




Chronik von Glashagen Hof und Glashagen Dorf
Von Axel Kähler
von Kristina Besier
Als ich den Gemeindebrief das erste Mal sah, wunderte ich mich über die merkwürdigen Tierfiguren auf der ersten Seite. Den Hahn kennt man ja, aber die anderen? Es sind Fabeltiere, die Sie in der Kirche finden können. Im Christentum gibt es eine reiche Tiersymbolik.
„Die Kirche von Steffenshagen entdecken“ weiterlesenDazu finden wir im Protokollbuch der Gemeinde am 2. September 1892 den folgenden Eintrag:
„1892 Choleraepidemie in Mecklenburg“ weiterlesenAls erste statistische Erhebungen in unserer Region gelten die Beichtkinderverzeichnisse der Kirchen von 1704 und 1751. Sie befassen sich ausschließlich mit der Erfassung der Bevölkerungsdaten. In diesen Jahren waren die Pastoren Mecklenburgs angewiesen, die Beichtkinder in ihren Kirchspielen zu erfassen. Immer häufiger waren die Kirchenbücher die alleinige frühe Form der zuverlässigen Beurkundung von Personendaten.
„Statistische Erhebungen“ weiterlesenForstliche Rettungspunkte sind definierte Orte im oder am Wald, mit deren Hilfe man im Notfall seinen genauen Standort beschreiben kann. Die Markierung besteht aus einem Landkreiskürzel und einer mehrstelligen Nummer. Anhand dieser Nummer kann die Leitstelle schnell feststellen, wo genau Hilfe benötigt wird. 2019 ist so ein selbsterklärendes Schild auch bei uns am Westende der Dorfstraße am Hauptzugang, der Hauptschneise zum Wald aufgestellt worden.
„Rettungspunkt auch in Glashagen“ weiterlesenHerzstück des Nachlasses von Richard Wossidlo ist ein Feldforschungsarchiv, eine zwei Millionen Belege umfassende Zettelsammlung. Das von 1883 bis 1939 mit mehreren hundert Helfern aus vielen Regionen Mecklenburgs zusammen getragene Archiv dokumentiert in territorialer Geschlossenheit und systematischer Ordnung Bräuche, Volkserzählungen (Sagen, Legenden, Märchen, Schwänke, Sprichwörter, Redensarten usw.) und Volkslieder, die Bereiche des Volksglaubens und der Volksmedizin.
„Glashagen in Wossidlo´s Sagensammlung“ weiterlesenDie Geschichte der Schulen in den Städten Mecklenburgs geht auf die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Auf dem Lande sind Schulen erstmals in der Revidierten Kirchenordnung von 1602 genannt, gemeint sind noch nicht die Landsschulen, die gab es erst zu Zeiten der Kirchenordnung von 1650. In der Kirchen- und nicht in einer weltlichen Ordnung, weil die Kirchen aus den Regelungen der Reformation außerordentliche Zuständigkeiten für den Bereich der Schule (Bildung im weitesten Sinne) erhalten hatten.
„Geschichte der Glashäger Schule“ weiterlesenEin wichtiges Kriterium, warum die meisten Menschen sich als Krone der Schöpfung sehen, ist die Fähigkeit des Menschen, die Natur für seine Zwecke umgestalten zu können. Davon machten auch die Glashäger seit jeher gebrauch und das; mal mehr, mal weniger. Verschont geblieben sind wir, dankenswerter Weise, von den ganz großen Veränderungen. In unserer Region wurden keine Flüsse umgeleitet oder neu gegraben, keine Berge abgetragen oder neu aufgeschüttet, keine kilometertiefe Löcher in die Erde gegraben oder Landstriche radioaktiv oder chemisch verseucht. Es sieht auch nicht danach aus, dass derartiges in Zukunft passiert. So beschränkt sich die Einflußnahme auf das Umfeld in der Hauptsache auf den Straßen- und Wegebau im Ort und rundherum.
