Chronik Hof Glashagen

Entstehung und Entwicklung domanialer Pachthöfe in Mecklenburg

Bei der Betrachtung der Entwicklung früher landwirtschaftlicher Wirtschaftshöfe sollen hier nur die Höfe beschrieben werden die aus der Zeit der Klostergründung vorhanden waren und im Zusammenhang mit der Sekularisierung aus dem kirchlichen Besitz an das Herzogliche Haus gefallen sind. Es muß wohl davon ausgegangen werden, daß die Besitzübernahme zum Verlust einer straffen klösterlichen Führung und Organisation der Höfe und sprichwörtlichen Motivation der Mönche geführt hat. Ein Ersatz auch nur halbwegs geeigneter Menschen war objektiv nicht verfügbar. So entschloß man sich zwangsläufig verfügbare Beamte auf diese Stellen zu setzen, die auf eigne Rechnung anstelle eines baren Dienstgehaltes diese damals sogenannten Meierhöfe führten.

Zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten der bäuerlichen Bewirtschaftung zog man die Bauern aus den Dörfern des unmittelbaren Umfeldes heran. Landesweit und amtlicherseit als sogenannten Unterthanen bezeichnet. Sie waren die quasi Leibeigenen, die neben der Bewirtschaftung ihren eigenen Wirtschaften zu leisten. Die Höfe selbst besaßen sehr wenig Dienstpersonal, keine weiteren Unterkünfte, keine Werkzeuge und Ackergeräte und keine Zugtiere. Der Historiker Balck beschrieb die Situation: »… Die Verhältnisse waren noch lange Zeit verwirrt und wenig erquicklich. Die Pachtverträge wurden ohne nötige Sorgfalt abgefaßt, die Rechte der Grundherrschaft nicht gesichert, die Pachtangebote niedrig und unter der Hand verhandelt. [75]All das vollzog sich im Gültigkeitsbereich der recht allgemein gehaltenen Amtsordnung von 1583.

« Die Herzoglichen Kassen waren permanent leer. Die Revenüen der Herzöge bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus 200.000 Reichsthaler Bewilligung der Landstände und 40.000 Rth aus den eigenen Kammergütern, d.h. die Abhängigkeit des Herzogs war längst vorhanden und hatte u.a. im Landtag ein verhängnisvolles Übergewicht erreicht. Eine notwendige Konsequenz war eine Erhöhung der Gewinne aus den Gütern. Man schaffte Ordnung durch umfassendere Ordnungen.

Erste Maßnahmen: Eine Amtsordnung 1660, mit strafferen disziplinarischen Vorgaben; Ergebnis straffere umfassendere Pachtverträge, Alleinverantwortung der Pächter, feste Pachtpreise, Bindung der Pensionäre durch Eyd. Vorgabe der Fruchtarten und Mengen, Zuordnung der Unterhanen und Zugtiere. Das Arbeiten nach Zeitplänen, enthalten in Dienstodnungen, Normen für wichtige wiederkehrende Arbeiten, Normierung Arbeitsgeräte, kontrollierter Verbrauch der Saaten und des Düngers, Verbrauch und Kontingentierung von Holz. Vorgabe für Transport und vieles mehr.

Zweite Maßnahmen: Mehrung der gewinnbringenden Flächen durch Umnutzung und Erweiterung der vorhandenen. Mehrung von Boden durch Erwerb mit allen Möglichkeiten wie Kauf, Angliederung, Pfändung, Beschlagnahme von Land. Letzlich durch Verkaufsverbot jeglichen Bodens über den man fürstlicherseits bereits verfügte. Begünstigend wirkte die allgemeine Lage. Der Dreißigjährige Krieg 1618-1648 mit seinen verheerenden Menschenverlusten führte auch zu einer großen Verwahrlosung der Kulturlandschaft und vielen verlassenen Flächen.

Der unter erste Maßnahmen aufgeführte Eid der Pensionäre hatte folgenden Wortlaut:

