Holzwärter und Förster

In der Altsteinzeit 30.ooo bis 10.000 vor unserer Zeitrechnung diente die Jagd der Nahrungserwerb und der Nutzung von Nebenprodukten, wie Knochen und Sehnen zur Fertigung von Werkzeugen und Waffen sowie Felle aus denen Schuhe und Kleidung und Behausungen gefertigt wurden. Das Jagen Fischen und Sammeln sind die ältesten lebenserhaltenden Tätigkeiten des Menschen. Ausgehend davon ist eine geschichtliche Betrachtung der Entwicklungsstufen auch hier interessant und ermöglicht besseres Verständnis.

1312: Ersterwähnung einer Jägerstelle in Glashagen finden wir in der Entschädigungsklageschrift des Klosters Doberan.

Ausdruck der Entschlossenheit der Landesfürsten zur umfassenderen Nutzung der Ressource Wald waren entsprechende frühe Erlasse:

1572: Erlaß der Polizei-und Landordnung vom Herzog erlassen. Darin wurde bereits auch die Bewirtschaftung der herzoglichen Wälder geregelt.
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1706: Herausgabe eines Erlasses zur umfassenden Regelung der Bewirtschaftung, Holzeinschlag und Jagd sowie Schutz des Waldes durch Herzog Friedrich Wilhelm – sog. Forstcollegium.

1706: Wurde eine Holz,-Forst,-Jagd-und Wildordnung erlassen. Die Ordnung umfaßte 50 Punkte ! die erstmalig alle forstlichen und jagdlichen Probleme in einem Werk zusammenfaßte und wie damals üblich in gedruckter Form den Voigten, Forstbedienten, Bürgermeistern und großen Grundbesitzern überlassen wurde. Darüber hinaus waren die Prediger in den Kirchen ausdrücklich zur Verbreitung solcher bedeutenden Ordnungen verpflichtet.

1801: Erlaß mehrerer Verordnungen zur Bewirtschaftung der Wälder.

1802: Erwähnung eines Försters Tiedemann im Zusammenhang mit Holzeinschlag in den Wohrten auf dem Hof Griese zu Glashagen.(Oberforstmeister ist Behr in Doberan)

1836 Gründung ( Einrichtung) Forst Ivendorf, Zuordnung des Forstes Glashagen.

1836 bis 1851 Der Zeit-Pachtvertrag für die drei Bauern des Dorfes enthält die Auflage zu {weiter?}

1849 Stationsjäger Heinrich Zarnow im Hundehäger Holz wird im Statistischen Jahrbuch unter Jagd Glashagen genannt. 1850 wurde der Eintrag wiederholt. [6]

1850 Bau eines Hauses für den Stationsjäger mehr …

1856 Station mit Stationsjäger im Hundehagener Forst [6]

1858 Hundehagenscher Forst Stations-Jäger (Zuständigkeit für Glashäger Waldungen ohne Namen der verantwortlichen Person) [6]

1863 Stationsjäger Zarnow wird nach Nienhagen beordert.

1863 Holzwärter Carl Kaphengst in Klage mit Stationsjäger Zarnow. [01]

1865 Nennung Holzwärterei ohne Namen des Wärters. [6]

1867 Volkszählung : Im Holzwärtergehöft wohnen Holzwärter Carl Kaphengst 1822, Ehefrau Carolina 1823, Tochter Helena 1859, Tochter Charlotte 1864, Mutter Charlotte Andrae 1792 und Dienstmädchen Maria Hoff. [28]

1868 bis 1922 erfolgt der `Übergang´ der Forst an die oberste Behörde des Großherzogs
[02; Findbuch LHA 22.2-10/7 2780]

1869 wurde in der Gemeindeordnung festgeschrieben, dass die jeweiligen Forst- Offizianten als Beamte gesetzte Mitglieder der jeweiligen Dorfversammlung waren.

1871 Holzwärter Lübbert, er ist Mitglied der soeben gebildeten Dorfversammlung. [05]

1891 Holzwärter Drepper [06]

1899 Holzwärter Fietensee

1900 Volkszählung : Im Forst Glashagen wohnen der Forstmann und Schutzbeamte Wilhelm Fietensee, geb.: 1864 in Schwerin die Ehefrau Hella, geb.: 1875, Sohn Kurt, geb.: 1897 in Grittel [28]

1907 Unterförster Fietensee [06]

1912 Unterförsterei Fietensee [06]

1913: Anlage einer öffentlichen Telefonstelle im Forsthaus. Der Unterförster Fietensee betreute das erste Telefon im Dorf. 70 Mark pro Jahr kostete die Unterhaltung der Anlage, die Summe sollte aus Gesprächsgeldern aufgebracht werden. [05] S. 200

1915 Unterförster Fietensee meldet mit Bezug auf einen im Jahr 1914 stattgehabten Scheunenbrand den Verlust von ebenfalls verbrannten 12 Obstbäumen auf dem Forsthof.