„Topografie und Infrastruktur“ weiterlesenZu einer angeordneten Einquartierung von Militär wurde die Dorfversammlung berufen, die auch vollzählig erschien. Im Protokollbuch der Gemeinde wurde im November 1872 eingetragen:
„1872, Einquartierung von Soldaten in Glashagen“ weiterlesenVom 13. Juni 1906 fanden wir im Protokollbuch einen Eintrag über eine außerordentliche Sitzung der Dorfversammlung. Anlass war eine Anfrage des Großherzoglichen Amtes, ob es sich empfahl, in Glashagen bei allen hausgeschlachteten Tieren die obligatorische Trichinenschau, die bis dahin nicht verlangt wurde, einzuführen.
„1906: GV-Sitzung zu Trichinenschauen“ weiterlesen1994 wurde für Glashagen ein Bodenordnungsverfahren eröffnet. Grundlage war der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.“ Das Amt für Landwirtschaft Rostock war federführend. Das betraf sowohl die Dorferneuerungsplanung als auch die Betreuung der Zuwendungsempfänger. Gegenstände des Bo-verfahrens waren: Die Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen.
„1994-Bodenordnungsverfahren“ weiterlesenAuf Grundlage der Gemeindeordnungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts erließ die Gemeindevertretung eine Satzung zur Nutzung der gemeindeeigenen Ländereien. In gewissen Abständen gab es eine Veränderung solcher Satzungen. Hier handelt es sich um die erste nach dem Krieg aus dem Jahr 1949. Es gab einen erheblichen Teil der Dorfbevölkerung, besonders der Neusiedler aber auch Alteingesessener, die auch über die Bodenreform zu keinerlei Land gekommen waren, weil sie nicht bäuerlich arbeiten wollten. Es galt nach wie vor auf den Dörfern das Prinzip, daß jeder Bewohner einen Anspruch auf ein Stück Boden hatte. Aufschlußreich ist die handgeschriebene Größenaufstellung und seinerzeitig Zuordnung der Ländereien, die sehr wahrscheinlich unverändert seit der Zeit ihrer Entstehung bis in die 1869er Jahre zurückreicht.
„1949: Gemeindeordnung zur Nutzung der Gemeindeländereien“ weiterlesenVolker Häusler war von 1983, dem Jahr der Gründung der
Kreisarbeitsgruppe Ur- und Frühgeschichte, bis zu seiner Pensionierung 2010 deren Leiter. Der gelernte Diplomlandwirt wohnt seit 1974 in Kühlunsborn und interessiert sich seit seinem ersten Fossilfund, 1958 in Kühlungsborn, für Archäologie. Bis heute hat er ca. 1.900 Stücke in der Region gefunden und archiviert. Seit 1981 ist er Bodendenkmalpfleger im Kreis Bad Doberan. 1995 erschien sein Buch Zwischen Recknitz und Salzhaff – ein archäologischer Überblick des Landkreises Bad Doberan.
Von 1991 bis 2010 war er hauptamtlicher Kreisbodendenkmalpfleger bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Bad Doberan. Zu den Aufgaben in der Bodendenkmalpflege gehören:
Zur Person von Erika Westendorf: In Stülow geboren war sie langjährige Lehrerin und an der Geschichte um Doberan und den Dörfern Stülow und Glashagen besonders interessiert. Als Junglehrerin im 2. Weltkrieg 1939-45 auch in Dorfschulen im Doberaner Umland tätig. Nach 1945 bis zu ihrer Pensionierung unterrichtete sie in Bad Doberan. Diese Ausführungen sind in Zusammenarbeit mit Professor Gierke entstanden. Beide sind leider nicht mehr am Leben.
„1946: Erinnerungen von Erika Westendorf“ weiterlesenEin Zeitgenosse schrieb dazu: „daß die Leibeigenen unter anderem aus Verdruß über die beschwerlichen Dienstleistungen handeln. Sie bekümmerten sich nicht so sehr um ihre Wirtschaft und hätten daher schon längst das Axiom (Grundwahrheit) unter sich geltend gemacht: Es sei das beste, was man mit den Zähnen davon ziehe.„ Weiter heißt es: „Um diesem Unwesen abzuhelfen, sind zum öfteren Verordnungen gemacht, die das unmenschliche Gefreße, wo nicht abzuschaffen wenigstens einzuschränken“.
