Chronik Hof Glashagen

Entstehung und Entwicklung domanialer Pachthöfe in Mecklenburg

Bei der Betrachtung der Entwicklung früher landwirtschaftlicher Wirtschaftshöfe sollen hier nur die Höfe beschrieben werden die aus der Zeit der Klostergründung vorhanden waren und im Zusammenhang mit der Sekularisierung aus dem kirchlichen Besitz an das Herzogliche Haus gefallen sind. Es muß wohl davon ausgegangen werden, daß die Besitzübernahme zum Verlust einer straffen klösterlichen Führung und Organisation der Höfe und sprichwörtlichen Motivation der Mönche geführt hat. Ein Ersatz auch nur halbwegs geeigneter Menschen war objektiv nicht verfügbar. So entschloß man sich zwangsläufig verfügbare Beamte auf diese Stellen zu setzen, die auf eigne Rechnung anstelle eines baren Dienstgehaltes diese damals sogenannten Meierhöfe führten.

Zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten der bäuerlichen Bewirtschaftung zog man die Bauern aus den Dörfern des unmittelbaren Umfeldes heran. Landesweit und amtlicherseit als sogenannten Unterthanen bezeichnet. Sie waren die quasi Leibeigenen, die neben der Bewirtschaftung ihren eigenen Wirtschaften zu leisten. Die Höfe selbst besaßen sehr wenig Dienstpersonal, keine weiteren Unterkünfte, keine Werkzeuge und Ackergeräte und keine Zugtiere. Der Historiker Balck beschrieb die Situation: »… Die Verhältnisse waren noch lange Zeit verwirrt und wenig erquicklich. Die Pachtverträge wurden ohne nötige Sorgfalt abgefaßt, die Rechte der Grundherrschaft nicht gesichert, die Pachtangebote niedrig und unter der Hand verhandelt. [75]All das vollzog sich im Gültigkeitsbereich der recht allgemein gehaltenen Amtsordnung von 1583.

« Die Herzoglichen Kassen waren permanent leer. Die Revenüen der Herzöge bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus 200.000 Reichsthaler Bewilligung der Landstände und 40.000 Rth aus den eigenen Kammergütern, d.h. die Abhängigkeit des Herzogs war längst vorhanden und hatte u.a. im Landtag ein verhängnisvolles Übergewicht erreicht. Eine notwendige Konsequenz war eine Erhöhung der Gewinne aus den Gütern. Man schaffte Ordnung durch umfassendere Ordnungen.

Erste Maßnahmen: Eine Amtsordnung 1660, mit strafferen disziplinarischen Vorgaben; Ergebnis straffere umfassendere Pachtverträge, Alleinverantwortung der Pächter, feste Pachtpreise, Bindung der Pensionäre durch Eyd. Vorgabe der Fruchtarten und Mengen, Zuordnung der Unterhanen und Zugtiere. Das Arbeiten nach Zeitplänen, enthalten in Dienstodnungen, Normen für wichtige wiederkehrende Arbeiten, Normierung Arbeitsgeräte, kontrollierter Verbrauch der Saaten und des Düngers, Verbrauch und Kontingentierung von Holz. Vorgabe für Transport und vieles mehr.

Zweite Maßnahmen: Mehrung der gewinnbringenden Flächen durch Umnutzung und Erweiterung der vorhandenen. Mehrung von Boden durch Erwerb mit allen Möglichkeiten wie Kauf, Angliederung, Pfändung, Beschlagnahme von Land. Letzlich durch Verkaufsverbot jeglichen Bodens über den man fürstlicherseits bereits verfügte. Begünstigend wirkte die allgemeine Lage. Der Dreißigjährige Krieg 1618-1648 mit seinen verheerenden Menschenverlusten führte auch zu einer großen Verwahrlosung der Kulturlandschaft und vielen verlassenen Flächen.