1917 Eine Unterförsterei, wird ausdrücklich als zum Großherzoglichen Haushalt gehörig benannt. [06]

Unglücklich war über viele Jahre die Lage und Größe der dem Forsthof zugewiesenen Wiesen und Weiden. Verteilt über die Gemarkungen Glashagen, Brusow und Rethwisch gaben sie immer wieder Anlaß zu Bittstellungen und Briefwechseln, anscheinend ohne gewünschten Erfolg. Immerhin ist Rethwisch 8 Kilometer entfernt. Die zahlreichen Briefe unseres diesbezüglich rührigen Unterförster Fietensee lassen entsprechende Feststellungen zu. Man muß dazu berücksichtigen, daß die Forst und die Gemeinden jeweils über streng getrennte eigene Flächen verfügten.

Die zersplitterte Lage der Wiesengrundstücke gab mehrfach Anlaß zur Klage. Die Forstverwaltung und das Amt verfügten über getrennte Flächen und ein Tausch oder Ausgleich kam nie zustande.

1919 ,14.11. Gesetz über die Abtretung des bisher der Landesherrschaft zustehenden Jagdrechts.

Gesetzestext von 1919

Eine wichtige Aufgabe in jagdlicher Hinsicht war die Vergabe der Jagdpachten durch die Gemeinde und über die damit zusammenhängenden Belange, wurde auch dazumal bereits erbittert verhandelt: Aus dem Glashäger Protokollbuch: [5]

1923, 18. Mai 20:00 Uhr: Gemeindeversammlung, anwesend waren sechs Vertreter. Einziger Tagesordnungspunkt (TOP) war die Erhöhung der Jagdpacht. Durch die immer mehr zunehmende Geldentwertung war vom Ministerium eine Erhöhung der Jagdpachten ausgegeben – je 100 Mark Pacht ein Zentner Roggen. Da der Roggen sehr im Preis gestiegen ist, ließ das Ministerium diese Forderung fallen. Der Jagdpächter, Herr Baller(dazumal Pächter des Hofes Glashagen), hat für die gesamte Jagd Dorf- und Hof Glashagen zehn Hasen geboten. Die Gemeindevertreter erklärten einstimmig, dieses Gebot sei lange nicht ausreichend und so einigten sie sich, Herrn Baller anheim zu stellen fünfzig Hasen für die gesamte Jagdausübung zu lassen, falls der Pächter darauf nicht eingeht, soll die Jagd durch das Amt vom Jagdpachteinigungsamt festgesetzt werden.
gez. Griese, Heiden, Bohsack, Krohn. [o5]

1923, 14. Juni 20:00 Uhr: Gemeindeversammlung, anwesend sechs Vertreter. Laut Urteil des Jagdpachteinigungsamtes wurde dem Jagdpächter Herrn Baller die Jagd der Feldmarken Dorf und Hof Glashagen für den gebotenen Preis von zehn Hasen zugestanden. Das Gericht hielt das Angebot für angemessen. Die Gemeindevertretung will sich damit nicht zufrieden geben und will Berufung einlegen beim Landes-Pachtjagdeinigungsamt, um zu sehen, daß Gemeinde zu Recht kommt. [05] Zu dem Ausgang des Streites liegen leider keine Angaben vor.