Zum Verständnis der besitzrechtlichen Verhältnisse der Bauern zum Grund und Boden ist ein kurzer Ausflug in die Entstehungsgeschichte der mecklenburgischen Landwirtschaft hilfreich. Nach der Gründung des Klosters Doberan im Jahr 1170 begann die Besiedelung des Umfeldes innerhalb der vorhandenen schütteren wendischen Bebauung. Das Kloster erhielt sehr früh den Besitz einer Anzahl wendischer Dörfer und Ländereien durch Bischof Hermann zu Schwerin im Jahr zugesprochen und erweiterte und festigte diesen ca. 300 Jahre lang. Man baute Kirchen und gründete Dörfer. Gleichzeitig wurde der Aufbau von Höfen (Grangien) durch die Mönche betrieben.
„Glashagens Bauernhöfe im Allgemeinen“ weiterlesenAls Auszug aus einem längeren Bericht von Günter Lack, hier der Zeitpunkt der Familie nach dem Eintreffen am Bahnhof Reddelich. (Lt. Meldebuch Bad Doberan [02] am 05.02.1945). Die Flucht begann im Heimatort Memel, Einschiffung in Gotenhafen über die Ostsee nach Sassnitz und schließlich nach Reddelich und endete in Glashagen auf den Hof I beim Bauern Eimterbäumer:
„Erinnerungen von Günter Lack, Hufe I“ weiterlesenGlashagen, am 16. 4. 1944
Heute will ich nun einen längeren Brief von Glashagen schreiben. Er soll mehr oder weniger ein Rundbrief werden.
„1944 Tagebuch Editha Ollermann, Hufe I, Bericht.“ weiterlesenEine Beschreibung der sozialen und wirtschaftlichen Situation auf dem Lande in Mecklenburg Schwerin und die Einflußnahme der Herzoglichen Regierung auf die Entwicklung zeigt die herrschenden äußeren Bedingungen die zur Bildung der Büdnereien führten.
„Glashagens Büdnereien“ weiterlesenWann genau in Glashagen die erste Büdnerei gegründet wurde, konnte ich noch nicht ermitteln. Der erste Hinweis auf die Büdnerei stammt aus den Volkszählungslisten von 1867. Dort wurde als Büdner Christoph Allwardt (geb. 1829) mit weiteren vier, zum Haushalt gehörigen Personen aufgeführt.
„Büdnerei № 1“ weiterlesenDie Büdnerei № 2 tauchte erstmalig in den Unterlagen zur Volkszählung 1867 auf. Büdner war damals Johann Niemann (geb. 1833). Zum Haushalt des Büdners gehörten weitere drei Personen. Als Einlieger lebten dort:
„Büdnerei № 2“ weiterlesenErstmalig tauchte die Büdnerei № 3 in den Unterlagen zur Volkszählung von 1867 auf. Als Büdner wurde dort Johann Uplegger (geb. 1824) genannt, der dort mit weiteren drei Personen lebte, davon ein Kostkind. Als Einlieger lebten dort:
„Büdnerei № 3“ weiterlesenDie Büdnerei № 4a tauchte erstmalig in den Unterlagen der Volkszählung 1867 auf. Büdner war damals Johann Brockmann, geb. 1814. Auf der Büdnerei lebten fünf Personen. Außerdem die Einlieger : Witwe Sophie Pentzin 1823, 5 Personen dazu Knecht Joachim Schadebeck und Kostkind Wilhelm Schadebeck. Arbeitsmann Johann Bartels 1833, 4 Personen; Arbeitsmann Christian Bruhn 1822, 6 Personen.