Der unter erste Maßnahmen aufgeführte Eid der Pensionäre hatte folgenden Wortlaut:

Ich lobe und schwoere zu Gott dem Allmächtigen / nachdem der Durchl. Fürst und Herr / HERR CARL LEOPOLD / Herzog zu Mecklenburg / Fürst zu Wenden / Schwerin und Ratzeburg / auch Graf zu Schwerin / der Lande Rostock und Stargardt Herr / mein gnädigster Fürst und Herr / Dero zur Pension mir Gnädigst eingethan und überlassen / daß solchem nach Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Zuforderst getreu / holdt und dienstwertig seyn / dero Nutzen Frommen und Bestes / insonderheit darin suchen / daß von dero Hoheit und Gerechtigkeit so bei dem jederzeit gewesen / nichts abgebracht oder entzogen werde / die Conversation der Unterthanen mir äußerst angelegen seyn lassen / daß sie ihren Zimmern / Ackerwerck und Viehezucht wohl und guter Haußwirths Manier nachvorstehen / getreulich besorgen / mit unnötigen Fuhren sie nicht beschweren laßen / auf Ihre ganze Wirtschaft gute Aufsicht halten / dann auch vornehmlich auf Gräntzen und Scheiden ein wachsames Auge haben / das Serenissimo zum Schaden darin etwas geändert / Neuerungen von Benachbahrten gemacht / oder Ereignisse geschehen / nicht verstatten / Frömden und angräntzenden Benachbarten / mit Ihren Jagten / Ihrer Durchl. Felder zu bestreichen / nicht vergönnen / den Holtzdiebereyen / soviel mir möglch / nicht widersetzen / die Contravenienten Fürstl. gemachten Verordnungen / Fürstl. Cammer anmelden / über die von Fürstl. Cammer gemachten und noch zu machenden auch publiziert und noch zu machenden und publicirenden AMTS-DORF-HOLTZ-SCHULTZEN und andere Ordnungen steif und fest halten / daß denenselben ein Genügen geschehe / mit Ernst beobachten / mein eigenes mir anvertrautes Ackerwerck / guter Haußwirths-Manier nach bestellen / Das Land allemahl in gutem Schick halten / die zum Amte gehörigen Gebäude in gutem Stande conserviren / was mir von Ihrer Durchl. oder der Fürstl. Cammer anbefohlen wird / getreulich verrichten / solches da es zu verschweigen sich gebühret / niemand jemals offenbare und abwenden / soviel in meinen Kräften und Vermögen ist / alles was Ihro Durchl. Zum Schaden und Nachteil gereichen und vorgenommen werden könnte / getreulich kehren / hindern und abwenden / wenigstes was mir von alles was mir von dergleichen Sachen zu Ohren kommen möchte / Fürstl. Cammer in Zeiten anmelden / meinem Contract in allem ein Genügen leisten / und summa alles dasjenige thun und lassen soll und will / was einem getreuen und redlichen und Diener / zu thun und zu lassen eignet / gebühret und woll anstehet. So wahr mir GOTT helfe durch unseren HErrn HYland JEsum Christum.

Das Geschilderte ist ein Versuch etwas über den Werdegang der in Rede stehenden Domanialhöfe in ihren bewegtesten Zeiten zu zeigen. Mehrere Pachtverträge für die Meyerei Glashagen, zugehörig Althoff, den späteren Zeitpachthof Glashagen und dann Erbpachthof Glashagen für den Zeitraum 1633 bis 1828 lagen aus dem Landes Hauptarchiv Schwerin vor.

Die Existens des Hofes Glashagen chronologisch geordnet:

1312: Erstellung eines Verzeichnisses von Kriegsschäden, welche die Rostocker im Jahre 1312 dem Kloster und seinen Gütern zugefügt haben.
mehr … 

1556: Treffen des Herzoglichen Hofgünstlings Mylius mit dem Ritter Spedt. Hinweis auf Existenz eines markanten Gebäudes oder Treffpunktes in Glashagen
mehr …

1633 bis 1666: Verpachtung Hof Althof nebst Meierei Glashagen

1655: Erstnennung eines Hofes Glashagen, gebildet aus herzoglichen Ländereien der Dorffeldmark Glashagen. [04] Er existiert in etwa dieser besitzrechtlichen Form bis zur Bildung des ersten Erbpachtvertrages 1828.

