Auch der Nachfolgevertrag von 1798 wurde wieder für die Dorfschaft Glashagen als Ganzes aufgesetzt. Auf die Veröffentlichung des kompletten Vertrages wird, unter Verweis auf das Landeshauptarchiv (LHA) als Quelle [01], verzichtet. Nachfolgend die Einleitung als Beispiel:
Wir PAUL FRIEDRICH von GOTTES GNADEN, Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Sargard Herr! Thun kund und geben hiermit zu wissen, daß wir nach vorausgegangener neuer Regulierung der Dorf Feldmark G l a s h a g e n, Amts Doberan den Hauswirthen daselbst nachstehende verbindliche Pachtversicherung ertheilt haben.
Wir überlassen demnach:
§ 1
den drei Hauswirthen zu Glashagen die dortigen Hufen und zwar:
1. Dem Interimswirthe Waack die Hufe Nr. I ;
2. Dem Interimswirthe und Schulzen Niemann die Hufe Nr. II;
3. Dem Hauswirthe Griese die Hufe Nr. III.
Mit allen auf der Classifikationstabelle dazu gehörigen Ländereien und Nutzungen, sowie die Gehöfts-Gebäude und Befriedungen aus vierzehn aufeinander folgende Jahre, von Johannis 1836 bis dahin 1850 dergestalt pachtweise, daß sie solches alles während dieser Zeit, bester ihrer Gelegenheit nach hauswirhtlich ohne Beaufsichtigung eines Dritten und in Grundlage dieses Contrakts besitzen und benutzen mögen, auch bei solchem Besitz und Genuß der Pachtung, soferne ihre contraktlichen Obliegenheiten erfüllen, von Uns und Unsern Nachfolgern in der Regierung nach Möglichkeit geschützt werden sollen. …