Die Kirche von Steffenshagen entdecken

von Kristina Besier

– Die Fabeltiere an der Außenwand der Kirche

Als ich den Gemeindebrief das erste Mal sah, wunderte ich mich über die merkwürdigen Tierfiguren auf der ersten Seite. Den Hahn kennt man ja, aber die anderen? Es sind Fabeltiere, die Sie in der Kirche finden können. Im Christentum gibt es eine reiche Tiersymbolik.

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Statistische Erhebungen

Als erste statistische Erhebungen in unserer Region gelten die Beichtkinderverzeichnisse der Kirchen von 1704 und 1751. Sie befassen sich ausschließlich mit der Erfassung der Bevölkerungsdaten. In diesen Jahren waren die Pastoren Mecklenburgs angewiesen, die Beichtkinder in ihren Kirchspielen zu erfassen. Immer häufiger waren die Kirchenbücher die alleinige frühe Form der zuverlässigen Beurkundung von Personendaten.

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Rettungspunkt auch in Glashagen

Forstliche Rettungspunkte sind definierte Orte im oder am Wald, mit deren Hilfe man im Notfall seinen genauen Standort beschreiben kann. Die Markierung besteht aus einem Landkreiskürzel und einer mehrstelligen Nummer. Anhand dieser Nummer kann die Leitstelle schnell feststellen, wo genau Hilfe benötigt wird. 2019 ist so ein selbsterklärendes Schild auch bei uns am Westende der Dorfstraße am Hauptzugang, der Hauptschneise zum Wald aufgestellt worden.

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Glashagen in Wossidlo´s Sagensammlung

Herzstück des Nachlasses von Richard Wossidlo ist ein Feldforschungsarchiv, eine zwei Millionen Belege umfassende Zettelsammlung. Das von 1883 bis 1939 mit mehreren hundert Helfern aus vielen Regionen Mecklenburgs zusammen getragene Archiv dokumentiert in territorialer Geschlossenheit und systematischer Ordnung Bräuche, Volkserzählungen (Sagen, Legenden, Märchen, Schwänke, Sprichwörter, Redensarten usw.) und Volkslieder, die Bereiche des Volksglaubens und der Volksmedizin.

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Geschichte der Glashäger Schule

Die Geschichte der Schulen in den Städten Mecklenburgs geht auf die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Auf dem Lande sind Schulen erstmals in der Revidierten Kirchenordnung von 1602 genannt, gemeint sind noch nicht die Landsschulen, die gab es erst zu Zeiten der Kirchenordnung von 1650. In der Kirchen- und nicht in einer weltlichen Ordnung, weil die Kirchen aus den Regelungen der Reformation außerordentliche Zuständigkeiten für den Bereich der Schule (Bildung im weitesten Sinne) erhalten hatten.

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Topografie und Infrastruktur

Ein wichtiges Kriterium, warum die meisten Menschen sich als Krone der Schöpfung sehen, ist die Fähigkeit des Menschen, die Natur für seine Zwecke umgestalten zu können. Davon machten auch die Glashäger seit jeher gebrauch und das; mal mehr, mal weniger. Verschont geblieben sind wir, dankenswerter Weise, von den ganz großen Veränderungen. In unserer Region wurden keine Flüsse umgeleitet oder neu gegraben, keine Berge abgetragen oder neu aufgeschüttet, keine kilometertiefe Löcher in die Erde gegraben oder Landstriche radioaktiv oder chemisch verseucht. Es sieht auch nicht danach aus, dass derartiges in Zukunft passiert. So beschränkt sich die Einflußnahme auf das Umfeld in der Hauptsache auf den Straßen- und Wegebau im Ort und rundherum.

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1906: GV-Sitzung zu Trichinenschauen

Vom 13. Juni 1906 fanden wir im Protokollbuch einen Eintrag über eine außerordentliche Sitzung der Dorfversammlung. Anlass war eine Anfrage des Großherzoglichen Amtes, ob es sichempfehlen würde, in Glashagen bei allen hausgeschlachteten Tieren die obligatorische Trichinenschau, die bis dahin nicht verlangt wurde, einzuführen.