„Büdnerei № 4a“ weiterlesenvon Ernst Niemann (1925 bis 2016), Landwirt auf der Büdnerei № 4a
„Ernst Niemann, Erinnerungen“ weiterlesenDas genaue Baujahr der Büdnerei ist noch nicht ermittelt worden. Erstmalig tauchte diese in den Volkszählungsunterlagen von 1867 auf.
„Büdnerei № 4b“ weiterlesenDas Wohngebäude ist das älteste niederdeutsche Hallenhaus in Glashagen. Das genaue Baujahr ist noch nicht ermittelt. In den Vorhandenen Unterlagen wurde die Büdnerei erstmalig zur Volkszählung 1867 erwähnt.
„Büdnerei № 5“ weiterlesenDas genaue Baujahr ist noch nicht ermittelt. In den Vorhandenen Unterlagen wurde die Büdnerei erstmalig zur Volkszählung 1867 erwähnt.
„Büdnerei № 10“ weiterlesenGebaut wurde diese 18xx …
„Büdnerei № 11“ weiterlesenGebaut wurde diese 18xx …
Im Jahr 1863 werden die unverheirate Anna Maria Hedwig Geyer, geboren 1825 aus Glashagen, Domanialamt Doberan und Tochter Wilhelmine Johanna Friederike Geyer, geboren 1856 als Auswanderer angegeben. [13,1930]
„Büdnerei № 12“ weiterlesen
Das genaue Baujahr ist noch nicht ermittelt. In den Vorhandenen Unterlagen wurde die Büdnerei erstmalig zur Volkszählung 1867 erwähnt.
„Büdnerei № 13“ weiterlesenDie Büdnerei № 14 ist die Letzgegründete in Glashagen. In einem Amtsschreiben findet ein Büdnerbrief vom 18. September 1847 Erwähnung, in dem es u. a. um die Ablösung des Mahlzwanges geht.
„Büdnerei № 14“ weiterlesenSchon zu älteren Zeiten gab es in Mecklenburg auch im Amtsbereich Doberan Häusler. Dazu gehörte ein sehr kleines Grundstück für einen kleinen Hof und bescheidenen Garten von oft weniger als 50 Quadratruthen. Solche Kleinstflächen entstanden anläßlich der Feldregulierungen aus den Bauernhufen. Die Pachtverträge der Bauern der Hufen I bis III im Dorf Glashagen mußten die Herausnahme solcher Flächen aus ihrem Acker zur Ansetzung von Häuslerein oder auch Büdnereien erlauben. Ihre Pachrverträge enthielten solche Auflagen ausdrücklich. In unserem zunächst beschriebenen Fall handelt es sich um gemeindeeigenes Land am südöstlichen Dorfrand, gegenüber der Schule auf dem die erste Häuslerei errichtet wurde.
„Glashagens Häuslereien“ weiterlesenIm Mecklenburgischen Staatskalender, dem wir die Entwicklung der Dorfbebauung – allerdings ohne nähere Eizelheiten entnehmen konnten, wird im Jahr 1872 die erste Häuslerei im Dorf genannt. [06]
„Häuslerei Nr. 1“ weiterlesenÜber das Entstehen dieser Häuslerei habe wir eine Reihe ausführlicher Angaben, aus Sitzungsprotokollen der Gemeindeversammlung, die wegen ihrer Beispielhaftigkeit hier ausführlicher wiedergegeben werden sollen.