1928 wurde der Deutsche Reichsjagdbund gegründet. Herzog Adolf Friedrich (damals Besitzer des Glashäger Forstes) war der Präsident bis zur Auflösung 1934 durch die Nationalsozialisten. An die Stelle des Reichsjagdbundes trat von da an eine Behörde unter der Führung von Reichsjägermeister Herrmann Göring.
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1929: Der Glashäger Forst ist Bestandteil des Ivendorfer Forstes, dieser setzt sich lt. Försterhandbuch [03] wie folgt zusammen:

GesamtLaubwaldNadelwaldSonstiges
1. Ivendorfer Forst 600 ha195 ha355 ha50 ha
2. Hütten370 ha200 ha133 ha37 ha
3. Glashagen218 ha125 ha85 ha 8 ha
4. Hinrichsdorf 335 ha 280 ha 55 ha 20 ha
5. Stäbelow 364 ha 82 ha 218 ha 64 ha
6. Satow 136 ha 83 ha 40 ha 13 ha
Die Aufstellung ist dem Försterhandbuch 1929 entnommem [59] Beschrieben wird der Zustand per 1928

… Hinrichsdorf, Stäbelow und Satow gehörten nicht zum Glashäger Forst. Die übrigen Flächen waren bis 1945 Eigentum des Herzogs Adolf Friedrich, einem Sohn des Großherzogs von Mecklenburg Schwerin. Abschüsse von Damm- und Rotwild standen nur ihm zu und auch die Herausgabe übergeordneter Jagdgesetze für herrschaftliche Jagden im ganzen Land.

1930, 1. Juli: Der Amtsförster Mamerow kommt nach Glashagen und bleibt bis zu seiner Versetzung am 30. Juni 1936. Neben seiner Frau sind eine Haustochter und ein Dienstmädchen in seiner Begleitung. [02]
Die Zeitzeugin Frau Hancke berichtet über Amtsförster Mamerow: „Er war gehbehindert und fuhr in den Wald nur mit seiner Kutsche. Gejagt wurde immer von Doberan aus, – herrschaftlich, die brachten alles mit.“ [26]

1932, 12. Mai: Gemeindeversammlung anwesend: sieben Gemeindevertreter das Thema: Antrag des Jagdpächters Schweinitz in Rostock mit der Bitte um Ermäßigung der Jagdpacht ab 1. Juni 1932 von bisher Pacht 270 Mark jährlich auf 108 Mark. Die Gemeindevertreter halten das Angebot von 108 Mark für reichlich niedrig, sind wohl bereit der heutigen Zeit anpassend 1/3 dieselbe zu ermäßigen um 90 Mark, so daß die Summe der Jagdpacht auf noch 180 Mark jetzlich zustehen könne. Dieses Angebot soll Herrn Dr. Schweinitz mitgeteilt werden. Sollte Dr. Schweinitz auf das Angebot nicht eingehen, beschließt Gemeindeversammlung, die Jagd neu zu verpachten, das Angebot von 108 Mark ist sichtlich zu niedrig gehalten. [5]

1933, 18. Februar: Gemeindeversammlung, anwesend sämtliche Vertreter. Antrag des Wildhändlers Thede und Landwirt Hermann Lemke aus Benz bei Kartlow: Zustimmung in Jagdpachtkontrakt des Dr. Schweinitz, jetzt in Köslin, mit hiesiger Gemeinde weiter zu gehen. Zu Pkt . Jagdpacht: Genehmigte die Gemeinderversammlung den Eintritt des Antragsteller in den Jagdpachtkontrakt der hiesigen Gemeinde für Ablauf der Pachtung 31. Mai 1935 mit der Bedingung, die fällige Pacht von 180 Mark jährlich im voraus am 1. Juni jedes Jahr zu zahlen und 300 Mark (Dreihundert) bei der Spar-und Dahrlenskasse in Reddelich zu hinterlegen zur Sicherung der Zahlung von Wildschäden und das Anlagebuch mit Zweckvermerk versehen zu lassen, natürlich erst nachträglich der Zustimmung der Jagdaufsichtsbehörde. [5]

1933: Das Forstamt ist am Bau der Dorfstraße federführend beteiligt, Amtsförster Mamerow wurde tätig.

1935, 15. August : … beschlossen wurde ferner, sich mit dem Schreiben des Forstamtes Doberan, für hiesige Gemeindejagd nur 44,52 Mark zu zahlen, nicht einverstanden zu erklären und gibt der Gemeinde keine Bestätigung dazu. Wünschen, eine höhere Pacht und einen Jagdpachtkontrakt zu machen auf wieviel Jahre verpachtet usw., genau die gleiche Pachtung ausführen, als wenn an irgendeine Privatperson verpachtet würde. [5]

1936: Revierförster Felix Grälert, geb.: 27. 5. 1883 in Rostock und seine Hausgehilfin Carla Griese, geb.: 8. 1. 1908 in Glashagen kommen am 1. Juni 1939 aus Reddelich in Glashagen an und beziehen das Forsthaus.[02]

1945: Förster Grälert ist abgesetzt worden und wohnt im Forsthaus ohne Funktion in forstlicher oder dorfverwalterischer Hinsicht.

