Die Geschichte der Schulen in den Städten Mecklenburgs geht auf die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Auf dem Lande sind Schulen erstmals in der Revidierten Kirchenordnung von 1602 genannt:
Auf den Dörfern soll der Pastor oder Küster sammt ihren Frauen Schule halten und etliche Knaben und Mägdlein im Catechismus, Gebet, Lesen, Schreiben und Rechnen unterweisen, damit die jungen Leute nicht aufwachsen wie das unvernünftige Vieh.
Anfänglich, bis ins 19. Jahrhundert hinein es gab es auf dem Lande fast nur Küsterschulen allerdings 1830 schon in einer Dichte von etwa 500 Schulen insgesamt im Land. Zu dieser Zeit gingen die Glashäger Kinder aus dem Dorf und vom Hof noch in Stülow zur Schule. Wir wissen, daß die Schule im Dorf Glashagen 1844 eröffnet wurde . Es besuchten die Altergruppen 1. Klasse bis 4. Klasse und 5. Klasse bis 8. Klasse jeweils Jungen und Mädchen gemeinsam vormittags oder nachmittags den Unterricht. Bei geringerer Schülerzahl als ca. 50 Kinder waren alle Altersgruppen zusammen in einer Unterrichtsklasse.
1756 bis 1771 setzte Herzog Friedrich eine Reihe von Gesetzen und Edikten in Kraft die im guten Sinne eine Umwälzung in der ländlichen Schulbildung bewirkten.
Um 1756 wurde die allgemeine Schulpflicht ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Konfirmation eingeführt. Lehrer erhielten ein gesichertes Einkommen sowie Wohnraum, Acker (als wesentlichste Vergütung) und Feuerung. Die Ausbildung der Lehrer sollte einheitlich in noch zu bildenden Lehrerseminaren erfolgen, eine noch heute gebräuchliche Ausbildungsform.
1782 wurde in Schwerin ein Landschul-Lehrerseminar gestiftet und 1787 nach Ludwigslust an seinen endgültigen Standort verlegt. Nach und nach wurde eine Anstellung der Lehrer von dieser Ausbildung abhängig gemacht. Die Ausbildung der Lehrer, ihre Versorgung in den Gemeinden mit Unterkunft und Brennholz, wie auch die Schaffung von Unterrichrsräumen und die amtlichen Bemühungen um die gehobene Stellung in der Dorfhirarchie, waren allemal geeignet das Schulwesen entscheident zu qualifizieren. . Wegen der bedeutend unterschiedlichen primitiveren Handhabung des Schulbetriebes auf den Gütern mit eigenen abweichendenden Schulordnungen, erfolgte die Ausbildung der Lehrer für deren Schulen folgerichtig auf einem eigenen getrennten Seminar in Lübtheen. Besonders das Ludwigsluster Seminar stellten in jeder Hinsicht anspruchsvolle Anforderungen an die Eignung der zukünftigen Lehrer. Die Absolventen beherrschten mindestens ein Musikinstrument (vorwiegend die Geige). Vorausgeschickt sei dass alle in Glashagen tätigen Lehrer durch die verhältnismäßig späte Eröffnung einer eigenen Schule bereits Absolventen eines Lehrerseminars waren. Auch sind die Kinder der einfachen Leute des Hofes Glashagen, (außer denen der Herrschaft soweit wir heute wissen) immer in eine Dorfschule, nämlich bis 1844 in die Stüower Schule und danach in die Glashäger gegangen.
1784 gab der Rostocker Verlag „Bei Adler’s Erben“ eine Fibel heraus. Diese ist Beispiel für den Umfang und das Niveau des seinerzeitigen Unterrichtsstoffes für viele Unterrichtsjahre.
1832 erließ der Herzog eine Verordnung über den Ersatz der „Hahnenfibel“ von 1784.
1837 wurde das Regulativ für die sogenannten Industrieschulen erlassen. 1879 erhielt Glashagen eine Industrieschule.