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1994-Bodenordnungsverfahren

1994 wurde für Glashagen ein Bodenordnungsverfahren eröffnet. Grundlage war der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.“ Das Amt für Landwirtschaft Rostock war federführend. Das betraf sowohl die Dorferneuerungsplanung als auch die Betreuung der Zuwendungsempfänger. Gegenstände des Bo-verfahrens waren: Die Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen.

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1949: Gemeindeordnung zur Nutzung der Gemeindeländereien

Auf Grundlage der Gemeindeordnungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts erließ die Gemeindevertretung eine Satzung zur Nutzung der gemeindeeigenen Ländereien. In gewissen Abständen gab es eine Veränderung solcher Satzungen. Hier handelt es sich um die erste nach dem Krieg aus dem Jahr 1949. Es gab einen erheblichen Teil der Dorfbevölkerung, besonders der Neusiedler aber auch Alteingesessener, die auch über die Bodenreform zu keinerlei Land gekommen waren, weil sie nicht bäuerlich arbeiten wollten. Es galt nach wie vor auf den Dörfern das Prinzip, daß jeder Bewohner einen Anspruch auf ein Stück Boden hatte. Aufschlußreich ist die handgeschriebene Größenaufstellung und seinerzeitig Zuordnung der Ländereien, die sehr wahrscheinlich unverändert seit der Zeit ihrer Entstehung bis in die 1869er Jahre zurückreicht.

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Bodendenkmalpfleger Volker Häusler [38]

Volker Häusler war von 1983, dem Jahr der Gründung der
Kreisarbeitsgruppe Ur- und Frühgeschichte, bis zu seiner Pensionierung 2010 deren Leiter. Der gelernte Diplomlandwirt wohnt seit 1974 in Kühlunsborn und interessiert sich seit seinem ersten Fossilfund, 1958 in Kühlungsborn, für Archäologie. Bis heute hat er ca. 1.900 Stücke in der Region gefunden und archiviert. Seit 1981 ist er Bodendenkmalpfleger im Kreis Bad Doberan. 1995 erschien sein Buch Zwischen Recknitz und Salzhaff – ein archäologischer Überblick des Landkreises Bad Doberan.

Von 1991 bis 2010 war er hauptamtlicher Kreisbodendenkmalpfleger bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Bad Doberan. Zu den Aufgaben in der Bodendenkmalpflege gehören:

  • die Aufarbeitung von Liegengebliebenem,
  • die Überprüfung von Bürgerhinweisen,
  • die Registrierung von Funden in Privathand,
  • die Führung einer Chronik der Kreisarbeitsgruppe mit Biografien von Bodendenkmalpflegern und Forschungsgeschichte,
  • Flurbegehungen und Exkursionen,
  • Kontrollen und Pflege von Bodendenkmalen,
  • die Weitergabe der Erfahrungen durch Anleitung von ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern,
  • Vorträge mit Werbung für Belange der Archäologie,
  • die Unterstützung von Notbergungen sowie
  • der ständige Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde und zum Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

1946: Erinnerungen von Erika Westendorf

Zur Person von Erika Westendorf: In Stülow geboren war sie langjährige Lehrerin und an der Geschichte um Doberan und den Dörfern Stülow und Glashagen besonders interessiert. Als Junglehrerin im 2. Weltkrieg 1939-45 auch in Dorfschulen im Doberaner Umland tätig. Nach 1945 bis zu ihrer Pensionierung unterrichtete sie in Bad Doberan. Diese Ausführungen sind in Zusammenarbeit mit Professor Gierke entstanden. Beide sind leider nicht mehr am Leben.

