2003: Vortrag zum Park des Hofes Glashagen

Eine Studentin des Institut für Landschaftsplanung der Uni Rostock hielt, im Rahmen eines Umwelttages 2003 in Retschow, einen Vortrag zum Thema Konzeption für den Gutspark Hof Glashagen. Grobe Aussage : Gesamt ca 1200 derartige Parks in Mecklenburg, davon sehr viele verwildert. Das Glashäger Gutshaus entstand etwa 1829 bis 1831.

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1945: Bodenreform, Enteignungen der sogen. Großgrundbesitzer

Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der landwirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg in Ostdeutschland. Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde privater Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet.

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1936: Die Gemeinden Hof und Dorf Glashagen wurden zusammengelegt.

Die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 hat die gesamte Gesellschaft verändert. Die Verwaltung war umfassend von ihrer Ideologie beherrscht. Folgerichtig wurden die Strukturen der ländlichen Verwaltung allenthalben gestrafft und jegliche Einflußnahme der auf den Gütern bis dahin regierenden Besitzer bevormundet oder unterdrückt.

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1907: Besitzverhältnisse und Erschließung des Quellentals

Das Landeshauptarchiv in Schwerin verfügt u.a. über einen ausführlichen themenbezogenen Brief des Großherzoglichen Amtes Doberan der an das Großherzogliche Ministerium für Finanzen, Domänen und Forsten gerichtet wurde. In dem Schreiben werden anschaulich die Verhältnisse um die Nutzung der Quellen. Danach war bereits seit 1906/07 eine eigens gegründete GmbH unter Beteiligung dreier weiterer Mitglieder in der Wasserproduktion tätig. Es wird der Verkauf eines Wassers unter der Handelbezeichnung „Glashäger“ festgestellt. Weiter ging es um Sicherung des Zugriffs auf alle Quellen durch die GmbH . Das unmittelbare Quellgebiet, gehörte zur Hohenfelder Büdnerei 1, die nach damals bestehnder Beurkundung schon längere Zeit zum Hof Glashagen und damit dem Eigentümer Carl von Blücher gehörte. Die Lage der Büdnerei wurde zwischen dem zu Hof Glashagen gehörigen Weinkeller und der sog. Baden Mühle gelegen handschriftlich beschrieben. Die Begehrlichkeit des Gebietes erhöhte sich durch eine in Rede stehende weitere Quelle die wohlmöglich zur zukünftigen Trinkwasserversorgung von Doberan dienen könne. Es ging also schon um etwas, was da durch die unterzeichnenden Doberaner zwei Herren von Blücher und Herrn v. Plessen für alle Zeiten einer Klärung zugeführt werden sollte. [1] Eine Kopie des interessanten Zeitdokumentes sei an dieser Stelle hilfreich, weil noch heute die verschiedensten „Geschichten“ zu allem was die ertragreiche Wasserproduktion angeht im Umlauf waren und sind.

Die Kunst, mit der Wünschelrute Quellen zu entdecken, ist alt. Lange wurde sie bezweifelt und bestritten, erst neuerdings hat die Wissenschaft sie anerkannt, unter anderem deshalb, weil sich im Weltkriege auf fremdem Boden (hier gemeint der erste Weltkrieg 1914 bis 1918) die Brauchbarkeit der Wünschelrute bei der Feststellung von unterirdischen Wasserläufen gezeigt hatte.

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1828: Hof Glashagen wurde Erbpachthof

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts läßt sich besonders unter den großen Höfen eine merkliche Zunahme der Erbpachtstellen im Gebiet des Amtes Doberan verzeichnen. In diesem Fall sind die Höfe Fulgen und Glashagen im gleichen Jahr 1828 vererbpachtet worden. Die Vererbpachtung erfolgte aus einer Hofmeierei, hier bis dahin im Besitz der Cämmerei des Großherzogs Friedrich Franz und auf Zeit an verschiedene Pächter vergeben. [37] und [42]

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1801: Der Begriff „Abfallholz“ wurde klargestellt.

Im Jahr 1801 sah sich der Herzog genötigt, den Begriff „allerlei Abfallholz“ zu definieren, der bei den Deputaten in den Pachtverträgen auftauchte. Solche Klarstellungen in aller Öffentlichkeit (hier handelt es sich immerhin um ein Gesetzblatt!) kamen nur in seltenen Fällen vor. Es lohnt sich genau hinzuschauen:

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1794: Pächterfamilie Wachenhusen

Wilhelm Andreas Friedrich Wachenhusen (geb. 1748 ; gest. 1821) wurde 1794 erstmalig als Doberaner Amtmann genannt. Später, wahrscheinlich 1798 pachtete er Glashagen Hof. In den Jahren 1793/94 war er Mitbegründer des Seebades Bad Doberan und als Amtshauptmann oberster Verantwortlicher für alle Bauangelegenheiten im Amtsbereich Doberan. Er war Mitglied der vom Großherzog berufenen Badekommission (siehe unten ). Er war-neben weiteren Repräsentanten- entscheidend für die Entwicklung und den Ausbau Doberans und Heiligendamm als Seeheilbad und für die baurechtliche Seite der herzogliche Residenzen zuständig. Er besaß weitgehende Vollmachten z. B. die des Großherzogs zu uneingeschränkter Kontennutzung.

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1779: Versuche zur Inoculation von Rindern auf dem Hof Glashagen

In Mecklenburg grassierten mehrere Rinderseuchen mit tödlichem Ausgang. Die Verluste hatten existenzbedrohende Ausmaße, weil ganze Herden krepierten. Es war daher ein außerordentliches allgemeines Interesse an der Eingrenzung oder sogar Beherrschung der Seuche vorhanden. Länderübergreifend wurden verzweifelt tierärzliche Behandlungsformen gesucht. An einer für die damaligen Verhältnisse wohlorganisierten Versuchsreihe beteiligte sich u. a. der Pächter des Hofes Glashagen mit einigem Erfolg. Die Auswertung verschiedener Inoculationen erfolgte im Hannoverschen Magazin 1779

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1752: Vermessungen der Dorffeldmark Glashagen

Frühe Ortsvermessungen 1752

Interessant für uns ist eine so bezeichnete H o f f m a n n s c h e Vermeßungs-Charte de anno 1752. Aus ihr wurde das erste Feldregister der Glashäger Feldmark extrahiert und die Bewirtschaftung der 3 Hufen des Dorfes bestimmt. Die ersten Pachtverträge von 1793 fußen ebenfalls auf diesem Register:

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1750: Hof Glashagen „fällt aus der Pacht“

Das bedeutete, dass Hof Glashagen innerhalb einer regulären Pachtperiode vakant wurde. Über die Gründe dazu ist mir nichts bekannt. Es war aber nichts Außergewöhnliches im damaligen Mecklenburg. Für die optimale Verpachtung seiner Domänen war eine landesweite Verbreitung solcher Anzeigen essentiell. Daher die ausführliche Einleitung:

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