1750: Hof Glashagen „fällt aus der Pacht“

Das bedeutete, dass Hof Glashagen innerhalb einer regulären Pachtperiode vakant wurde. Über die Gründe dazu ist mir nichts bekannt. Es war aber nichts Außergewöhnliches im damaligen Mecklenburg. Für die optimale Verpachtung seiner Domänen war eine landesweite Verbreitung solcher Anzeigen essentiell. Daher die ausführliche Einleitung:

Anzeige vakanter Domänen 1750

Unter Intelligenz=Sachen : Spezifikation der auf Johannis 1750 aus der Pacht fallenden Herzoglichen Domainen=Stücke…Im Amte Doberan; ,…der Hof Altenhof, der Hof Glashagen… .
Dieses Blatt gehört zu einer Drucksache, wie sie zu der Zeit einem bestimmten Bevölkerungskreis öffentlich zugänglich waren. Weitere untersetzte Papiere enthielten dann den Versteigerungstermin und den Ort der Auktion (Versteigerung). Die Domanialhöfe wurden dazumal schon ohne Ansprüche an die Qualifikation des Erwerbers an den meistbietenden abgegeben. Häufig war er Fachmann also Landwirt, immer häufiger Geldmann. Wenn er beispielsweise ein Kaufmann aus Rostock war, setzte er einen Verwalter mit entsprechenden Kenntnissen ein und spekulierte auf die Erwartung eines möglichst hohen Profites.

Artikel aktualisiert am 17.08.2023