1946: Förster Schröder wohnt ab 1947 im Forsthaus. Über sein berufliches Wirken ist noch nichts bekannt. [02]

1945: Günter Griese, geb.: 02.04. 1917 als Sohn des Bauern von Hof III in Glashagen ist Revierförster in Hundehagen. Er kommt am Kriegsende ( 30. 4. 1945 ) von der Wehrmacht nach Glashagen; geht nach eigenen Angaben im Meldebuch Bad Doberan, nach wenigen Tagen in Richtung Kreis Rostock weiter. [02]

1957 übergibt Revierförster Knoblich als Vertreter der Doberaner Forstbehörde die Glashäger Ländereien aus dem Forstgrund 2,25 ha Koppel; 2,10 ha Wiese und 1,76 ha Wiese an das Dorf. Wahrscheinlich aus der bisherigen Nutzung im Rahmen der Zugehörigkeit zum Forsthaus, damit haben wir wohl den Zeitpunkt die endgültige Verabschiedung des letzten Forstoffizianten des Dorfes Glashagen vor un . Diese bis dahin sogenannte Holzwärter- Competenz, der Wirtschaftsacker um das Haus herum, wird ab 1945 durch die LPG genutzt und geht nach 1990 in kommunales Eigenum über. [17]In der Folge entsteht hier unter Einbeziehung des ehemaligen Forstgehöftes ein zusammenhängendes neues Wohngebiet.

Für die Ermittlung der Personen und der Dienstjahre der einzelnen Forstoffizianten wurde der jährlich erscheinende Großherzoglich Schwerinsche Staatskalender [06] herangezogen.

In den 1950er Jahren arbeiten einige Männer, hauptsächlich aber Frauen in der Forst, unter anderem in einem Pflanzgarten.

1962: Seitdem gehörte die Glashäger Forst mit 315 Hektar Wald zur Armeeforst. 1964 kam die angrenzende Feldmark dazu und bildete das Jagdgebiet Retschow der Jagdgesellschaft der NVA „Rostocker Heide“. In diesem Sonderjagdgebiet fungierte der Revierförster Hartmut Schweitzer innerhalb Militärforstbetriebes als Jagdleiter. Forstlich gehörte das Gebiet zur Oberförsterei Rostocker Heide des Militärforstbetriebes Prora.

In Glashagen gibt es seit 19… keinen Förster oder Holzwärter mehr, das Forsthaus ist von dort an ein reines, gemeindeeigenes Mietshaus. [17] Wohnhaus und Nebengelaß werden 1993 von der Familie Tauchel erworben und umfänglich in Stand gesetzt. Die im unmittelbaren Umfeld befindlichen ehemaligen Forstländereien werden nach 1990 als Bauland ausgewiesen und nach und nach bebaut.

Struktur der Forstverwaltung im 19. Jahrhundert.

Die Oberaufsicht über alle Domänen, sowie über das Jagd-,und Forstregal hat die Herzogliche Kammer in Schwerin. Eine besondere Sektion dieser Behörde, das Forstkollegium steht der Forstverwaltung, mit einem Direktor, einem Oberlandforstmeister einem Oberforstrat und vier Kammerrräten vor. Die örtlichen Verwaltungsbezirke sind die Forstinspektionen mit je einem Oberforstmeister in den Amtsstädten und mindestens einem Förster dem Unterförster, Holzwärter, Holzvoigte unterstellt sind. Jeder Förster hat normalerweise einen Jäger (auf eigene Rechnung) zu halten.

In Mecklenburg-Schwerin gab es achtzehn Forstinspektionen. Die Forstinspektion Doberan bestand aus einem Oberforstmeister, zwei Förstern in Satow und Hundehagen und sieben Hozwärtern. Der Holzwärter in Glashagen war der Hundehäger Försterei zugeordnet. Im Verlauf hat sich die Zuordnung gelegentlich verändert, wie wir aus den Dienstbebezeichnungen unserer Forstmänner ersehen konnten.