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Glashagens Bauernhöfe im Allgemeinen

Zum Verständnis der besitzrechtlichen Verhältnisse der Bauern zum Grund und Boden ist ein kurzer Ausflug in die Entstehungsgeschichte der mecklenburgischen Landwirtschaft hilfreich. Nach der Gründung des Klosters Doberan im Jahr 1170 begann die Besiedelung des Umfeldes innerhalb der vorhandenen schütteren wendischen Bebauung. Das Kloster erhielt sehr früh den Besitz einer Anzahl wendischer Dörfer und Ländereien durch Bischof Hermann zu Schwerin zugesprochen und erweiterte und festigte diesen ca. 300 Jahre lang. Man baute Kirchen und gründete Dörfer. Gleichzeitig wurde der Aufbau klostereigener Höfe (Grangien) durch die Mönche betrieben.

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Erinnerungen von Günter Lack, Hufe I

Als Auszug aus einem längeren Bericht von Günter Lack [24], hier der Zeitpunkt nach dem Eintreffen der Familie am Bahnhof Reddelich. (Lt. Meldebuch Bad Doberan [02] am 05.02.1945). Die Flucht begann im Heimatort Memel, Einschiffung in Gotenhafen über die Ostsee nach Sassnitz und schließlich nach Reddelich und endete in Glashagen auf den Hof I beim Bauern Eimterbäumer:

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Glashagens Büdnereien

Eine Beschreibung der sozialen und wirtschaftlichen Situation auf dem Lande in Mecklenburg Schwerin und die Einflußnahme der Herzoglichen Regierung auf die Entwicklung zeigt die herrschenden äußeren Bedingungen die zur Bildung der Büdnereien führten.

Die Liste enthält Namen der Büdner die irgendwann einmal Besitzer der entsprechenden Gehöfte waren, die Reihenfolge ist nicht immer chronologisch, die Vollständigkeit kann ebenfalls nicht garantiert werden.

№ 1: 1821 Joachim Christoph Allwardt, Wilhelm Westendorf, Heinrich Westendorf Johannn Friedrich Lange,Christ. Masch, 1856 Heinrich Schwiesow, 1887 Wilhelm Westendorf, 1888 Heinrich Westendorf, 1889 1892 Johann Uplegger, 1911 Johann Uplegger [jr.], 1944 Hans Uplegger, Gerd Peters

№ 2: 1821 Friedrich Garbe Garbe, 1823 Hans Joachim Havemann, 18xx Johann Starck, 1860 Johann Niemann, 1903 Ludwig Niemann, 1939 Otto Niemann, Familie Karl-Heinz Roßmann.

№ 3: 1821 Christian Garbe, 1864 Johann Uplegger, 1884 Johann Griese, 1919 Elsbeth von Spangenberg, Gustav Fahrenkrug und Graf von Perponcher in Gemeinschaft; 1920 Annemarie Lau, 1927 Albert Niemann,

№ 4 a: Familie Johann Friedrich Lange, Familie Christian Masch 1856 Familie Heinrich Schwiesow, 1889 Familie Wilhelm Niemann, 1903/ 1921 Familie Ludwig Niemann , 1953 Familie Ernst Niemann.

Nr.4B. Besitzer Familie Schneider Bull, 1858 Familie Brockmann, 1884 Johann Bartels, 1899 Familie Fuhrmann Heinrich Bartels, 1936 Familie Landwirt Willi Bartels, Familie Textilkaufmann Mielke, Familie Ingenieur Tomas Jeschke.

№ 5: Familie Radeloff Johann , Familie Wilhelm Krohn , Familie Hans Krohn , Familie Westendorf. Bemerkung: Radeloff ist der erste Büdner des Dorfes (siehe 1. Pachtvertrag für die Höfe) Weiterhin: Nach 1945 Hans Krohn läßt auf dem Grundstück ein neues Haus bauen, 1954 Wilhelm Heiden danach erwirbt Familie Sitte das Grundstück. Es wird durch den Vater Alfred und Sohn Wolfgang grundüberholt.

