1845: gemeinsame Hofverpachtung

In einer Pachtperiode waren die Höfe Althof, Glashagen und Teutenwinkel zusammen an einen Rostocker Bürger verpachtet worden. Es war nicht unüblich, daß gerade bei den großen Höfen im Pachtgeschäft e i n zahlungskräftiger Pächter mehrere Höfe an sich brachte und diese dann unterverpachtete oder mit einem Inspektor besetzte.

An der öffentlichen meistbietenden Verpachtung nahmen längst auch Geldleute aus den Städten (beispielsweise Rostocker Kaufleute) mit reinen Spekulationsabsichten teil. Diese waren vornehmlich auf die Erlangung möglichst hoher Renditen orientiert. Es ist vorstellbar, daß besonders in solchen Fällen die Anforderungen an das Hofpersonal entsprechend hart waren, weil weitgehnd Fachwissen fehlte und die Gewinnorientierung des Besitzers alleiniges Regime hatte.

Artikel aktualisiert am 18.08.2023