Geschichte der Waldbewirtschaftung in Glashagen

Karte zur Jagdaufteilung,
Repro um 1995 aus alten Flurkarten

Noch zum Anfang der hier zu betrachtenden Siedlungsgründungen im 13. Jahrhundert war für die hier angesiedelten Wenden, eigentlich die jagdliche und sammlerische Nutzung des überreich vorhandenen Waldes, der hauptsächliche „Broterwerb“. Es war nicht das Wesen ihrer Lebensweise, die Feldwirtschaft oder gar Viehzucht zu betreiben oder zu vervollkomnen. Mit dem von ihnen verwendeten einfachen Hakenpflug war es möglich, die vorhandenen freien Flächen zu bearbeiten und sich bei der geringen Besiedlungsdichte ausreichend zu ernähren. Ausrodung und Trockenlegung zur Erlangung schwererer ertragreicherer Böden sowie anschließende Bodenkultivierungen, wie durch die Siedler, war nicht ihre Sache.

Zur Zeit der Besiedelung des Wendenlandes war mehr als die Hälfte unserer Landschaft bewaldet und wir wissen, daß es nun das Ziel der neuen Siedler war, gerade durch den Feldbau und die Viehzucht zu existieren und dazu die vorhandenen Flächen durch Rodung von Busch und Holz urbar zu machen und vor allem zu erweitern. Die Hagendörfer (durch Rodung entstanden) sind namentlicher Beleg dafür. Selbstverständlich nahmen auch die neuen Siedler alle Segnungen der Wälder in ihren Besitz.

Das mittelalterliche Forstpersonal, wie der 1312 erwähnte Schütze Hence, diente sicherlich zu seiner Zeit ausschließlich der Vertretung jagdlicher Belange, hier zunächst noch den Mönchen des nahen Zisterzienser-Klosters Doberan. Die wirtschaftliche Nutzung des Wildes und des Holzes war ausschließlich dem Kloster untergeordnet. Man kann davon ausgehen, daß die Entnahme von Holz oder Wild zu dieser Zeit für jedermann bereits verboten war. Das Kloster Doberan als Besitzer des Waldes hat mit Sicherheit bis zur Säkularisierung 1552 bereits eine geordnete Nutzung und Bewirschaftung betrieben. Zeitgemäß hat die allgemeine Entwicklung zu erhöhter Ausbeutung Anlaß gegeben. Und daher ist auch bekannt, daß Haus- und Bootsbau, Teerschwelerei, Glasbläserei, Holzkohlegewinnung usw. sehr alte Handwerke sind, die in hoher Blüte standen, deren Holzentnahme in zunehmender Menge sich in den vorhandenen Wäldern z.T. verheerend bemerkbar machte. Immerhin gab es bereits um 1300 einen Holzhof in Wismar der auf frühen Holzhandel schließen läßt. Auch mit der durch die Säkularisierung bedingten Übernahme der Wälder durch die Landesfürsten trat kein entscheidender Wandel in der ausbeuterischen Waldnutzung ein. Natürlich wollte man der erkannten Gefahr Einhalt gebieten und erließ eine Anzahl entsprechender Vorschriften und Regularien.

So stellte man sich um 1700 in ironisch verklärter Ausdrucksweise den vollkommenen Weidmann vor.

Das frühe Forstpersonal – Jägermeister, Haidereiter, Schützen, Netzknechte, usw. – diente hauptsächlich allein dem jeweiligen Waldbesitzer und unterstand ihm unmittelbar. An allgemeine administrative Aufgaben des Schutzes, der Hege und Pflege des Waldes und seines Wildes dachte, damals noch niemand. Erst im 16. Jahrhundert nach der Sekularisierung der Domänen wurde diese Aufgabe Sache des Amtes . Eine zentrale Forstverwaltung im späteren Sinne gab es anfangs noch nicht. Es kam zu den ersten ordnenden Einflussnahmen des Mecklenburgischen Herzogs auf die Jagd.

So enthalten die Polizeiordnungen von 1562 und 1572 bereits so etwas, wie 1. Bestimmungen zu Schonzeiten, 2. Besitz der Schießgewehre bei den Bauern, 3. Kontrolle umherlaufender Hunde. Zunächst noch als Teile allgemeiner Ordnungen.

Später folgen speziellere Ordnungen, wie entsprechende Holz- und Wildordnungen, so die Ordnungen : „Wider die Wilddieberei“ vom 26. Mai 1628 die sich mit der Verfolgung der Wilddiebe und der Confiskation (Beschlagnahme) ihrer Beute und Geräte befaßt. Größte Aufmerksamkeit schenkte beispielsweise der Herzog Adolf Friedrich auch einer anderen Seite der Jagd, nämlich dem Wildschaden indem er in seinem Testament 1641 befahl, die Schonung des Wildes und die rechtzeitige Abhaltung von Jagden zu befolgen, damit die armen Unterthanen nicht durch das Wild litten.

