Transkript des Briefes vom 24. Januar 1871:
Hof Glashagen ist Johannis vorigen Jahres als Gemeinde constituiert und zwar mit einer Gemeindefeldmark welche durch das Erbpachtstück nebst dem „Unbrauchbar“ der Classentabelle und dem Hof Glashagen Zuschlag – die Abnahme Verminderung oder Vergrößerung der letzten auf Kosten oder zu Gunsten der Nachbarfeldmarken vorbehaltlich – umfaßt. Von jenem Zeitpunkte ab existieren daher die bisher für die Ortschaft aus herrschaftlichen Mitteln geschehenen Leistungen laut hohem Cirkular de 20. Juli insbesondere im Bereiche: 1. des Armenwesens die Zahlung des Hof Glashagens Antheils am resp. Amtsarzt und Amtschirurgus Gehalt resp. 1 Thaler 30 Schilling und 24 Schilling pro anno (Währung unter Vorbehalt) und des entsprechenden Theils des Generalzuschusses mit 6 Thaler pro annno, beides aus der Amtscasse zur Amtsarmen-casse. 2. des Feuerlöschwesens
die bisherige Leistung des Rohmaterials zu Bauten am Steffenshägener Spritzenhaus aus der Amtsbaucasse um Hof Glashagen nämlich 3/100. Theil.
Doberan den 24. Januar 1871. Großherzogliche Beamte
Anmerkung: es unterschrieben fünf an der Zahl – vielleicht die Vorsteher der genannten Cassen?
Artikel aktualisiert am 22.05.2023