1712-1718 Christian Tollen hat Pachtvertrag für den Hof Altenhoff und Meyerei Glaßhagen und alle Pertinenzien außerdem eine Mühle eine Schmiede, sowie den Krug.
mehr …

1718-1724 Pensionsvertrag Johann Jürgen Hennings den Hoff Althoff und die Meyerei Glashagen.

1726-1732 Pensionsvertrag mit dem Pensionär Holsten für den Hoff Althoff und die Meyerei Glashagen.

1737: Offerte für Hoff Altenhoff, Hoff Glashagen und der Land-Krug fallen zu Johanni aus der Pacht und werden erneut öffentlich angeboten.
(Siehe Bildanhang unten)

1750: Laut Mecklenburgische Nachrichten Band I von 1749 fallen die Höfe Althof und Glashagen aus der Pacht ab.
mehr …

1755: Ein ständischer Erbvergleich für das gesamte Mecklenburg wurde ausgehandelt und rechtsgültig.
mehr …

1755: In der Zeitung Rostockische Nachrichten las man damals: „Zu Glashagen im Amte Doberan sind dem Pensionario Hr. Michaelsen am 28. vorigen Monath September 1 gelbbrauner Wallach einen weißen Stern vorm Kopf, und eine Mardklatte in der Mähne habend 4 Jahr alt, und 2tens eine kastanienbraune Stute, ein weißlich Maul habend etwa 4 Jahr alt vom Feld weggekommen; es wird also jedermänniglich geziement ersucht, wenn solche zu Handen sollten solches an oben genannten Herrn Michaelsen zu melden, und dafür einen billigen Rekompens gewärtigen.“
Diese Notiz ist wertvoll, damit steht für uns Herr Michaelsen als der Pächter von Glashagen Hof ab 1750 namentlich fest. [54]

1769: Ersterwähnung Glashagen Hof im Staatskalender [06]

1769: Erwähnung als Hof. Ausdrücklich nicht als Meierei betitelt. [62]

1779: Der Pächter August Gottlieb Lübke meldet Erfolge bei der Bekämpfung der Hornviehseuche durch Inoculation [Magazin für neue Historie und Geographie“ Band 11]
mehr …

1781 bis 1795: Als Pächter von Hof Althof mit Erbmühle und Ziegelei und Hof Glashagen wurde Pensionär Manecke genannt. Der Hof Glashagen ist eine Pertinenz von Althof, eine sogenannte Meierei.
mehr …

1794: Erster Hinweis auf den Doberaner Amtshauptmann Wachenhusen, den späteren Pächter von Hof Glashagen
mehr …

1794: Im Meckl. Staatskalender werden erstmals Schmieden mit erwähnt. Höfe der Größe Hof Glashagen hatten eine kleine eigene erlaubte Schmiede, in Dörfern waren sie meist verboten.
mehr …

1801:  Pächter  Amtshauptmann Wachenhusen verlangt Aufklärung im Zusammenhang mit dem Großherzoglichen Edikt zum Begriff allerlei Abfallholz. Durch die herrschende allgemeine Holzknappheit gibt es trotz des waldreichen Umfeldes für alle nur stark eingeschränkte bestimmte Kontingente zur freien Verfügung für die Bevölkerung.
mehr …

1804 bis 1819: Amtshauptmann Wachenhusen wird als Pächter von Hof Althof mit Erbmühle und Ziegelei und Hof Glashagen genannt. [06]

1822 bis 1829: Friedrich Julius Vielhaak wird als Pächter von Hof Althof mit Erbmühle und Ziegelei und Hof Glashagen genannt. (erstmalige Nennung einer Erbmühle 1822)

1824: Amtshauptmann Hundt, der spätere Pächter von Hof Glashagen (ab 1828), wurde als höchster Repräsentant der Doberaner Baubehörde genannt. (Dem jeweiligen Amtshauptmann unterstand seinerzeit neben der eigentlichen Amtsverwaltung die Baubehörde des gesamten Amtsbereiches Doberan direkt)

1828 Vertrag mit Amtshauptmann Hundt; aus der bis dahin sogenannten Hofmeierei Glashagen wird erstmals ein Erbpachthof. [42]
mehr …

1829 Bau des klassizistischen Gutshauses und Parkanlage auf dem Hof Glashagen. Amtshauptmann Hundt war Initiator und Bauherr des Gutshauses sowie des dazugehörigen Parks.