Die „Jagdordnung“ vom 5. März 1674 wiederholte ältere Jagdordnungen und beschränkte den Wildhandel nach auswärts. Auch ging es vordergründig und hauptsächlich noch um Jagdliches, während spätestens im frühen 18. Jahrhundert mit der Holtz-und Forst-auch Jagd-und Wildordnung von 1706 die Entnahme des Holz stark in den Blickpunkt rückt. Diese umfassende Ordnung, bestehend aus 50 Absätzen sollte für viele Jahre Güligkeit behalten.

Für die Ausbildung des Forstpersonals bestanden noch bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts keine besonderen Forderungen, auch fanden noch keine diesbezüglichen Prüfungen statt. Die für eine höhere Ausbildung vorgesehenen jungen Männer besuchten entsprechende Institute und Akademien außerhalb Mecklenburgs und erlangten dortige Zeugnisse. Bei den meisten Förstern von der Kategorie der in Glashagen Dienst tuenden, beschränkte sich deren Vorbildung auf die Ausbildungszeit bei einem gestandenen Förster nach dessen individuellen Gustus. Die Forstinspektionen erteilten Erlaubnis zur Besetzung der Stellen und bestimmten fernerhin zeitlebens die weitere Laufbahn. Dabei kam es schon mal gelegentlich zu Vorgängen, wie im folgenden beschrieben:

Über den Stationsjäger Fietense

Wir lesen am Anfang des Briefwechsels, daß der Stationsjäger Fietense zu Höherem berufen ist. Dann bescheinigt man ihm ausdrücklich, daß er positiv bewertet wird. Wilhelm Fietensee, geb.: 1864 ist Holzwärter in Glashagen ab 1899. Sein Sohn Kurt ist in Grittel 1897 geboren. In Grittel war er schon lt. Beurteilung bereits Stationsjäger, wie geht das ?

Der Run auf das Holz – Ursachen und Wirkungen

Seit der Besiedelung des Landes war die eigentliche objektive Ursache für Holzknappheit die ständig steigende Verwendung des Holzes in allen Bereichen:

  • In der raschen Entwicklung der Glasherstellung und -bearbeitung und der dazu nötigen Erzeugung der Pottasche und zum Schmelzvorgang selbst.
  • In der Holzkohlegewinnung für Metallschmelz- und Schmiedearbeiten
  • Im Gewinnungsprozess der Holzkohle entsteht Teer. Beide Produkte können wechselweise das Zielprodukt sein.
  • Im Schiff- und Bootsbau mit Holz für Schiffe und Masten. (Besonders in-und ausländischer Kriegsschiffbau).
  • Im Wagen- und Hausbau.
  • Alleiniges Heizmaterial für Häuser und W0hnungen, eben dem nicht überall zur Verfügung stehenden Torf.
  • Gleichzeitig gab es zunächst keinerlei nennenswerte Holzgewinnung aus künstlicher Anpflanzung von Schonungen. Es wurde, wie wir heute sagen, nicht nachhaltig gewirtschaftet sondern vor allem insofern Raubbau betrieben, als man ohne Rücksicht auf die Reproduktion des Waldes handelte.
Förstereid,wurde in der Mitte des 18. Jahrhunderts geschworen auf den Herzog Ludewig und liest sich fast wie ein Funktionsplan neuerer Zeit.

Wenn man bedenkt, daß fast alle Heizungs- und alle Kochstellen und Backöfen ausschließlich mit Holz betrieben wurden, wird schnell klar, welche unmittelbaren Auswirkungen auch die rasche Zunahme der Siedlungen auf Holzknappheit für den Einzelnen hat. Eine strikte Zuteilung jedweder Art von Holz und deren Menge wurde befohlen. Alle Pachtverträge der Bauern und Büdner und deren Einlieger (Mieter) sowie die Anstellungsverträge der Lehrer, Pastoren, Küster und Hebammen enthalten die Holzzuteilung als wichtigen Vertragsbestandteil. Die jeweiligen Forstleute aller Dienstränge hatten mit der Bereitstellung, der Aufsicht der Bewachung und Ausgabe der vorgeschriebenen Kontingente gut zu tun. Immer wieder geht es um die Knappheit der Zuteilung. Natürlich wird auch das Bau-und Witschaftsholz Bestandteil der Kontingentierung. Sogar die in punkto derartiger Einschränkungen weitgehend verschonte Ritterschaft erhält 1755 im LGGEV eine vorzuzählende stückweise Anzahl von Bäumen pro Jahr aus ihrem eigenen Wald.