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1842 Bildung von Schulvorständen
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1844 wurde erstmalig eine Schule im Dorf Glashagen erwähnt. Berichtet wurde darüber im Mecklenburgischen Staatskalender. Leider ist der Standort innerhalb des Dorfes bisher unbekannt. In diese müssen von da an auch die Kinder von Hof Glashagen gehen. Vorher war Stülow Schulstandort. Die Einsicht zur Bildung der Kinder ist bei den Eltern nicht besonders entwickelt, spielen die Kinder doch traditionell aber auch notwendigerweise eine große Rolle bei der Verrichtung der täglichen Arbeit.
1859 wurde eine Inventarübersicht der Glashäger Schule erstellt.
1869: Eine wirkliche Veränderung aller Lebensverhältnisse zumindest in den dem Amt unterstellten domanialen Landesteilen bringt der Erlaß einer „Gemeinde –Armen- und Schulordnung“. Wie der Name schon sagt, berücksichtigt sie wichtige zusammenhängende Bereiche des Lebens auf dem Lande. Die Gemeindeschulordnung regelt u.a. die Stellung der Schulen im Großherzogtum, Arten der Schulen, Gründung und Erweiterung der Schulen, Unterrichtsobjekte, Bücher und Lehrmittel, Qualifikation der Lehrer, persönliche und dienstliche Verhältnisse, Diensteinkommen usw. Die Schulgebäude wurden Gemeindeeigentum.
Die Gemeindeordnung von 1869 entläßt die bis dahin übergeordneten Ämter aus ihrer Verantwortung für die Organisation des unmittelbaren Schulbetriebes – übrigens auch der Armenversorgung. Die Dörfer erhielten eine gewisse Eigenständigkeit mit gewählten Bürgermeistern und Vertretern der Dorfgemeinde. Sie ordnet weiter an, dass eine Selbstverwaltung für die wichtigsten Belange des Dorflebens zu schaffen ist. Dazu werden amtseigene Feldmarken innerhalb der Dorffeldmarke die nicht bereits an Bauern und Büdner vergeben sind, der Gemeinde übereignet. Jetzt können die Erlöse der Verpachtung zur finanziellen Deckung der neuen Aufgaben gegenüber der Schule und den Armen verwendet werden. Eine Gemeindekasse wird aus den Pachten gebildet. Dafür entfallen die Zuschüsse des bis dahin zuständigen Amtes.
Inzwischen sind innerhalb des Amtsbereiches Doberan Dörfer im Sinne der neu gewonnen Möglichkeiten entstanden, in denen ein Schulze und zwei Schöffen im Rahmen der Selbstverwaltung auch für schulische Belange zuständig sind. Der Bau einer Schule dieser Größe und Ausstattung ist sicher erfolgt, als die finanzielle Selbstverwaltung Glashagens noch nicht erfolgt war und das Amt Doberan die Kosten getragen hat. Die wirklich beachtliche Zahl der Schulpflichtigen hat wohl letztlich den Ausschlag zum Bau gegeben. Vielleicht auch ganz im Sinne einer großherzoglichen Feststellung „wegen des heilsamen steten Einflusses des Lehrers auf die Schuljugend“ und der allgemeinen Aufbruchstimmung die durch die 1869 Gemeindeordnungen entstanden war.
Auf dem höchsten Punkt im Dorf wird 1871 der Schulbetrieb mit etwa 60 Jungen und Mädchen aufgenommen. Glashagen erhält eine typische Familienstelle mit guten Bedingungen für Lehrer und Kinder, die im Umfeld ihresgleichen sucht.
