1853: Pachtvertrag für Häusler- und Einliegerreservate

Die Gruppe der Einlieger entstand und bestand aus den unvermögenden meist nicht ausgebildeten landwirtschaftlichen Hilfskräften, manchmal Handwerkern, aus dem Überhang der nicht erbberechtigten Familienangehörigen der Pächter- und Büdnerfamilien (einschl. Handwerker), und wiederum deren eigene Nachkommen. Man erkennt, daß es sich naturgemäß um eine sich schnell vergrößernde Gruppe von Dorfbewohnern handelt die nicht über Grund und Boden verfügte. Sie bildeten nach und nach die größte Bevölkerungsgruppe auch in Glashagen und stellten die Knechte und Dienstmädchen sowie Tagelöhner auf den größeren Bauernhöfen im eigenen Dorf häufig auch auf Gutshöfen in der Nachbarschaft.

Die Handwerker in der nahen Stadt beschäftigten ebenfalls dörfliche Einlieger in ihren Werkstätten als Ungelernte oder als Lehrlinge und Gesellen. Die Mädchen und Frauen verdingten sich häufig im Haushalt auf den Pachthöfen im Heimat- oder Nachbardorf als Dienstmädchen oder Mägde. Nicht selten auch in Bürgerfamilien oder auch im Doberaner, Kühlungsborn/ Heiligendamer Gastgewerbe. Den beiden offiziellen Volkszählungen von 1867 und 1900 entnehmen wir näheres. Die größte Gruppe der Dorfbewohner bestand noch im Jahr 1900 aus ungelernten Arbeitern, sie bezeichneten sich selbst als Arbeiter oder Arbeitsmänner. An Handwerkern gab es sechs Maurer, einen Schneider, einen Weber, eine Näherin, einen Fischhändler und einen Forstarbeiter. Ein Einlieger namnens Carl Mahn gibt die Posthilfstelle als Arbeitsort an. Die auf den Bauernhöfen Tätigen nennen ihre Stellung auf dem Hof 1. Knecht oder 2 . Knecht oder Pferdeknecht. Bei den Frauen Magd, Dienstmädchen oder Wirtschafterin. Manche auch Ungelernte fügten ihrer Tätigkeit die Bezeichnung selbständig hinzu. Diese damals scheinbar geläufige Bezeichnung konnte nicht eindeutig zugeordnet werden. Mit Verbesserung der eigenen finanziellen Situation oder Heirat wurde mancher Einlieger später zum Häusler oder Büdner.

Generell war auf dem Lande zunächst jeder ein Selbstversorger, das heißt, das was man zum einfachen Leben benötigte erzeugte man selbst. Es war deshalb selbstverständlich, dass zu jedem Haushalt (erkennbar an einer eigenen Herdstelle) soviel Gartenland und Acker gehörte, wie zum eigenen Leben nötg war. Dazu konnte bestenfalls eine Kuh, Ziege, ein Schaf ein paar Gänse oder Hühner gezählt werden.

Also administrativ gehörten Wohnung und Land gab es ausschließlich zusammen. Nicht im Selbstlauf geschah damals die Umsetzung dieser Forderung. Die Organisation der Unterkünfte war keinsfalls Sache der Vermieter. Sowohl über die Katen und Einliegerwohnungen auf den Bauernhöfen als auch Einliegerwohnungen in den Büdnereien wurde von der Gemeindevertretung verfügt. Schon die Pacht-und Grundstücksverträge enthielten entsprechende diesbezügliche Auflagen über die anläßlich sogenannter Zimmerbesichtigungen kontrolliert wurden. Ein entspechendes amtliches Regulativ regelte die einzuhaltenden Vorgaben und wurden per Beschluß im Dorf in Kraft gesetzt. Im konkreten Falle unseres Dorfes ware Voraussetzungen für Bestimmungen und Bedingungen der Einlieger.

Am 10. Oktober 1838 erschien die Allgemeine Bestimmungen der Einlieger. Zunächst will man sich damit befassen, den Einliegern überlassene Gärten, Acker und Wiese sowie Weiden allgemeiner zu bestimmen. Als nächstes die Bedingungen zur Gründung einer Büdnerei zu verbessern. Den Hauswirten nicht zu viel Land zu nehmen und den Einliegern nur soviel zuzuordnen wie nötig. Das geschah im Rahmen einer vorausgegangenen sog. Bonitierung indem von gutem Boden eine kleinere Fläche und von geringerwertigem Boden eine entsprechend größere zugeordnet wurde. Insgesamt höchstens 200 Quadratruten. Voraussetzungen zum Halten einer Kuh sind nicht immer realisierbar. Weideland ist allgemein knapp. Vielfach, so auch in Glashagen, gab es eine Dorfweide. Mancher erwarb jederzeit kündbares Zeitpachtland. Entwicklungen vom einfachen Einlieger zum Büdner-und Häuslerbertrieb wurden unterstützt. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen für das Forsthaus wurden als Extrakontingent vergeben und gehörten nicht zur Gemeinde. Die Wohnungen in den entstehenden Büdnereien, die wiederum von Einliegern bezogen wurden, schafften nochmal Ackeransprüche. Für die Gemeindeverwaltung spielt dieser Umstand besonders im Dorf Glashagen eine große Rolle, weil die gemeindeeigenen Flurflächen im Dorf häufig erschöpft waren. In der Zeit der Gemeindegründung um 1870 kam es diesbezüglich zu einer Notsituation.

Im Anschluß sehen wir den amtlichen Vorgang der Übergabe von Flächen aus der eigenen und der Nachbargemeinde Reddelich. So etwas wurde vom Amt verfügt . Man erkennt an der Form des Vordrucks, daß solche Handlungen im Amt Doberan in der Zeit häufiger vorgenommen wurden.

Am 12. November 1838 erfolgte eine Modifizierung der gerade getroffenen Festlegung, dass das gänzliche Fehlen von Weideland allein kein Hinderungsgrund einer Niederlassung sein soll. Die Unterbringung der wachsenden Dorfbevölkerung wird forciert.

Die Vergabebedingungen der Einlieger-und Häuslerländereien.

Um der allgemeinen Landflucht in Mecklenburg zu begegnen, vergab das Herzoghaus Land zum Bau von Häuslereien und förderte den Bau von Einliegerwohnungen. So auch in Glashagen: Auf der Grundlage der obigen Festlegungen wurden nun in den Gemeinden zusammenhängende Ländereien eingemessen, die nach einem Regulativ an Einlieger vergeben werden konnten.

Die Unterlagen vom 14. Februar 1839 befassten sich schließlich mit Vergabe des regulierten Bodens innerhalb der Dorffeldmark. D. h. der Boden ist in mehrere Klassen aufgeteilt (bonitiert), die bei der Verpachtung unterschiedlich zu berücksichtigen sind und entsprechend bezahlt werden müssen.

Artikel aktualisiert am 11.04.2024