№ 10: Christian Allwardt, Joachim Allwardt, Heinrich Weitendorf Familie Heinrich und Irma Völker, Familie Erna Völker, Familie Max Hübner, Familie Norbert Köster , Familie Manfred Wiesner

№ 11: Hans Uplegger, Wilhelm Niemann, Familie Wilhelm Niemann, Familie Paul Rinke

12: Familien Hauck, Bitter, Dedow Familie Jachim Tamms 1863 , Familie Giesler, Familie Heinrich Hennings, Familie Richard Hennings. Familie Paul-Friedrich Wasmuth

№ 13: Familie Joachim Heinrich Radloff, Familie Johann Masch, Familie Strübing, Familie Willi Oldenburg, Bemerkung: Abriß und Neubau eines LPG-eigenen Hühnerstalles, danach Familie Thumer Neubau eines massiven Wochenendgrundstückes, danach 1990er Jahre Erweiterungsbau und Ausbau zu einem komfortablen Wohngrundstück

№ 14: Christian Allwardt, Familie Heinrich Weitendorf , Familie Paul Bartels, Familie Ewald Klembke, Familie Adolf Eyland, Familie Heiner Westendorf


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Büdnerei № 5

Das Wohngebäude ist das älteste niederdeutsche Hallenhaus in Glashagen. Das genaue Baujahr ist noch nicht ermittelt. In den vorhandenen Unterlagen wurde erstmalig ein Christoph Radloff erwähnt, der 1866 verstorben ist. 1871 wurde ein Büdnerbrief für Johann Bull ausgestellt, der die Büdnerei von den Erben des Christoph Radloff erhalten hat.

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Büdnerei № 10

1839 wurde als Besitzer der Büdnerei Christian Allwardt in den Akten geführt.

1864 Bügermeister Borgwardt meldet an das Amt Doberan, daß Büdner Allwardt eine seiner drei, im Wohnhaus befindlichen, Wohnungen eingehen lassen wolle. Das geht deshalb nicht ohne weiteres, weil alle Einliegerwohnungen der Büdnereien -übrigens auch die der Hufen-Bestandteil der Pachtverträge oder wie hier des Bünerbriefes sind. Während alle Mietangelegenheiten dementsprechend nur über amtliches Mitspracherecht verändert werden können und der Umgang sowie Vermietung gesetzlich vorgeschrieben nur mit amtlicher Billigung vorzunehmen bzw. zu erlauben sind. Hier wird ausnahmsweise zusammen mit dem Amt eine Einigung auf gesamt zwei Wohnungen erreicht obwohl der § 6 des Büdnerbriefes drei Wohnungen vorsieht.

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Büdnerei № 11

Zur Volkszählung 1867 ist Jochen Thamms der erste Büdner, der für die Büdnerei Erwähnung fand. Er ließ um 1880 das Wohnhaus der Büdnerei errichten (Bauzeichnungen unten).

Zur Volkszählung 1867 lebten auf der Büdnerei:

  • Büdner Joachim Thamms (geb. 1815) mit zwei weiteren Personen.
  • Die Einlieger: Arbeitsmann Adam Garbe (geb. 1839) mit seinem Stiefsohn Johann Bitter (geb. 1854), der Witwe Henriette Hamann (geb. 1791) und einer weiteren Person.
  • Arbeitsmann Joachim Engelbrecht (geb. 1819) mit Stiefsohn Johann Grabow (geb. 1843), Stieftochter Sophie Grabow (geb. 1846) und zwei weiteren Personen. [24]
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Büdnerei № 12

1819 stellte Johann Christian Geier aus der ehemals zu Reddelich gehörenden Fläche eine Büdnerei errichten zu dürfen. Dies wurde ihm auch genehmigt. Anschließend blieb es recht ruhig um dieses Projekt.

Zur Volkszählung 1867 wurde Johann Geier, geb. 1800, als Büdner aufgeführt. Er lebte dort mit drei Personen und einem Tochterkind (Enkelkind). Auf der Büdnerei lebten insgesammt 22 Bewohner in 6 Haushalten. Dies lässt auf eine etablierte Wirtschaft schließen.