1871 Einweihung des Schulgebäudes am jetzigen Standort in der Dorfstraße 6.
1887, zur Volkszählung wohnten im Schulhaus: Familienvorstand Landschullehrer Friedrich Methling (1828) mit Ehefrau Sophia (1844), den Töchtern Maria (1861) und Berta (1866) sowie den Kostkindern Carolina (1855) und Friederika (1857) Boosmann. [28]
1900, zur Volkszählung wohnten im Schulhaus: Familienvorstand Landschullehrer Friedrich Methling (1828) (Ehefrau keine), Enkelsohn Paul Methling, Enkelsohn Ludwig Methling, Dienstmädchen Anna Feldberg (1882). [28]
Lehrer Methling mit mehr als 30 Schülern, Zeitraum des Dienstes 1871 bis 1903 Zeitpunkt der Aufnahme ca. 1900 Lehrer Rausch mit mehr als 80 Kindern Zeitraum 1903-1917 Schätzung der Aufnahme etwa 1903
1906 Das Jahrbuch der Volkslehrer in Mecklenburg – Schwerin [32] schreibt über die Glashäger Schule:
- Haus massiv aus Stein, Scheune mit Strohdach, für sich stehend. Acker, Wiese, Weide und Garten am Gehöft liegend. Gesamtfläche ca . 4 ha.;
- Kuhheu und Brennholz extra
- Gehalt 75 Mark, 15 Zentner Roggen
- Eine Klasse, 48 Schüler, Industrieschule seit 1879
- Stelleninhaber seit Ostern 1903 Herr Rausch
- Es gibt ein Klassenzimmer von ca. 40 Quadratmetern Größe ca. 2,8 Meter hoch, Fußboden aus Holzdielung, einen Ofen, einen separaten Zugang zum Klassenzimmer von außen.
- Die Lehrerwohnung mit Fremdenzimmer befindet sich im Haus.
- Toiletten für Mädchen und Jungen.
- Eine Pumpe.(Übliche sog. Schwengel-Handkolbenpumpe) eig. Anmerkung
- 0,75 Quadratmeter Platz pro Kind bei max. 50 Kindern.
Dieser Schulneubau hat alle Merkmale einer damals modernen Schule wie sie entsprechend den gültigen Schulordnungen angestrebt wurde. Die Unterhaltung, Pflege und Ausstattung wurde im Protokollbuch der Gemeindevertretungen von 1871-1941 festgehalten. Eine Inspektion im Jahr 1921 gibt einen äußerst kritischen Zustand wieder, der einzig das Versagen der Gemeinde bescheinigt. Die Bezahlung des Lehrers und Handhabung der Ländereien wurden der Zeit angepasst, blieben im wesentlichen bis 1945 gültig.
1912, 19. August: Gemeindeversammlung, vier Mitglieder waren anwesend, Unterförster Fietensee und der Lehrer Rausch ! fehlten. (Geht es doch nur um seine Ländereien). Text Orig.:
In der Dorfversammlung vom 19. August 1912, die von 4 Mitgliedern besucht und daher beschlußfähig war, wurde beschlossen, die Hand-und Spanndienste zur Bestellung der Schulländereien durch Zahlung von 105 Mark an den Inhaber der Familienschulstelle für die Dauer der Ackernutzung von Michaelis 1912 bis dahin 1924 abzulösen. Diese 105 Mark sollen dem Lehrer in vierteljährlichen, nachträglich zahlbaren Beträgen aus der Gemeindekasse gezahlt werden und von den bestellungspflichtigen 3 Erbpächtern mit je 35 Mark jährlich, in gleicher Weise, wie oben, zahlbar der Gemeindekasse wider erstattet werden. Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. E.Jürges; Herrmann Griese; Heinrich Griese (alle Erbpächter) und H. Völker, Büdner.
[5]
1912 Lehrer Rausch verlangt die Einrichtung eines Turnplatzes
1919 fand eine Bürgermeisterwahl statt, bei der Lehrer Buß zum Bürgermeiser gewählt wurde.
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In der Weimarer Reichsverfassung wird das Verhältnis der Kirchen zum Staat neu geregelt. Unter anderem wird der Kirche der maßgebendende Einfluß auf die Schulen entzogen. Betroffen sind z.B. alle Pflichten und die meisten Rechte der entscheidenden Einflußnahme auf Methodik und Inhalte des Lehr-und Lernbetriebes, die an den Staat übergehen. Der Religionsunterricht erhält den Stellenwert der übrigen Unterrichtsfächer. Folgerichtig wird auch eine Schulinspektion ohne Vertreter der Kirche vorgenommen.