„Häuslerei Nr. 2“ weiterlesenDie Häuslere wurdei 1938, durch das Baunternehmen Karl Reimer, errichtet. Bauherr war Willi Oldenburg. Diese Häuslerei erfüllte natürlich alle Bedingungen der damaligen Zeit, die man an den Bau und die Einrichtung von Häuslereien stellte. Charkteristisch die Stallungen des Viehs im gleichen Haus, während die Büdner gleichzeitig nachträglich vielfach Nebengebäude errichteten, um Wohflächen im Haupthaus zu erweitern. (Siehe Büdnerei 12)
„Häuslerei Nr. 3“ weiterlesenPosthülfsstellen wurden von privaten Dorfbewohnern geführt, um die segensreichen Leistungen der Post auch auf dem Lande anzubieten. Üblicherweise erfolgte die Meldung der Eröffnung einer Posthilfsstelle oder der Erweiterung einer Poststelle im Regierungsblatt, hier z.B. der 9. August 1898. (Siehe Bild unten). So geschehen für das Dorf Glashagen. Am gleichen Tage wurde durch das Großherzoglich Mecklenburgische Ministerium des Innern befohlen, daß im Nachbardorf Reddelich in der Häuslerei 18 eine schon bestehende Posthülfstelle in eine Postagentur umgewandelt werden sollte. Hier im Dorf ging es um die Eirichtung der kleinsten Einheit einer Posthilfstelle. Carl Mahn aus Glashagen ist erster Mitarbeiter/Verwalter der Posthilfsstelle. [28, 1900] Bezeichnenderweise war der gleiche Mann auch der dörfliche Nachtwächter, dem im April 1900 von der Gemeindevertretung weiterhin 10 Mark für die Fortsetzung der Nachtwächtertätikeit bewilligt wurde. [5]
Carl Mahn war von Beruf Schustermeister und zog im November 1871 in eine Einliegerwohnung des Büdners Uplegger. [5]
In Reddelich befand sich von dem Zeitpunkt ab arbeitsteilig eine Postagentur und dementsprechend ein Herr Dreyer der erste Postagent. Die Landbriefträger waren Angestellte der Agentur in Person Rudolf Malchow und Hans Vick. Sie waren mit einem Fahrrad unterwegs das einen speziellen Gepäckträger zur Aufnahme der Postsendungen hatte. Einer oder eine von ihnen war auch für Glashagen zuständig.
Die Postülfstellen, wie in unserem Dorf waren berechtigt Briefe und Päckchen anzunehmen und gleichermaßen auszugeben. Das Bindeglied zur amtlichen Post war in weiteren postalischen Leistungen der Landbriefträger. Bis 1945 floß in diesem kleinen Geschäft ein amtliches Bestellgeld als Entschädigung, das durch Duldung der Postverwaltung (mit amtlicher Genehmigung) unter den Beteiligten blieb. Das Porto wurde selbstverständlich entsprechend der landesüblichen Tax-Ordnung extra abgerechnet. Beide Posttellen sind in ihrer Zeit ganz sicher freudig in Anspruch genommen worden.
Nach 1945 ist viele Jahre Frau Westendorf aus Reddelich und in späterer Zeit waren Herr Hans Uplegger undd Frau Newedunski aus dem Dorf Glashagen und Frau Kaufmann vom Hof die Landbriefträgerinnen. Übrigens wurde nach dem Krieg um 1950 das erste öffentliche Telefon im Gemeindebüro für alle nutzbar und danach in der „Poststelle“ installiert und stand während der vormittäglichen Öffnungszeit zur Verfügung.
Das erste öffentliche Telefon im Dorf überhaupt wurde 1913 im Forsthaus eingerichtet. Damals war Herr Fietensee Holzwärter und Verwalter dieses Telefons.
Mit der Verwaltung postamtlichen Telefons war der Telegrammdienst verbunden. Die Dorfbewohner konnten an dieser Stelle Telgramme aufgeben und empfangen. Man suchte die Telefonstelle auf und füllte dort ein amtliches Formular mit der Adresse des Empfängers, dem gewünschten Text und seinem Absender aus. Dann wurde alles durch den Inhaber des Telefons telefonisch an die Zentrale weitergeleitet, nachdem man die Grundgebühr plus Anzahl der Silben bezahlt hatte. Umständlicher für den Poststelleninhaber waren schon ankommende Telegramme. Sie waren wiederum auf ein amtliches Formular zu schreiben und dem Empfänger sofort (auch bei Wind und Wetter) zuzustellen. Eine Extraaufgabe für den Zusteller, wenn man die Entfernungen zwischen der Poststelle und dem Empfänger berücksichtigt, keine leichte.