Ich lobe und schwoere zu Gott dem Allmächtigen / nachdem der Durchl. Fürst und Herr / HERR CARL LEOPOLD / Herzog zu Mecklenburg / Fürst zu Wenden / Schwerin und Ratzeburg / auch Graf zu Schwerin / der Lande Rostock und Stargardt Herr / mein gnädigster Fürst und Herr / Dero zur Pension mir Gnädigst eingethan und überlassen / daß solchem nach Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Zuforderst getreu / holdt und dienstwertig seyn / dero Nutzen Frommen und Bestes / insonderheit darin suchen / daß von dero Hoheit und Gerechtigkeit so bei dem jederzeit gewesen / nichts abgebracht oder entzogen werde / die Conversation der Unterthanen mir äußerst angelegen seyn lassen / daß sie ihren Zimmern / Ackerwerck und Viehezucht wohl und guter Haußwirths Manier nachvorstehen / getreulich besorgen / mit unnötigen Fuhren sie nicht beschweren laßen / auf Ihre ganze Wirtschaft gute Aufsicht halten / dann auch vornehmlich auf Gräntzen und Scheiden ein wachsames Auge haben / das Serenissimo zum Schaden darin etwas geändert / Neuerungen von Benachbahrten gemacht / oder Ereignisse geschehen / nicht verstatten / Frömden und angräntzenden Benachbarten / mit Ihren Jagten / Ihrer Durchl. Felder zu bestreichen / nicht vergönnen / den Holtzdiebereyen / soviel mir möglch / nicht widersetzen / die Contravenienten Fürstl. gemachten Verordnungen / Fürstl. Cammer anmelden / über die von Fürstl. Cammer gemachten und noch zu machenden auch publiziert und noch zu machenden und publicirenden AMTS-DORF-HOLTZ-SCHULTZEN und andere Ordnungen steif und fest halten / daß denenselben ein Genügen geschehe / mit Ernst beobachten / mein eigenes mir anvertrautes Ackerwerck / guter Haußwirths-Manier nach bestellen / Das Land allemahl in gutem Schick halten / die zum Amte gehörigen Gebäude in gutem Stande conserviren / was mir von Ihrer Durchl. oder der Fürstl. Cammer anbefohlen wird / getreulich verrichten / solches da es zu verschweigen sich gebühret / niemand jemals offenbare und abwenden / soviel in meinen Kräften und Vermögen ist / alles was Ihro Durchl. Zum Schaden und Nachteil gereichen und vorgenommen werden könnte / getreulich kehren / hindern und abwenden / wenigstes was mir von alles was mir von dergleichen Sachen zu Ohren kommen möchte / Fürstl. Cammer in Zeiten anmelden / meinem Contract in allem ein Genügen leisten / und summa alles dasjenige thun und lassen soll und will / was einem getreuen und redlichen und Diener / zu thun und zu lassen eignet / gebühret und woll anstehet. So wahr mir GOTT helfe durch unseren HErrn HYland JEsum Christum.

Das Geschilderte ist ein Versuch etwas über den Werdegang der in Rede stehenden Domanialhöfe in ihren bewegtesten Zeiten zu zeigen. Mehrere Pachtverträge für die Meyerei Glashagen, zugehörig Althoff, den späteren Zeitpachthof Glashagen und dann Erbpachthof Glashagen für den Zeitraum 1633 bis 1828 lagen aus dem Landes Hauptarchiv Schwerin vor.

Die Existens des Hofes Glashagen chronologisch geordnet:

1312: Erstellung eines Verzeichnisses von Kriegsschäden, welche die Rostocker im Jahre 1312 dem Kloster und seinen Gütern zugefügt haben.
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1556: Treffen des Herzoglichen Hofgünstlings Mylius mit dem Ritter Spedt. Hinweis auf Existenz eines markanten Gebäudes oder Treffpunktes in Glashagen
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2003: Vortrag zum Park des Hofes Glashagen

Eine Studentin des Institut für Landschaftsplanung der Uni Rostock hielt im Rahmen des Umwelttages 2003 in Retschow, einen Vortrag zum Thema Konzeption für den Gutspark Hof Glashagen. Grobe Aussage : Das Gebiet steht unter Naturschutz. Es gab ca. 1200 derartige Parks in Mecklenburg, von denen sehr viele verwildert waren. Das Glashäger Gutshaus entstand etwa 1829 bis 1831.

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1945: Bodenreform, Enteignungen der sogen. Großgrundbesitzer

Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der landwirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg in Ostdeutschland. Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde privater Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet.

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1936: Die Gemeinden Hof und Dorf Glashagen wurden zusammengelegt.

Die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 hat die gesamte Gesellschaft verändert. Die Verwaltung war umfassend von ihrer Ideologie beherrscht. Folgerichtig wurden die Strukturen der ländlichen Verwaltung allenthalben gestrafft und jegliche Einflußnahme der auf den Gütern bis dahin regierenden Besitzer bevormundet oder unterdrückt.

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1907: Besitzverhältnisse und Erschließung des Quellentals

Das Landeshauptarchiv in Schwerin verfügt u. a. über einen ausführlichen themenbezogenen Brief des Großherzoglichen Amtes Doberan der an das Großherzogliche Ministerium für Finanzen, Domänen und Forsten gerichtet wurde. In dem Schreiben werden anschaulich die Verhältnisse um die Nutzung der Quellen behandelt. Danach war bereits seit 1906/07 eine eigens gegründete GmbH unter Beteiligung dreier weiterer Mitglieder in der Wasserproduktion tätig. Es wurde der Verkauf eines Wassers unter der Handelbezeichnung Glashäger festgelegt. Weiter ging es um Sicherung des Zugriffs auf alle weiteren Quellen durch die GmbH .