1922 fand eine bedeutsame Sitzung des Schulvorstandes der Gemeinde statt. Diese ist im Protokollbuch der Gemeinde dokumentiert
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1924, am 08.April Tagesordnungspunkt der Gemeindeversammlung: Besprechung, Beschlußfassungevtl. Absimmung über die geplanten Verzwickd. Schulen Reddelich und Dorf Glashagen. Stand zur Beratung der geplanten Einrichtung einer zweiklassigen Schule Reddelich Glashagen. Dei Sache wurde eingehend erörtert, für und Wider gesprochen eine Einigung wurde nicht erzielt, es kam zur Abstimmung, wurde abgelehnt. 3Stimmen waren dafür, 4 dagegen, sodaß die Schule bleibt, nach dieser Abstimmung bleibt in Bestand in hiesiger Ortschaft.
1930, die Schule wurde elektrifiziert. Die Firma Crull aus Kröpelin erstellte dazu einen Kostenvoranschlag. In der nächsten Sitzung der Gemeindversammlung beschließt man der Elektrifizierung der Schule drchführen zu lassen. Beschlossen wurde, in der Schulstube einen Zähler anzulegen allein für die Schulstube anzulegen. Die Kosten werden getragen, wie Lehrer Buß Antrag lautet 1/3 der Kosten trägt der Lehrer und 2/3 trägt der Schulverband Dorf und Hof Glashagen.
1931, 12. Januar: Gemeindeversammlung. Schulze Griese wird in den Schulvostand gewählt. [5]
1938 Klassenfoto:
1942 wurden die zur Schule gehörigen Ländereien verpachtet:
Die Schule nach der Kapitulation 1945
1946 wurde im Land Mecklenburg-Vorpommern ein neues Schulgesetz verabschiedet. Die Landeszeitung für Mecklenburtg-Vorpommern berichtete darüber:
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Aufgrund der angespannten Wohnraumsituation im Dorf ist das Schulhaus als gemeindeeigenes Gebäude spätestens ab 1945 diesbezüglich im Blick der Gemeindeverwaltung.
Der Lehrer Erich Schönfeld schrieb ein Tagebuch über seine Dienstzeit von 1945 bis 1959 an der Glashäger Schule. Dieses Zeitzeugnis vermittelt einen wertvollen Einblick in die damaligen Schulverhältnisse.
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1948 Klassenfoto:
Schüler der Glashäger Schule in undatierten Aufnahmen
Lehrer Schönfeld mit 15 Kindern, Aufnahme 1952 Die Kinder beim Ringelreihen-Spiel hinter dem Schulhaus.
1955: Im Frühjahr wird das Dach komplett repariert. Die alte Biberschwanzdeckung wird gegen Wellasbest getauscht. Die schwungvolle Gaube kann mit Asbest nicht ausgeformt werden und wird rechteckig überbaut.
1957: Der Schulzaun wird nach Freigabe von Brettern durch den Rat des Kreises erneuert.
1959: Nach wechselvoller Geschichte wird die Schule aus Mangel an Schülern im Jahr 1959 geschlossen und ausschließlich als Wohnhaus genutzt. Zunächst durch die Familien Schönfeld und Vick und ab 1992 durch Familie Kähler.
1960er: Eine Haus-Trinkwasserversorgung mit zunächst einer Zapfstelle in der Küche (Hydrophor) wird im Hauskeller eingebaut. Ein Privileg einiger Haushalte, etliche andere Häuser haben nach wie vor Handpumpen vor dem Haus oder im Haus bis zum Anschluß aller Häuser in den 1974/75er Jahren an die zentrale Trinkwasserversorgung. Der Brunnen an der Schule war im Sommer nie richtig ergiebig. Dann nützte auch kein Hydrophor, es wird die Handumpe auf dem Hof oder im Sommer eine in der Nachbarschaft aus dem gegenüber liegenden Haus benutzt.
1977: Anlässlich des Umbaus der Schule auf 3 Wohnungen erhält das Schulhaus als letztes im Dorf „fließendes Wasser“ durch Anschluss an die öffentliche Wasserleitung.
2003 brannte das Dachgeschoss des Schulgebäudes aus.
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