Die Verwaltung strebte 1956 den Zusammenschluss der Gemeinden Reddelich und Glashagen an. Dieser Plan wurde durch die Gemeindevertretung von Glashagen jedoch klar abgelehnt:
„1956: Fusionsbestrebungen mit Reddelich“ weiterlesenIn Abständen wurden seit den 1930er Jahren Luftbilder von den Gemarkungen erstellt. Diese sind heute wertvolle Zeugnisse für die damalige Bebauung und Bewirtschaftung der Flächen.
„1953: Befliegung von Glashagen“ weiterlesenBereits im Mai 1946 regulierte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern das Schulwesen per Gesetz. Nachfolgend die Abschrift des Textes aus dem Artikel:
„1946: Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ weiterlesenErich Schönfeld war der erste Nachkriegslehrer an der Glashäger Schule und wirkte dort bis zur Schließung. In seinem Nachlass fand sich nachfolgendes Tagebuch aus dem wörtlich zitiert wird:
Im Oktober 1945 kam der Schreiber dieser Zeilen an diesen Ort, beauftragt zur Verwaltung der hiesigen Schulstelle. Der Unterricht wurde sofort aufgenommen. Seit dem Einrücken,der Besatzungsmacht [Anmerkung: 4. Mai 1945 die sowjetische Rote Armee], war kein Schulunterricht mehr gewesen. Der Vorgänger, Lehrer Buß, der seit 1917 hier gewirkt hatte, war im Mai 1945 freiwillig aus dem Leben geschieden.
„Tagebuch des Lehrers Erich Schönfeld“ weiterlesen
Im Zusammenhang, mit den forstlichen Belangen des Dorfes Glashagen, ist es erwähnenswert, daß der Besitzer der hiesigen Forst der Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg war. Er bekleidete das höchste jagdliche Amt Deutschlands im Deutschen Reichsjagdbund. Der Herzog war ab 1928, bis zu dessen Auflösung 1934 der erste Präsident.
„1928: Gründung des Deutschen Reichsjagdbundes“ weiterlesenAm 18. Juli 1921 fand eine öffentliche Dorfversammlung statt. Sämtliche Gemeindevertreter waren anwesend: Es wurde beschlossen die Beerdigungen wie bisher vorzunehmen:
„1921, öffentliche Dorfversammlung zu Beerdigungen in Glashagen“ weiterlesenAm 13. Juli 1921 fand eine öffentliche Dorfversammlung statt, bei der alle Gemeindevertreter anwesend waren. Es gab eine Beratung über den Entwurf einer Geschäftsordnung für das Dorf.
„1921: öffentliche Gemeindevertretersitzung zur Ortssatzung“ weiterlesenIn den Jahren 1867 und 1900 wurden in Mecklenburg Volkszählungen angesetzt. Im Gegensatz zu früheren Zählungen wurden die Daten direkt in den Haushalten erfasst. Damit bekam nicht nur das Statistische Landesamt eine Übersicht der Einwohner Mecklenburgs, auch Geschichtsinteressierte von heute haben die Möglichkeit einer Momentaufnahme im Leben der Dorfbevölkerung.
„Die Volkszählungen von 1867 und 1900“ weiterlesenDas Finanzministerium des Herzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Man wies an,die Vererbpachtung dorfweise durchzuführen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächterr und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der an anderer Stelle beschriebenen Bildung der Dorfgemeinden ist die Vererbpachtung zu sehen.
„Vererbpachtung der Glashäger Hufen“ weiterlesenDie Gruppe der Einlieger entstand und bestand aus den unvermögenden meist nicht ausgebildeten landwirtschaftlichen Hilfskräften, manchmal Handwerkern, aus dem Überhang der nicht erbberechtigten Familienangehörigen der Pächter- und Büdnerfamilien (einschl. Handwerker), und wiederum deren eigene Nachkommen. Man erkennt, daß es sich naturgemäß um eine sich schnell vergrößernde Gruppe von Dorfbewohnern handelt die nicht über Grund und Boden verfügte. Sie bildeten nach und nach die größte Bevölkerungsgruppe auch in Glashagen und stellten die Knechte und Dienstmädchen sowie Tagelöhner auf den größeren Bauernhöfen im eigenen Dorf häufig auch auf Gutshöfen in der Nachbarschaft.
