Verlauf der Zugehörigkeit Dorf Glashagen

Die Verwaltung des Dorfes Glashagen war im Verlauf ihrer Geschichte nie eine statische Angelegenheit. Seine Bewohner haben die wechselnde Obrigkeit und deren Beamten vermutlich mit sprichwörtlicher Mecklenburgischer Sturh.., wenn nicht sogar Gelassenheit ertragen. Nicht nur hier, vielmehr überhaupt in Mecklenburg hat sich der Widerstand gegen die Obrigkeit nie nennensert entwickelt.

Seit der Gründung 1173 (Ersterwähnung) gehörte Glashagen zum Kloster Doberan. Seit 1325 Mecklenburgisch und ab 1552 von Herzog Johann Albert I. säkularisiert d. h., der klösterliche Besitz wurde in das herzogliche Domanium integriert. Die Zeit nach 1552 war geprägt von Streitereien innerhalb der Herzogsfamilie, wer welchen Teil des ehemaligen Klosterbesitzes erhält. Munter verpfändete ein Herzog Teile des Besitzes, ohne Einverständnis des anderen. Der Hauptmann (Amtsvorsteher) der herzoglichen Verwaltung in Schwerin musste Befehle von beiden Herzögen entgegen nehmen. Schließlich kam es 1557 zur Gründung des Amtes Doberan Marienehe.

Nach einem Schlichtungsvertrag von 1556 wurde der Besitz hälftig zwischen dem Schweriner und Güstrower Herzog aufgeteilt. Die Verwaltung erfolgte von Doberan aus, allerdings nicht zentral mit einem Beamtenstab. Jeder der beiden Herzöge hatte Beamten in Doberan zu sitzen, die sich redlich um halbwegs gleichklingende Entscheidugen bemüht haben werden.

Ob die Glashäger davon unmittelbare Nachteile hatten ist nicht bekannt. Für die Bewohner des Domaniums änderte sich grundsätzlich auch nicht viel. Statt an kirchliche Beamte zahlten sie ihre Abgaben an herzogliche Beamte, die nun auch die Grundherrschaft vor Ort ausübten.

Erst 1611 wurde dieses Desaster, durch den Teilungsvertrag von Fahrenholz, beendet. Es gab fortan den Landesteil Mecklenburg Strelitz und den Mecklenburg Schwerin. Der Amtsbereich Doberan fiel an Mecklenburg-Schwerin und hatte bis 1918 weitestgehend Bestand. Verwaltet wurde in Doberan rein domanialer Besitz. Solches nicht ritterschftliches Gebiet war das Domanium. Der Begriff Domanium umfaßt unmittelbaren Verfügungsbesitz des Herzogshauses, im Gegensatz zum ritterschaftlichen Besitz.

Zum Amtsbereich gehörten: Admannshagen, Allershagen, Althof, Bargeshagen, Bartenshagen, Boldenshagen, Vorder-, Hinter- und Bauer-Bollhagen (Klein-Bollhagen), Börgerende, Brodhagen, Brusow, Diedrichshagen, Glashagen, Hohenfelde, Hütten, Jennewitz, Ivendorf, Kammerhof, Lüningshagen, Nienhagen, Parkentin, Püschow, Rabenhorst, Reddelich, Rethwisch, Sandhagen, Satow, Schmadebeck, Steffenshagen, Steinbeck, Stülow Wittenbeck und Ziegelhof (Althof). Hinzu kamen aus dem Marieneher Besitz: Marienehe, halb Elmenhorst, Schutow und Sievershagen.

Im Verlauf der Amtsgeschichte gab es immer wieder Verpfändungen von Teilen des Amtsbereiches als Sicherheiten für herzogliche Anleihen, von denen unser Dorf nie betroffen war.

Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Doberaner Amt zum Tafelamt (Kämmerei) des Herzogs erklärt und genoss damit eine gewisse Schonung. Im Gegensatz zu anderen Ämtern, musste der Amtsbereich des ehemaligen Klosters bei Friedensschluss 1648 kein Dorf als untergegangen erklären, obwohl gerade um und in den Klosteranlagen von zeitweiligen exessiven Kriegseinwirkungen berichtet worden ist.

Dass der Doberaner Amtsbereich trotzdem vergleichsweise glimpflich aus dem Dreißigjährigen Krieg gekommen ist, hat mehrere Gründe: Hauptsächlich war die formale Anerkennung der Eximierung als Tafelamt. Die kompakte Struktur und Grösse des Amtsbereiches, und eine verhältnismäßig gute Finanzsituation. Barnewitz [04] nannte auch die Person des Amtshauptmanns Joachim Vieregge und dessen diplomatisches Wirken in dieser schweren Zeit. Von der vielerorts regelrechten Entvölkerung als Kriegsergebnis blieben wir und die uns umgebenden Orte wohl verschont.

Mit der Novemberrevolution 1918 fand die Monarchie auch in Mecklenburg ein Ende. Der Freistaat Mecklenburg wurde ausgerufen. An der Verwaltung von Doberan aus änderte sich zunächst nichts. Jedoch wurde 1925 das Amt Doberan dem Amt Rostock zugeschlagen.

Ab 1933 , mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland, wird das Amt Rostock der Kreis Rostock. Eine Änderung der Verwaltung erfolgt 1934, die bis dahin seit 1611 gültige Teilung Mecklenburgs in die Teile Mecklenburg Strelitz und Mecklenburg Schwerin wird aufgehoben. Es heißt ab jetzt Land Mecklenburg , später Gau Mecklenburg bis 1945.

Ab 9. Juli 1945 heißt das umgebende Gebiet, in dem Glashagen liegt, Kreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern.

Deutschland ist, als Ergebnis des verlorenen II. Weltkrieges auf Betreiben der Siegermächte Sowjetunion (Rußland), Frankreich, England und USA in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Das mecklenburgische Obergebiet ist jetzt die sowjetische Besatzungszone. Eine weitere Unterteilung der sowjetischen Besatzungszone erfolgt 1952. Es entstehen die drei Bezirke: Schwerin, Neubrandenburg und Rostock. Glashagen liegt jetzt im Bezirk Rostock innerhalb des Landkreises Rostock. Mit Kreistagsbeschluß vom 25. November 1960 (Nr. II) erfolgte die Eingemeindung in die Stadt Doberan.

Eine weitere Veränderung erfolgte ab:1. Januar 1973 erfolgt die Eingliederung von Stülow und Glashagen durch Beschluß des Kreistages : „Umgemeindung der Ortsteile Stülow und Glashagen aus der Stadt Doberan in die Gemeinde Retschow„.

Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung wird auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aus den mecklenburgischen Bezirken Schwerin, Rostock und Neubrandenburg das Land Mecklenburg-Vorpommern gebildet. Damit ist die Verwaltungsform in der Bundesrepublik Deutschland den übrigen Bundesländern angeglichen. Das Bundesland in dem wir leben, ist ab 3. Oktober 1990 Mecklenburg-Vorpommern mit seiner durch Volksentscheid bestimmten Hauptstadt Schwerin. Gegenwärtig besteht die Gemeinde Retschow aus den Ortschaften Retschow, Fulgenkoppel, Glashagen Dorf und Glashagen Hof sowie Stülow mit insgesamt etwa 1000 Einwohnern. Nächste Oberverwaltung ist der Landkreis Rostock.