hausgeschlachteten Tieren die obligatorische Trichinenschau, die bis dahin nicht verlangt wurde, einzuführen.
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1907: 3 Erbpächter, 11 Büdner, 1 Häusler, Schulze: Emil Jürges

1908: Bau einer Wegeverbindung Hof I nach Ivendorf.
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1910: Bau der Nebenchaussee Doberan – Retschow.
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1913: Das Dorf erhielt eine öffentliche Telefonanlage im Forsthaus. Dazu die Eintragung im Protokollbuch: „Zur Verhandlung stand die Anlage einer öffentlichen Telefonstelle. Der Unterförster Fietensee hierselbst ist bereit die öffentliche Telefonstelle zu übernehmen und zwar ohne Entschädigung von der Gemeinde. Die Unterhaltung der Fernsprechstelle beträgt jährlich 70 Mark, welche aus den Gesprächen rauskommen müssen, das fehlende von der Summe ist von der Gemeindekasse für die Dauer von 5 (fünf) Jahren zu zahlen, später braucht eine Garantie auf die Summe von 70 Mark nicht mehr gestellt zu werden. Vorgelesen, genehmigt E. Jürges Bürgermeister, Heinrich Griese Erbpächter, Herrmann Griese Erbpächter, Fietensee Unterförster. [05]

1916: Schulze Emil Jürges, 3 Erbpächter, 11 Büdner und 1 Häusler.

1919: Ausruf der Weimarer Republik – der Gemeinderat verändert sich, die Kirche verliert den Einfluss auf die Schule, der Gemeinderat wird durch  Neuwahl „erneuert“. Erstmalig gilt in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht für Frauen.

1919: Eine Bürgermeisterwahl findet statt, bei der Lehrer Buß mit großer Mehrheit und außerdem eine völlig neue Gemeindevertretung gewählt wurde.
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1920: Auflösung des Ständestaates. 17. Mai, Verfassung des Freistaates Mecklenburg Schwerin

1920: Bürgermeister ist Büdner Weitendorf
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1921, 13. Juli, öffentliche Dorfversammlung, Betreffend der Verteilung der Hand- und Spanndienste wurde folgende Ortssatzung der Gemeinde Dorf Glashagen aufgestellt:
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1921, 18. Juli, 3. öffentliche Dorfversammlung zu Beerdigungen in der Gemeinde.
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1921, 29. August Die Gemeinde erwirbt die Mitgliedschaft im Reddelicher Spar-und Darlehens-Verein. [5]

1922: Neuwahl: Lehrer Buß wird mehrheitlich gewählt, verzichtet, verlässt die Gemeindevertretung ganz. Bürgermeister wurde Hofbesitzer Heinrich Griese von Hof III [5]

1925: Glashagen wird dem Kreis zu Rostock Land zugeordnet.

1926: 3 Vollhüfner, 11 Büdner und 1 Häusler wurden für Glashagen Dorf aufgeführt

1927 und 1930 wurden 3 Vollhüfner, 11 Büdner und 2 Häusler genannt

1930, 11. September: Die Gemeindeversammlung beschließt den Einbau einer Elektroanlage in die Schule. Beschlossen wurde in der Schulstube einen eigenen Zähler anzulegen, allein für die Schulstube. Die Kosten werden getragen, wie Lehrer Buß Antrag lautet ⅓ der Kosten trägt der Lehrer ⅔ trägt der Schulverband Dorf und Hof Glashagen. Unterschriften: H. Griese, L. Niemann, H. Hennings, A. Strübing. H. Heiden. [5]

1933: Das Reichserbhofgesetz tritt in Kraft.
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1933: Die Dorfstraße wird unter der Leitung des Forstamtes Bad Doberan befestigt.
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1935, 30. Januar: Auflösung der kommunalen Selbstverwaltung, d. h. Einführung des Führerprinzips. § 51: Der NSDAP- Beauftragte beruft im Benehmen mit dem Bürgermeister die Gemeinderäte.