1831 In amtlicher Statistik wurde Amtshauptmann Hundt als Pächter von Hof Althof mit Erbmühle und Ziegelei und Hof Glashagen genannt.

1833 bis 1836 wurde Amtshauptmann Hundt als Pächter von allein Hof Glashagen genannt. Hof Althof mit Mühle und Ziegelei wurden fortan separat verpachtet.

1837 Für Hof Glashagen wurde W. Hesse als Pächter genannt.

1837 Herr Amtsrat Hundt fortan als Geheimer Amtsrat in Doberan betitelt. [06]

1840 wurde als Pächter Johann Carl Friedrich Crull genannt.

1841: W. Hesse ist Teilnehmer der 5. Vollversammlung der Forst- und Landwirtschaften in Doberan (ca. 1000 Teilnehmer). Herr Hundt ist ebenfalls Teilnehmer der Versammlung . Als Geheimer Amtsrat tituliert, er ist zu dieser Zeit nicht mehr Pächter auf dem Hof Glashagen.

1844: Glashagen Dorf eröffnete eine Schule. Die Kinder vom Hof gingen jetzt dort hin. Bisher war die Stülower Schule für die Dorfkinder und die Hofkinder Glashagens zuständig.
mehr …

1845 wurde Johann Carl Friedrich Crull neben Hof Glashagen gleichzeitig Pächter für Petersdorf und Toitenwinkel. [„Deutsches Geschlechterbuch“ Band 174, Seite 254].
mehr …

1847 bis 1889: Bernhard Flint ist als Pächter genannt. (ungewöhnlich lange ! – Wahrscheinlich handelt es sich um 2 Pachtperioden)

1860 wurde eine Übersicht der Tagelöhnereinkommen auf den domanialen Höfen veröffentlicht. Näheres ist unter „Statistische Erhebungen“ eingestellt:
mehr …

1867, Volkszählung: Auf dem Erbpachthof Glashagen Hof gab es 23 Männer, 23 Frauen, in sieben Haushalten lebend.
mehr …

1870, Hof Glashagen wird selbständige Gemeinde.
mehr …

1879 Forstreservat: „Im Jahre 1879 zur Hoffeldmark Retschow übergegangen.“ Diese Information stammt aus einer nachträglichen Handnotiz in 1828er Classificationstabelle für den Hof gesamt.

1888: Im Rahmen der Vererbpachtung und als Basis für die erstmalig angelegten Grundbücher wurde die Feldmark des Dorfes Glashagen vermessen. Die Meßtischblätter von damals sind noch heute eine Arbeitsgrundlage für Vermessungsbüros.
mehr …

1890 bis 1903: Carl Grebbin war Erbächter von Hof Glashagen. Er war Vorstand in der Molkereigenossenschaft Reddelich. Siehe Kapitel: Die Molkerei Reddelich.

1895 (1. Dezember): Zur Volkszählung wurde das Gut als Erbpachthof öffentlich registriert und ausgewiesen mit: 200 ha Ackerland, 13 ha Wiesen sowie 11,8 ha Holzungen und Wasserflächen. Der Hof gehörte zum Kirchspiel Steffenshagen, mit Pastor Thieme als Amtsträger. Die zuständigen Orte für Eisenbahnanschluss (E), Post (P) und Telefon (T) waren: Retschow (P,T); Kröpelin (E) und Doberan (P,T,E). Das zuständige Amtsgericht saß in Doberan. [71]

1896: Eine weiterer Erwähnung in anderer Quelle: Erbpachthof in der Kanonperiode 1889-1909: Gesamtfläche 208 Hektar; 35 Ar ; Bonierter Hufenstand in Korn 715 Scheffel; in Geld mit Einschluß der Nebenerlegnisse 3515 Mark und 23 Pfennige. Brandkassenwert der Gebäude 79225 Mark. [29]

1900: wurde in Mecklenburg eine weitere große Volkszählung angesetzt. Diesesmal wurden alle Personen, die sich am Stichtag 1. Dezember in Mecklenburg aufhielten in s og.Haushaltsbögen erfasst. Zusätzlich wurde für jede Person ein Erfassungsbogen mit persönlichen Daten angelegt.
mehr …

1903: Carl Grebbin verkauft den Hof Glashagen an Hans von Blücher.

