1850: Regulativ für Einlieger

Am 28. Oktober 1850 bestellte der Amtsrat Hundt Vertreter aus Glashagen in das Amt nach Doberan. Zweck war die Bekanntmachung herzoglicher Vorschriften über die Situation der Einlieger in den Dörfern.

Protokollum, gehalten im Amt Doberan am 28sten October 1850; des Herrn Geheimen Amtsrath Hundt.

Die heutige Tagesfahrt war beraumt worden, um die Hauswirtheinlieger des Dorfes Glashagen mit einem Regulativ bei neuer Verpachtung des Dorfes rücksichtlich ihrer öconomischen Beziehungen zu Hauswirthen zu verfahren und hatten sich der Schulze Niemann, sowie die Hauswirthe Westendorf und Griese mit welchen dieser Gegenstand besprochen werden sollte, ladungsmäßig eingefunden.

[Sie] gaben über die bisherigen rechtlichen Verhältnisse nachstehende auch durch die Acten bewahrheitete Erläuterung:

Unsere Einlieger benutzten früherer Zeit eine Wohnung nebst Garten von 20 bis 30 Quadratruthen und fuhren wir denselben zu Kartoffeln und Lein ihren Dung ab und ward so viel Acker für sie bestellt, als jenes Material ausreichte. Unentgeltliche Leistungen irgendeiner Art hatten wir von diesen Leuten nicht und sollten sie eine jährliche Miethe von … zahlen, die wir nach der Münzumwandlung auf ca. … festzustellen.

Seit 1848 hat sich das Verhältnis geändert und bekommen jene Tagelöhner in diesem Augenblick von uns außer dem schon früher stattgehabten Einräumungen 150 Ruthen jeder umgehend in den Schlägen. Diese Ländereien bestellen wir, fahren dorthin den Dung ab, bringen die Feldfrüchte und Kartoffeln zu Hause und steigern die Heuer auf 14 R???const. für jeden.

Durch diese Eintheilung sind die bezüglichen Arbeiter in ein weit besseres Verhältnis gestellt als man dies von den Büdnereinliegern sagen kann, selbige müssen z. B. in unserem Dorfe für 200 Quadratruthen 2 … const als Heuer ber … , geben also an barem Geld nach der Quadratruthenzahl ohngefähr das Gleiche unserer Einlieger, die dagegen freie Ackerbestellung in der oben bezeichneten Art und so unzufrieden sind, dass unsere Wohnungen viel gesuchter als die der Büdner sind. Nachdem diese Deposition entgegen genommen war verpflichteten sich die Hauswirthe für die nächste Contraktdauer bei der Bestimmung, dass Einlieger ihnen keinerlei unentgeltliche Leistungen zu bewerkstelligen haben zu nachfolgenden Pa … :

  1. Abgabe einer Wohnung in einem guterhaltenen Zustande.
  2. Einräumung eines Gartens von 20 Quadratruthen.
  3. Abgabe von 150 Quadratruthen in den korntragenden Schlägen.
  4. Abfuhr des Düngers in den bezüglichen Acker ohne Vergütung.
  5. Beackerung der Ländereien, Einfuhr der Feldfrüchte unter der gleichen Bedingung.
  6. Ohnentgeldlicher Transport des Holzes, Torfes ect..

Hiernach ist nach gelesenem und genehmigten Protokolle unter Vorbehalt der weiteren und Genehmigung der Vereinbarung … des hohen Cammercollegii geschlossen.
Infidem Hintzelmann

Protokoll der amtlichen Belehrung vom 28. Oktober 1850

[1]

Artikel aktualisiert am 19.08.2023