1935, 05. Februar: Gemeindeversammlung. Die vom Kirchengemeinderat erbetenen 16 Mark zur Anschaffung von Prospektpfeifen zur Orgel der Kirche in Steffenshagen werden genehmigt; die alten sind im Weltkriege abgeliefert. [05]

1937: Eintrag im Protokollbuch: „Durch Beschluss des Herrn Reichsstatthalters in Mecklenburg und Lübeck vom 31. Dezember 1936 ist gemäß §13 , 15 der Gemeindeordnung die Gemeinde Hof Glashagen mit Wirkung vom 1. April 1937 in die Gemeinde Dorf Glashagen angegliedert worden.
Rostock, 22. Januar 1937
.“ 
Seit 1871, dem Termin der Gemeindebildung, war der Hof Glashagen eine selbständige Verwaltungseinheit. [05, S. 329/ 331]
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1937, 9. Februar: Bürgermeister wurde Hans Heinrich Griese, Bauer auf Hof III, durch Vereidigung. 1. Beigeordneter wurde Statthalter Werges und 2. Beigeordneter Bauer Otto Breide.

1939, 25. März starb der Erbpächter Heinrich Griese und Otto Breide vom Hof II wurde bis 1945 Bürgermeister [05] letzter Eintrag

1938: 3 Vollhüfner, 11 Büdner, 3 Häusler

1939: Richard Wossidlo veroffentlichte sein Werk „Mecklenburgische Sagen“, in dem auch Glashagen erwähnt war.
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1945: bedingungslose Kapitulation Deutschlands
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1945: Bürgermeister Friedrich Niemann wird von RA Knaak aus Doberan und einem Major der Roten Armee eingesetzt. 1948, am 12. März, Bürgermeister Hans Krohn durch Wahl, als Stellvertreter wird Willi Oldenburg gewählt. Weitere Mitglieder sind Hans Uplegger, Herrmann Sommer und … Heiden. [17]

1945: wie alle Städte und Gemeinden musste auch Glashagen, als Folge des Zweiten Weltkrieges, viele Umsiedler aufnehmen. In vielen Dörfern verdoppelte sich die Zahl der Einwohner binnen weniger Monate.
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1948, 12. März: Bürgermeister wurde Hans Krohn durch Wahl, zum Stellvertreter wurde Willi Oldenburg gewählt. Weitere Mitglieder waren Hans Uplegger, Herrmann Sommer und … Heiden. [17]
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1949 erließ die Gemeindevertretung eine Satzung zur Nutzung der Gemeindeländereien. [17]
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1950, 15. Oktober: Es wurden Wahlen zur Volkskammer abgehalten, durch die gleichzeitigen Gemeinderatswahlen wurde der Maurer Willi Oldenburg aus der Häuslerei 3 der Bürgermeister von Glashagen. [17]

1953, im Januar wurde die erste Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG), die LPG „Quellental“ von 12 Mitgliedern auf dem Hof Glashagen gegründet.
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1953: Von Glashagen wurden Luftbilder angefertigt.
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1954, 19. November: Bürgermeister Willi Oldenburg übergab das Dienstsiegel an Heinz Baier [17]
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1954, 5. Dezember: Brand auf Hof II (Breide). Das Wohnhaus wird völlig zerstört.

1956 Bürgermeister war Heinz Baier (Beyer)
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1956, 21. Mai: Ablehnung einer Fusion mit Reddelich auf einer außerordentlichen Gemeindevertretersitzung. [17]
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1960: Bürgermeister war … Dürre
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1960: Gründung einer LPG Typ I mit dem Namen „Goldbach“ und den Mitgliedern Herbert Steinke, Wilhelm Niemann, Ernst Niemann Hans Uplegger und Kurt Wachholz. Sie brachten gemeinsam rund 45 Hektar in diese LPG ein. Die Ehefrau Ida von Kurt Wachholz wurde zur Vorsitzenden und Ernst Niemann wurde zum Brigadier gewählt.
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1973: Zusammenlegung der Orte Retschow, Stülow und Glashagen zu einer Gemeinde Retschow

1973 bis 1990: Bürgermeister war Hartmuth Schweitzer.
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1990: Mit der 1. Kommunalwahl nach dem Grundgesetz der BRD, wurde Bürgermeister Hartmut Schweitzer wiedergewählt.
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1994 bis 2014 war der Tierarzt Dr. Klaus Schoppmeyer Bürgermeister.
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1994 wurde ein Bodenneuordnungsverfahren eröffnet.
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1999 bis 2001 nahm die Gemeinde Retschow am Wettbewerb teil: Unser Dorf soll schöner werden, unser Dorf hat Zukunft. Dort erzielte sie den Zweiten Platz.

2011: Einwohner von Glashagen pflanzten, in ehrenamtlicher Arbeit eine Hecke an der Gemarkungsgrenze.
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2014 bis 2019 war Berno Grzech Bürgermeister
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Artikel aktualisiert am 07.02.2024