1794: Pächterfamilie Wachenhusen

Wilhelm Andreas Friedrich Wachenhusen (geb. 1748 ; gest. 1821) wurde 1794 erstmalig als Doberaner Amtmann genannt. Später, wahrscheinlich 1798 pachtete er Glashagen Hof. In den Jahren 1793/94 war er Mitbegründer des Seebades Bad Doberan und als Amtshauptmann oberster Verantwortlicher für alle Bauangelegenheiten im Amtsbereich Doberan. Er war Mitglied der vom Großherzog berufenen Badekommission (siehe unten ). Er war-neben weiteren Repräsentanten- entscheidend für die Entwicklung und den Ausbau Doberans und Heiligendamm als Seeheilbad und für die baurechtliche Seite der herzogliche Residenzen zuständig. Er besaß weitgehende Vollmachten z. B. die des Großherzogs zu uneingeschränkter Kontennutzung.

Deckblatt des benannten Buches

Der Vater Johann Georg Wachenhusen geb. 1708; gest. 1773, war Kammerdirektor im Innenministerium des Großherzogs und damit ein höherer Regierungsbeamter in Schwerin und verfasste einen „Vorschlag zur gänzlichen Abschaffung der Leibeigenschaft 1750“ Bekanntlich ist die Leibeigenschaft in Mecklenburg erst 1820 durch Landtagsbeschluß abgeschafft worden. Immerhin wird mit diesem Vorschlag gegen das jahrhunderte alte Interesse und den Willen der herrschenden Ritter und Landschaft gehandelt. Es wird hier in der Hofbeschreibung erwähnt weil es Rückschlüsse auf die fortschrittliche Gesinnung der Familie Wachenhusen zuläßt, die selbst zu den Herrschenden gehörte.


Die Badekommission

Vom Großherzog berufen in die Badekommission wurden: Amtshauptmann Wachenhusen in Doberan zusammen mit Hofrat Vogel; Amtssekretär Heukendorf und Kammerpräsident Dorne als Intendant. Aufgabe dieser Kommission war die Beschleunigung und Sicherung der 1793 eröffneten Badesaison im Seebad Heiligendamm. Hofrat Dr. Vogel war Leibarzt des Großherzogs und Initiator wie wesentlicher Planer der Seebadidee.

Dr. Vogel gab eine Art Bäderführer heraus, dem er voranstellte: Die Anstalt hat eine Badedirection die vermahlen aus den Herrn Amtshauptmann Wachenhusen, Ersten Beamten in Doberan und mir [Gottlieb von Vogel] besteht und außerdem noch einen Oberaufseher, dessen wir uns in der Person des Herrn Cammeraufsehers von Flotow erfreuen. Das ist also die Behörde an die man sich in vorkommenden Fällen zu wenden hat. [52]

Geldbeschaffung für den Bau des Seebades Doberan

1793 schickte Friedrich Franz I. Eintausend mecklenburgische Soldaten nach Oranien (heute Niederlande) und erhält dafür von König Wilhelm V. von Oranien 37.000 Silberdukaten pro Jahr zzgl. Entschädigungen bei Verwundung oder Fall.

Der Herzog ließ diese Einnahmen in den Aufbau des ersten deutschen Seebades investieren und stellte sogleich die ersten 4.250 Taler zur Verfügung. Er wies Amtshauptmann Wachenhusen an, alle Kosten aus der herzoglichen Schatulle zu bezahlen und er solle „keine andere Kasse molestieren ( in Anspruch nehmen, belästigen)“. [20]

Artikel aktualisiert am 14.02.2023