1871: Amtsbrief Hof Glashagen

Am 24. Januar 1871 verfasste das Amt Doberan ein Schreiben zur Bildung der Gemeinde Hof Glashagen. In diesem wurden die wichtigsten Verpflichtungen festgeschrieben:

Transkript des Briefes:

Hof Glashagen ist Johannis vorigen Jahres als Gemeinde constituiert und zwar mit einer Gemeindefeldmark welche durch das Erbpachtstück nebst dem „Unbrauchbar“ der Classentabelle und dem Hof Glashagen Zuschlag – die Abnahme Verminderung oder Vergrößerung der letzten auf Kosten oder zu Gunsten der Nachbarfeldmarken vorbehaltlich – umfaßt. Von jenem Zeitpunkte ab existieren daher die bisher für die Ortschaft aus herrschaftlichen Mitteln geschehenen Leistungen laut hohem Cirkular de 20. Juli insbesondere im Bereiche:

  1. des Armenwesens die Zahlung des Hof Glashagens Antheils am resp. Amtsarzt und Amtschirurgus Gehalt resp. 1 Thaler 30 Schilling und 24 Schilling pro anno (Währung unter Vorbehalt) und des entsprechenden Theils des Generalzuschusses mit 6 Thaler pro annno, beides aus der Amtscasse zur Amtsarmen-casse.
  2. des Feuerlöschwesens die bisherige Leistung des Rohmaterials zu Bauten am Steffenshägener Spritzenhaus aus der Amtsbaucasse um Hof Glashagen nämlich 3/100. Theil.

Doberan den 24. Januar 1871.
Großherzogliche Beamte

Anmerkung: es unterschrieben fünf an der Zahl – vielleicht die Vorsteher der genannten Cassen?

Artikel aktualisiert am 05.04.2025