„1853: Pachtvertrag für Häusler- und Einliegerreservate“ weiterlesenDieses Dokument ist ein zusammenfassender Beleg, eine Auflistung aller Vertragspunkte, wie er jedem Zeitpachtvertrag beigelegt wurde. Wiedergegeben sind hier die Überschriften zu allen Vertragspunkten, hier beispielsweise aus dem Pachtkontrakt 1851 bis 1863 der Hufen I, II und III des Dorfes Glashagen. Es war üblich solche Pachtverträge dorfweise und mit gleichlautenden Bedingungen für die einzelnen Höfe abzuschließen. Dieser Vertrag war als letzter von drei Verträgen im Jahr 1851 abgeschlossen worden. Er enthält noch ca. 30 Jahre nach der Aufhebung der Leibeigenschaft eine Reihe von Vorschriften, die durchaus als Einschränkung der Persönlichkeit angesehen werden müssen. Andererseits war die Ausführlichkeit und Eindeutigkeit solcher vertraglichen Festlegungen seinerzeit üblich. Völkstümlich gesehen: Man wußte woran man war.
„1851: Letzter Zeit-Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen“ weiterlesenDie Hauswirthe stellten Fragen zum aktuellen Pachtvertrag an das Amt Doberan. Das Amt wiederum wendet sich an das zuständige Schweriner Ministerium und erhält die dargestellte merkwürdige Antwort, die nachweist, daß die Ministerien sich schon damals nicht so sehr um Einzelheiten kümmern, sondern bei der Gelegenheit das „Große Ganze“ im Auge behalten müssen und ihrerseit zusätzliche Fragen stellten.
„1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog“ weiterlesenVon Axel Kähler (Text, Recherche) und Ulf Lübs (Text, Layout)
Am 29. Januar 1849 gelang es den Organisatoren, Vertreter der niederen Stände Mecklenburgs sich im Schweriner Gasthaus Klöres zu versammeln. Es war sicher ein Hauch des frischen Windes von den 1848-er revolutionären Unruhen, der auch bis nach Mecklenburg wehte. Die Versammlung wurde letztlich in drei Teilen abgehalten: Am 28. Januar fand eine vorbereitende Sitzung statt, auf der ein fünfköpfiger Vorstand für die Hauptversammlung gewählt und über die Tagesordnung beraten wurde. Die Hauptsitzung der Versammlung fand am 29. Januar statt. Dort wurden die Delegierten sich einig, am 31. März 1849 eine weitere Sitzung abzuhalten. Über alle Sitzungen wurde Protokoll gehalten, das der Nachwelt in Form eines Buches mit 33 Seiten erhalten geblieben ist.
„1849: Deputiertenversammlung der Hauswirthe, Büdner und Einlieger“ weiterlesenIm Jahr 1842 gab es noch keine Dorfversammlungen, man wählte entsprechend § 3 des Regulativs. In dieser Angelegenheit beriet die Glashäger Dorfversammlung im Oktober 1891 und wählt auf ausdrückliche Forderung des Amtes die Büdner Johann Uplegger und Hennnings einstimmig zu Schulvorständen und meldete Vollzug. [5]
„1842: Regulativ zur Bildung von Schulvorständen“ weiterlesenDas Regulativ für die sogenannten Industrieschulen wurde 1837 erlassen. Zu Michaelis (29. September) 1873 erhielt Glashagen eine Industrieschule obwohl das Regultiv bereits 1844, zum Zeitpunkt Schuleröffnung in Glashagen gültig war. Das entsprechenden 1837-er Regulativ enthält:
„1837: Regulativ für die sogenannten Industrieschulen“ weiterlesen