1906: Hans von Blücher erwarb das Gut und das Quellental. Er ist Initiator der Bohrungen für die Mineralquellen – damit beginnen die Erschließung und wirtschaftliche Nutzung.
mehr …

1907: Der Kutscher Possehl vom Hof Glashagen erhält die Rettungsmedaille von Seiner Königlichen Hoheit Großherzog Friedrich Franz IV (unbekannter Anlaß oder Grund).

1908: wird das Wasser der Quellen als „Natürliches Kur- und Tafelwasser“ in den Handel gebracht.
mehr …

1908: Hans v. Blücher wird in der Dezemberliste als Ordentliches Mitglied des „Vereins für Mecklenburgische Geschichte“ genannt.

1912 bis 1926: Karl Baller war Pächter von Hof Glashagen. Im Adreßbuch der Güter Mecklenburgs lesen wir 1912 zu Hof Glashagen: 200 ha Acker; 11 ha Wiesen; 11,8 ha Wald, Wasser und Wege; insges. 230 ha.
mehr …

1916: Carl Baller als Eigentümer des Erbpachthofes mit 208,4 ha genannt. Die Hofgröße wird in anderer Quelle mit 228,5 ha angegeben. Die Enteignungsfläche zur Bodenreform 1945 betrug 222 ha. [Mineralquelle GmbH, Staatskalender S. 20]

1926: 15. September Otto Kuntze wurde Eigentümer von Hof Glashagen und des Bauerngutes XII Hohenfelde (gemeint Hof oder Hufe XII )
mehr …

1930: Otto Kuntze genannt als Bürgermeister und Eigentümer Hof Glashagen.

1936: Es erfolgte die Zusammenlegung der bis dahin eigenständigen Gemeinden Hof und Dorf Glashagen.
mehr …

1937: Hof Glashagen hatte 59 Einwohner.

1937: Karl Koepke war Inspektor auf dem Hof Glashagen. [24] (Siehe auch Hufe I, 1947)

1939: wurde zwecks Planung einer Siedlung ein Lageplan vom Hof gezeichnet. (siehe Galerie unten)

1945: Am 3. Mai gegen 15.00 Uhr Einheiten der Sowjet-Armee rücken aus Retschow kommend in Dorf Glashagen ein.
mehr …

1945: Otto Kuntze genannt als enteigneter Großgrundbesitzer mit einem Verlust von 222 ha.

1945/46 Bisheriger Inspektor von Glashagen Hof, Carl Köpke, verließ den Hof und pachtete von der Familie Eimterbäumer 1948 bis 1953 die Hufe I in Dorf Glashagen.

1953: Von Glashagen wurden Luftbilder angefertigt.
mehr …

1975 bis 1976: Es erfolgten die Arbeiten zum Bau eines Brunnens und einer Wasserleitung veranlaßt durch die Erweiterung und Aufrüstung des Objektes der NVA (Nationale Volksarmee) in Retschow. Dem Antrag auf Anschluß der Ortschaften Retschow, Glashagen Dorf und Hof sowie Stülow an diese Leitung wird stattgegeben. Zur Verlegung kommen sechs Kilometer Hauptversorgungsleitungen und vier Kilometer Anschlußleitungen. Baudurchführende sind: VEB (Volkseigener Betrieb) Bauhof Bad Doberan und die PGH (Produktionsgenossenschaft) „Metall“ in Satow. Die Einwohnerzahl für Dorf und Hof wird 1976 mit 142 angegeben. Bürgermeister war Herr Dürre. [17]

1984 Abriß des Gutsgebäudes erfolgt nach zuletzt zunehmenden vandalistischen Einwirkungen

2003: Über den Gutspark Glashagen wurde ein öffentlicher Vortrag gehalten.
mehr …