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Büdnerei № 13

In den vorhandenen Unterlagen wurde eine Büdnerei 13 erstmalig 1818 erwähnt. Sie ist laut Büdnerbrief mit 817 Qadratruthen kleiner als üblich. In den im Landeshauptarchiv vorliegenden Unterlagen sind für die Büdnerei Nr. 13 zwei frühe Eintragungen vorhanden: 1818 Radloff II mit einer Fläche von verhältnismäßig kleinen 817 Quadratruthen Fläche (normal um 1000); gelegen auf Reddelicher Feldmark. 1821 Radloff Nr.II mit einer Fläche von 1002 Quadratruthen angegeben, gelegen auf Glashäger Feldmark -dem heutigen Standort. Die weiteren Angaben beziehen sich auf diesen Standort. 1841 Büdner Masch; 1849 Friedrich Dedow verkauft bereits 1851 an den Knecht Hans Peter Strübing aus Börgerende. Zu diesem Zeitpunkt ist im Hausbrief von ca 1002 Quadratruthen die Rede; 1885 Maurergeselle Johann Strübing

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Büdnerei № 14

1847 wurde die Hofakte der Büdnerei eröffnet. Als Besitzer wurde Büdner Allwardt aufgeführt. Bis etwa 1862 wurde die Büdnerei № 14 als Reddelicher Büdnerei № 16 geführt. Später wurde diese der Gemarkung Glashagen zugeteilt.
1862 übernahm der Maurergeselle Wilhelm Griese die Büdnerei, um diese 1864 an Friedericke Griese, geb. 1835, augenscheinlich seine Tochter, weiterzugeben. Er baute ein neues Wohnhaus auf der Büdnerei.

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Glashagens Häuslereien

Schon zu älteren Zeiten gab es in Mecklenburg auch im Amtsbereich Doberan Häusler. Dazu gehörte neben dem Wohnhaus ein sehr kleines Grundstück für einen kleinen Hof und einen bescheidenen Garten, von oft weniger als fünfzig Quadratruthen Fläche. Solche Kleinstflächen entstanden anläßlich der Feldregulierungen aus den Bauernhufen. Die Pachtverträge der Bauern der Hufen I bis III im Dorf Glashagen mußten die Herausnahme solcher Flächen aus ihrem Acker zur Ansetzung von Häuslerein oder auch Büdnereien erlauben. Ihre Pachrverträge enthielten solche Auflagen ausdrücklich. In unserem zunächst beschriebenen Fall handelt es sich um gemeindeeigenes Land am südöstlichen Dorfrand, gegenüber der Schule auf dem die erste Häuslerei errichtet wurde.

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Häuslerei Nr. 3

Die Häuslerei wurde 1938 durch das Baunternehmen Karl Reimer, errichtet. Bauherr war Willi Oldenburg. Diese Häuslerei erfüllte natürlich alle Bedingungen der damaligen Zeit, die man an den Bau und die Einrichtung von Häuslereien stellte. Charkteristisch eine Wohnung für die Familie und die Stallungen des Viehs im gleichen Haus, während die Büdner gleichzeitig nachträglich vielfach Nebengebäude errichteten, um Wohflächen im Haupthaus zu erweitern. (Siehe Büdnerei 12)

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Landpostwesen

Posthülfsstellen wurden von privaten Dorfbewohnern geführt, um die segensreichen Leistungen der Post auch auf dem Lande anzubieten. Üblicherweise erfolgte die Meldung der Eröffnung einer Posthilfsstelle oder der Erweiterung zu einer Poststelle im Regierungsblatt, hier z.B. der 9. August 1898. (Siehe Bild unten). So geschehen für das Dorf Glashagen.

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Tagebuch des Lehrers Erich Schönfeld

Erich Schönfeld war der erste Nachkriegslehrer an der Glashäger Schule und wirkte dort bis zur Schließung. In seinem Nachlass fand sich nachfolgendes Tagebuch aus dem wörtlich zitiert wird:

Im Oktober 1945 kam der Schreiber dieser Zeilen an diesen Ort, beauftragt zur Verwaltung der hiesigen Schulstelle. Der Unterricht wurde sofort aufgenommen. Seit dem Einrücken,der Besatzungsmacht [Anmerkung: 4. Mai 1945 die sowjetische Rote Armee], war kein Schulunterricht mehr gewesen. Der Vorgänger, Lehrer Buß, der seit 1917 hier gewirkt hatte, war im Mai 1945 freiwillig aus dem Leben geschieden.