Selbstverständlich war der jeweilige Forstbeamte ebenfalls in die Holzzuteilung einbezogen und konnte diesbezüglich keinesfalls freizügig schalten und walten:

Die Zuteilung für Kategorien: 1. Forstmeister 15 Faden Holz für 100 Thaler; 2. für Förster 8 Faden Holz für 50 Thaler; 3. für Holzwärter 4 Faden Holz für 25 Thaler; für Stationsjäger 2 Faden Holz für 8 Thaler. Bei Mehrbedarf zahlt man die 1/2 Forsttaxe plus Bereitelohn und Lieferung. Weiternin: Wer irgend etwas verkauft erhält keinen Mehrbedarf.

Maßnahmen zu Sparsamkeit und Zweckgebundenheit des Holzes
Befehl zur Schonung des Eichenholzes

Die Versorgung der Dorfbevölkerung mit Brennholz hatte immer einen hohen Stellenwert und wurde strengstens kontigentiert. Man kann sagen sie war genauestens durchorganisiert. Benannt waren für alle Dorfbewohner die Kontingente an Holz oder Torf einschließlich der Qualität. Eine weitere Festlegung betraf die Bearbeitung und den Transport bezüglich wann und durch wen. Diese Festlegungen standen für Häusler, Büdner und Pächter der Hufen in ihren Pachtverträgen. Für die Einlieger und Tagelöhner in den Regulativen, in denen alle übrigen persönlichen Rechte und Pflichten festgelegt waren. Weil die Zuteilungen für die kleinen Leute sehr knapp bemessen waren gab es sogenannte Sammeltage für trockenes Reisigholz, die von den Frauen und Kindern regelmäßig genutzt wurden.

Wenn nun aber die damaligen diesbezüglich weit schlechter als heute gebauten Unterkünfte trotzdem kalt blieben ? Und der Wald nah war.

Naturgemäß setzte damit ein starker Druck auf die Wälder ein, indem die Menschen notgedrungen zu Selbstversorgern wurden. Der Begriff Holzfrevel bestand neben dem des Jagdfrevels seit frühen Zeiten im deutschen Strafrecht. Eine Fülle von gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Bestimmungen regelten also seit ewiger Zeit die Beschaffung sowie den erlaubten und unerlaubten Umgang mit dem Brennholz. Die Fülle der sich mehrere Jahrhunderte modifizierten und wiederholenden Ver-und Gebote zum Thema Holz beweisen das hinlänglich. Eine redliche Gesinnung hat man den Dorfbewohnern allenthalben eigentlich nie bestritten. Sie waren ebenso ehrlich und gut wie alle im Land. Ihre Ansicht über den Forstfrevel war eine besondere. Den fürstlichen Wald hielt man nicht für so bedingungsloses privates oder Landeseigentum, als daß man sich nicht ab und zu, wenn man Koch-oder Brennholz brauchte, einen kleinen Vorrat aneignete. Gleichzeitig erkannte man allgemein an, daß alles weitere tabu zu sein hatte.

Der Holzfrevel ist nie ins Unrechtsempfinden der einfachen Menschen gelangt.

Ohne Zweifel waren diese Umstände das eigendliche ständige Betätigungsfeld auch der Glashäger Forsthüter. Diese Gedanken einbezogen, versteht man, welche Rolle die Forstmänner hatten. Die Wache über den Wald und die Vollmachten aus dieser Tätigkeit, die Anwesenheit bei Entscheidungen über und die Kontrolle von Bauangelegenheiten die Ahndung von einschlägigen Vergehen. Diese Vollmachten und die Nähe zu der jeweiligen Grundherrschaft verschafften ihnen ein hohes und häufig gefürchtetes Ansehen im Dorf.