2020: Auf Initiative der Gemeindevertretung wurde im Februar ein Subbotnik zum Aufräumen des Gutsparks gestartet.
mehr …


In Mecklenburg gibt es erst ab 1500 Meierhöfe. [10] , auf denen einstmals der Meier (Verwalter) eines landesherrlichen, adligen oder geistlichen Gutshofes gewirtschaftet hat. Er versieht die Aufsicht in amtlicher Weise, ist nicht Pächter oder Besitzer. Die Meiereien Fulgen 1812 und Glashagen 1828 wurden zu Erbpachthöfen, noch bevor die 3 übrigen kleineren Bauernhöfe (Hufen I bisIII mit je ca 40 Hektar) in Glashagen in Erbpacht gingen.
[Güter und Aemter Meckl.-Schwerinschen Domänen. Balck]

Eigene Anmerkung: In der Blütezeit der Pachthöfe war der Ausdruck „abmeiern“ der offizielle amtliche Begriff für die zwangsweise Auflösung des Pachtverhältnis, meist bei Versagen des Pächters. Im Domanialgebiet eine sehr selten als letztes Mittel praktizierte Maßnahme.

16. November 1867 wurde durch Großherzoglichen Erlass die allgemeine Vererbpachtung der dominalen Bauern verfügt und seitdem systematisch durchgeführt. Gemeint sind z.B. die Höfe I bis III im Dorf Glashagen. Qu.: [Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Aushebungsbezirk Doberan“. Hambert Joachim Schüler Universität Rostock 1928]

1828, also bereits 39 Jahre vor diesem allgemeinen Erlass zur Vererbpachtung wurde der Hof Glashagen ein Erbpachthof.

Er ist von 1828 bis 1836 Pächter auf Glashagen Hof sowie Amtmann und damit gleichzeitig auch höchster baurechtlicher Beamter im Amt Doberan.

Im Jahr 1811 wird von seinem Vater Johann Heinrich Hundt, einem Baurat auf dem Gut Zarchlin lebend, eine nach ihm benannte Bauart proklamiert. „Die Hundtsche Bauart soll am 29. April 1811 eigeführt werden. Jedes Amt soll Lehrlinge nach Zarchelin schicken am 10. März 1813″ heißt es in einer Veröffentlichung im Regierungsblatt

Später offensichtlich befördert zum Geheimen Amtsrat Hundt wird als Generalsekretär des Vereins für Mecklenburgische Pferderennen ausgewiesen und ist Funktionär der Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe 1841 in Doberan.

1861 findet die 22. Versammlung Deutscher Land- und Forstwirte in Schwerin statt. (siehe 5. Versammlung 1841 Doberan). Ausführliche Berichte im „Archiv für Landwirtschaft 1861“

B E I T R A G N U R G E P A R K T Aus der Familienforschung Masch entnommen: Badenmühle : Ein am Gebäude befindlicher Mühlenteich wird aus dem im Glashäger Quellental entspringenden Quellbach gespeist. Dieser vereint sich bei Stülow mit dem Stülower Bach und fließt durch die Bad Doberaner Klosteranlagen, wo er sich schließlich mit dem Bollhagener Fließ und dem Althöfer Bach vereint. Diese Flußformation spielt eine wichtige Rolle bei der Ableitung von Quell- und Niederschlagswasser aus dem höher gelegenen Umfeld der Stadt Bad Doberan. So erklärt sich, dass im Sommer 1859 infolge eines Wolkenbruchs der Quellbach „einem Gebirgsbach gleich“ anschwoll und in Doberan Verheerungen anrichtete.

Im Jahr 1605 sah sich die Herzoginnenwitwe des Mecklenburger Herrscherhauses, Sophia von Schleswig-Holstein-Gottorf, genötigt, die Domäne Jennewitz zu verpfänden. Dies geschah in Vormundschaft ihrer minderjährigen Söhne und Thronerben. Im Zuge der Abtretungsverhandlungen wurde eine Inventarliste erstellt, die eine Vorstellung zeitgenössischer Gutsbewirtschaftung vermittelt. [00]


Bilder und Unterlagen zum Hof Glashagen
Artikel aktualisiert am 04.02.2025