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1928: Gründung des Deutschen Reichsjagdbundes

Im Zusammenhang, mit den forstlichen Belangen des Dorfes Glashagen, ist es erwähnenswert, daß der Besitzer der hiesigen Forst der Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg war. Er bekleidete das höchste jagdliche Amt Deutschlands im Deutschen Reichsjagdbund. Der Meclenburgisch Schwewrinsche Herzog war ab 1928, bis zu dessen Auflösung 1934 der erste Präsident.

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Die Volkszählungen von 1867 und 1900

In den Jahren 1867 und 1900 wurden in Mecklenburg Volkszählungen angesetzt. Im Gegensatz zu früheren Zählungen wurden die Daten direkt in den Haushalten erfasst. Damit bekam nicht nur das Statistische Landesamt eine Übersicht der Einwohner Mecklenburgs, auch Geschichtsinteressierte von heute haben die Möglichkeit einer Momentaufnahme im Leben der Dorfbevölkerung.

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Vererbpachtung der Glashäger Hufen

Das Finanzministerium des Großherzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Man wies an, die Vererbpachtung dorfweise durchzuführen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der an anderer Stelle beschriebenen Bildung der Dorfgemeinden ist die Vererbpachtung zu sehen.

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1853: Pachtvertrag für Häusler- und Einliegerreservate

Die Gruppe der Einlieger entstand und bestand aus den unvermögenden meist nicht ausgebildeten landwirtschaftlichen Hilfskräften, manchmal Handwerkern, aus dem Überhang der nicht erbberechtigten Familienangehörigen der Pächter- und Büdnerfamilien (einschl. Handwerker), und wiederum deren eigene Nachkommen. Man erkennt, daß es sich naturgemäß um eine sich schnell vergrößernde Gruppe von Dorfbewohnern handelte die nicht über Grund und Boden verfügte. Sie bildeten nach und nach die größte Bevölkerungsgruppe auch in Glashagen und stellten die Knechte und Dienstmädchen sowie Tagelöhner auf den größeren Bauernhöfen im eigenen Dorf häufig auch auf Gutshöfen in der Nachbarschaft.

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1851: Letzter Zeit-Pachtkontrakt mit den drei Hauswirten von Glashagen

Dieses Dokument ist ein zusammenfassender Beleg, eine Auflistung aller Vertragspunkte, wie sie jedem Zeitpachtvertrag beigelegt wurden. Wiedergegeben sind an dieser Stelle die Überschriften zu allen Vertragspunkten, beispielsweise aus dem Pachtkontrakt 1851 bis 1863 der Hufen I, II und III des Dorfes Glashagen. Es war üblich solche Pachtverträge dorfweise und mit gleichlautenden Bedingungen für die einzelnen Höfe abzuschließen. Dieser Vertrag war als letzter von drei Verträgen im Jahr 1851 abgeschlossen worden. Er enthält noch ca. 30 Jahre nach der Aufhebung der Leibeigenschaft eine Reihe von Vorschriften, die durchaus als Einschränkung der Freiheit der Persönlichkeit angesehen werden müssen. Andererseits war die Ausführlichkeit und Eindeutigkeit solcher vertraglichen Festlegungen seinerzeit üblich. Völkstümlich gesehen: Man wußte woran man war.

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1850: Die Glashäger Hauswirte verfassten ein Schreiben an den Herzog

Die Hauswirthe stellten Fragen zum aktuellen Pachtvertrag an das Amt Doberan. Das Amt wiederum wendet sich an das zuständige Schweriner Ministerium und erhält die dargestellte merkwürdige Antwort, die nachweist, daß die Ministerien sich schon damals nicht so sehr um Einzelheiten kümmerten, sondern bei der Gelegenheit das Große Ganze im Auge behielten und ihrerseit zusätzliche Fragen stellten.

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