Glashagens Häuslereien

Schon zu älteren Zeiten gab es in Mecklenburg auch im Amtsbereich Doberan Häusler. Dazu gehörte neben dem Wohnhaus ein sehr kleines Grundstück für einen kleinen Hof und einen bescheidenen Garten, von oft weniger als fünfzig Quadratruthen Fläche. Solche Kleinstflächen entstanden anläßlich der Feldregulierungen aus den Bauernhufen. Die Pachtverträge der Bauern der Hufen I bis III im Dorf Glashagen mußten die Herausnahme solcher Flächen aus ihrem Acker zur Ansetzung von Häuslerein oder auch Büdnereien erlauben. Ihre Pachrverträge enthielten solche Auflagen ausdrücklich. In unserem zunächst beschriebenen Fall handelt es sich um gemeindeeigenes Land am südöstlichen Dorfrand, gegenüber der Schule auf dem die erste Häuslerei errichtet wurde.

Häuslereien waren von Anfang an vererbbar, gleichfalls waren sie kanon- also pachtfrei, woraus sich schlußfolgern läßt, dass sie selbst gebaut, bauen lassen oder käuflich erworben wurden und persönliches Eigentum waren. Nur ortsansässige Dorfbewohner erhielten eine Genehmigung. Das entsprechende Baugeld und die späteren Kosten mußten mit der Antragstellung vorgelegt und der Bau zeitnah abgewickelt werden. Im Zuge des steigenden Anfalls geeigneter Flächen wurde schrittweise durch entsprechende Cirkularverordnungen die Erweiterung der Grundflächen auf 85 Quadratruthen gestattet. Auch die Gebäudetypen waren amtlich vorgeschrieben. Fünf verschiedene waren es seinerzeit, die in in jedem Fall Stein auf Stein gebaut, also keinesfalls aus Holz gefertigt werden mußten.

Häuslerei 1: 1869 Neubau Auftrag durch Familie Bull , wohnhaft bis 1897; danach Familie Reincke wohnhaft bis 1907; danach Familie Johann Krohn wohnhaft bis 1926 danach Familie Ludwig Otte wohhaft bis ….? , Familie Gerhard Heiden bis dato.

Häuslerei 2: Familie Friedrich Niemann, Familie Gärtner Hans Georg Niemann

Häuslerei 3: 1936 Ersteinrichtung Familie Maurer Willi Oldenburg, Familie Landmaschinenschlosser Harry Jörn


Im Dorf ist seit 1872 eine erste Häuslerei genannt die im Katasterausweis [29] aufgeführt ist. Man kann sicher sein, daß sie ursprünglich noch eine damals übliche Strohbedachung hatte. In der Folge gibt es erst um 1927 und 1938 zwei weitere Häuslereien im Dorf. [06] Die Häusler sind die kleinsten ländlichen Grundbesitzer und können allein vom landwirtschaftlichen Ertrag wegen der geringen dazugehörigen Fläche nicht leben. Vorgesehen war, daß ein Häusler gut und gern den eigenen Nahrungsbedarf selbst erzeugen konnte. In unseren beiden Fällen waren die Eigentümer Mauerer von Beruf und gleichzeitig die Erbauer. Charakteristisch war daß Mensch und Tier unter einem Dach lebten. Entsprechende Stallungen im Haus boten Raum für eine Kuh und einige Schweine und Hühner. Unmittelbar am Haus war ein Garten und etwas Kartoffelland. Zusätzlicher Acker aus gemeindeeigenem Land stand ihnen gesetzlich zu und wurde periodisch für mehrere Jahre gepachtet. Naheliegend arbeiteten die Häusler, im Forstbetrieb oder wie in unserem Fall als Handwerker oder Handwerksgehilfen in Betrieben im Umfeld. Die Erweiterung der Wohnmöglichkeiten für einen zweiten Haushalt war verboten.

Artikel aktualisiert am 11.07.2024