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1845: gemeinsame Hofverpachtung

In einer Pachtperiode waren die Höfe Althof, Glashagen und Teutenwinkel zusammen an einen Rostocker Bürger verpachtet worden. Es war nicht unüblich, daß gerade bei den großen Höfen im Pachtgeschäft e i n zahlungskräftiger Pächter mehrere Höfe an sich brachte und diese dann unterverpachtete oder mit einem Inspektor besetzte.

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1828: Hof Glashagen wurde Erbpachthof

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts läßt sich besonders unter den großen Höfen eine merkliche Zunahme der Erbpachtstellen im Gebiet des Amtes Doberan verzeichnen. In diesem Fall sind die Höfe Fulgen und Glashagen im gleichen Jahr 1828 vererbpachtet worden. Die Vererbpachtung erfolgte aus einer Hofmeierei, hier bis dahin im Besitz der Cämmerei des Großherzogs Friedrich Franz und auf Zeit an verschiedene Pächter vergeben. [37] und [42]

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1801: Der Begriff „Abfallholz“ wurde klargestellt.

Im Jahr 1801 sah sich der Herzog genötigt, den Begriff allerlei Abfallholz zu definieren, der bei den Deputaten in den Pachtverträgen auftauchte. Solche Klarstellungen in aller Öffentlichkeit (hier handelt es sich immerhin um ein Gesetzblatt!) kamen nur in seltenen Fällen vor. Es lohnt sich genau hinzuschauen:

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1794: Pächterfamilie Wachenhusen

Wilhelm Andreas Friedrich Wachenhusen (geb. 1748 ; gest. 1821) wurde 1794 erstmalig als Doberaner Amtmann genannt. Später, wahrscheinlich 1798 pachtete er Glashagen Hof. In den Jahren 1793/94 war er Mitbegründer des Seebades Bad Doberan und als Amtshauptmann oberster Verantwortlicher für alle Bauangelegenheiten im Amtsbereich Doberan. Er war Mitglied der vom Großherzog berufenen Badekommission (siehe unten ). Er war-neben weiteren Repräsentanten- entscheidend für die Entwicklung und den Ausbau Doberans und Heiligendamm als Seeheilbad und für die baurechtliche Seite der herzogliche Residenzen zuständig. Er besaß weitgehende Vollmachten z. B. die des Großherzogs zu uneingeschränkter Kontennutzung. (siehe unten Geldbeschaffung…)

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1779: Versuche zur Inoculation von Rindern auf dem Hof Glashagen

In Mecklenburg grassierten mehrere Rinderseuchen mit tödlichem Ausgang. Die Verluste hatten existenzbedrohende Ausmaße, weil ganze Herden krepierten. Es war daher ein außerordentliches allgemeines Interesse an der Eingrenzung oder sogar Beherrschung der Seuche vorhanden. Länderübergreifend wurden verzweifelt tierärzliche Behandlungsformen gesucht. An einer für die damaligen Verhältnisse wohlorganisierten Versuchsreihe beteiligte sich u. a. der Pächter des Hofes Glashagen mit einigem Erfolg. Die Auswertung verschiedener Inoculationen erfolgte im Hannoverschen Magazin 1779

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1752: Vermessungen der Dorffeldmark Glashagen

Interessant für uns ist eine so bezeichnete H o f f m a n n s c h e Vermeßungs-Charte de anno 1752. Aus ihr wurde das erste Feldregister der Glashäger Feldmark extrahiert und die Bewirtschaftung der drei Hufen des Dorfes bestimmt. Die ersten Pachtverträge von 1793 fußten ebenfalls auf diesem Register:

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1750: Hof Glashagen „fällt aus der Pacht“

Das bedeutete, dass Hof Glashagen innerhalb einer regulären Pachtperiode vakant wurde. Über die Gründe dazu ist mir nichts bekannt. Es war aber nichts Außergewöhnliches im damaligen Mecklenburg. Für die optimale Verpachtung seiner Domänen war eine landesweite Verbreitung solcher Anzeigen essentiell. Daher die ausführliche Einleitung:

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1712 bis 1718, Pachtvertrag Hof Glashagen

Von Gottes Gnaden, Wir Carl Leopold, Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg auch Graf zu Schwerin der Lande Rostock beurkunden und Thun hiermit zu wissen, daß heute unter gesetztem dato zwischen Unß und dem ehrsamen lieben getreuen Christian Tollen wegen Unseres Hofes Altenhoff und dazugehörigen Pertinentien ein vollständiger Pensionsvertrag mit gutem Vollbedacht verabredet und geschlossen wie folgt, auf sechs Jahre von 1712 – 1718 eine jährliche gewisse Pension auf sechs Jahre lang für Altenhoff Äcker,Wiesen, Schäfferein, Höltzungen, und Mastungen und dazu belegene Unterthanen, wie auch die Meyerey Glashagen für jährlich 1200 Reichsthaler schwerinisch current ohne Zinsen.

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