1801: Der Begriff „Abfallholz“ wurde klargestellt.

Im Jahr 1801 sah sich der Herzog genötigt, den Begriff allerlei Abfallholz zu definieren, der bei den Deputaten in den Pachtverträgen auftauchte. Solche Klarstellungen in aller Öffentlichkeit (hier handelt es sich immerhin um ein Gesetzblatt!) kamen nur in seltenen Fällen vor. Es lohnt sich genau hinzuschauen:

Der Herzog Friedrich Franz belehrt den Oberforstmeister Behr zu Doberan, dass unter dem Deputatholz unseres Amthauptmannes Wachenhusen, damals Pächter des Hofes Glashagen (im Pachtvertrag festgelegt) Knüppelholz und nicht Reisigholz zu verstehen ist. Was mag vorausgegangen sein wenn man für so eine Richtigstellung zwischen den beiden ranghöchsten Beamten des Amtes Doberan einen Herzog als Schiedsrichter bemühen muß? Immerhin nimmt man den Streitpunkt Holz sehr ernst.

Artikel aktualisiert am 18.08.2023