Die jagdlichen Aufgaben

Die in Glashagen diensttuenden und im Forsthaus beheimateten Forstmänner dienten dem Besitzer des Waldes, in diesem Fall ihrem Jagdherren, in jeglichen Belangen der unmittelbaren jagdlichen Bewirtschaftung des Reviers. Die Instandhaltung und Verwaltung des umfangreichen Jagdzubehörs und die Vorbereitung der häufigen größeren Jagden war Sache dieses jeweiligen Mannes. Selbstverständlich begleiteten sie ihren Dienstherren zu allen Jagden nicht nur im eigenen Revier.

Befehl zur Durchsetzung des herzoglichen Vorjagdrechts, hier am Beispiel von Groß Nienhagen. (1755 durch den LGGEV abgeschafft)

Üblich waren seit dem frühen 17. Jahrhundert sogenannte Vorjagden, reserviert für das Jagdgefolge des Herzogs in den ritterlichen und gutsherrlichen Privatwäldern.

Größere Drück- oder Treibjagden bereiteten die jeweiligen am Ort tätigen Forstvertreter vor und sorgten für Gerätschaft und anschließende Versorgung des erlegten Wildes. In diesem Zusammenhang betreuten sie auch die von den Hauswirthen des Dorfes vertragsgemäß zu haltenden Sauhunde während der Jagd. Die Sauhunde wurden den Bauern gebracht und diese hatten ausdrücklich eine Hütte, Futter, eine Leine und ein Halsband zu liefern. Ab 1793 war die Regelung so, daß wenn kein Hund durch das Amt auf den Hof gebracht und gelegentlich einer Jagd verfügbar sein mußte, hatte der Bauer stattdessen 1 Thaler sogenanntes Surrogadgeld zu zahlen. Die Pachtverträge der drei Bauern im Dorf Glashagen enthalten für den Zeitraum 1837 bis 1851 die ausdrückliche Auflage unter Pkt. p) :

Bei Treibjagden hat jeder einen Treiber für 4 Schillinge á Tag zu stellen und für die gleiche Renumeration den Transport des zur niederen Jagd gehörenden Wildes nach Doberan zu beschaffen und für eine Wildfuhr dorthin erhalten sie 32 Schillinge oder einen Thaler, je nachdem ob es ein Zwei- oder Vierspänniger ist.

Jagdverpachtung 1715. Anonce in der seinerzeit üblichen Form. Reviere, wie hier ausschließlich aus herzoglichem Grundbesitz, werden öffentlich meistbietend angeboten.

Kompetenzen der Forstbehörden

Ausdruck aus Gesetzblättern

Im 18. und 19. Jahrhundert waren Forst- und Baubehörde zusammengelegt. Das hieß vor allem wieder, daß durch die Forstmänner unmittelbare Belange des Bauens, also des sinnvollen Einsatzes des Hauptwerkstoffes Holz kotrolliert wurde. Gemeinsam nahm man die Kontrolle über die Konstruktion den Hausbau, den Materialeinsatz bis hin zu Brandschutz vor. Schließlich tragen alle Protokolle der nach dem Bau regelmäßigen sog. Zimmerbesichtigungen und der Pächterwechesel auf den Höfen die Unterschriften der Forstbeamten.

Die Forstinspektionen werden von Forstmeistern und Oberforstmeistern geleitet und beaufsichtigt, die wiederum für die Reviere der Förster, Holzwärter usw. zuständig sind. Vereinfacht kann man sagen, dass die Rangordnung gewisse Rückschlüsse auf die Bedeutung und Größe des zugeordneten Waldgebietes zulässt. In Glashagen erklären sich die über die Zeit wechselnden Bezeichnungen der jeweiligen Waldhüter sicher auch dadurch.

Ein Vorgang aus dem Protokollbuch des Dorfes Glashagen von 1920, Text: Die Kreisbehörde für Volksernährung Doberan zu Jagdrecht im Revier Glashagen:

Eine Prüfung der Größe der Feldmark ergab daß die Feldmark der Gemeinde Dorf Glashagen keine 200 Hektar umfaßt, also keinen selbständigen Jagdbezirk umfassen kann. Es müßte mit einem Doberaner Bezirk zusammengelgt werden. Die Beratung ergiebt die Werterhöhung der Jagdaufsichtsbehörde Doberan für das von der Gemeinde zu verpachtende Revier… [05]

Der Auszug aus dem Försterhandbuch 1929 ist gut geeignet alles Wissenswerte über alle mecklenburgischen S t e l l e n zu berichten und in seiner Ausführlichkeit ausgesprochen zweckmäßig und lesenswert.

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Artikel aktualisiert am 06.02.2024