1906: GV-Sitzung zu Trichinenschauen

Vom 13. Juni 1906 fanden wir im Protokollbuch einen Eintrag über eine außerordentliche Sitzung der Dorfversammlung. Anlass war eine Anfrage des Großherzoglichen Amtes, ob es sichempfehlen würde, in Glashagen bei allen hausgeschlachteten Tieren die obligatorische Trichinenschau, die bis dahin nicht verlangt wurde, einzuführen.

„1906: GV-Sitzung zu Trichinenschauen“ weiterlesen

1994-Bodenordnungsverfahren

1994 wurde für Glashagen ein Bodenordnungsverfahren eröffnet. Grundlage war der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.“ Das Amt für Landwirtschaft Rostock war federführend. Das betraf sowohl die Dorferneuerungsplanung als auch die Betreuung der Zuwendungsempfänger. Gegenstände des Bo-verfahrens waren: Die Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen.

„1994-Bodenordnungsverfahren“ weiterlesen

Glashagens Bauernhöfe im Allgemeinen

Zum Verständnis der besitzrechtlichen Verhältnisse der Bauern zum Grund und Boden ist ein kurzer Ausflug in die Entstehungsgeschichte der mecklenburgischen Landwirtschaft hilfreich. Nach der Gründung des Klosters Doberan im Jahr 1170 begann die Besiedelung des Umfeldes innerhalb der vorhandenen schütteren wendischen Bebauung. Das Kloster erhielt sehr früh den Besitz einer Anzahl wendischer Dörfer und Ländereien durch Bischof Hermann zu Schwerin zugesprochen und erweiterte und festigte diesen ca. 300 Jahre lang. Man baute Kirchen und gründete Dörfer. Gleichzeitig wurde der Aufbau klostereigener Höfe (Grangien) durch die Mönche betrieben.

„Glashagens Bauernhöfe im Allgemeinen“ weiterlesen

Glashagens Büdnereien

Eine Beschreibung der sozialen und wirtschaftlichen Situation auf dem Lande in Mecklenburg Schwerin und die Einflußnahme der Herzoglichen Regierung auf die Entwicklung zeigt die herrschenden äußeren Bedingungen die zur Bildung der Büdnereien führten.

Die Liste enthält Namen der Büdner die irgendwann einmal Besitzer der entsprechenden Gehöfte waren, die Reihenfolge ist nicht immer chronologisch, die Vollständigkeit kann ebenfalls nicht garantiert werden.

№ 1: 1821 Joachim Christoph Allwardt, Wilhelm Westendorf, Heinrich Westendorf Johannn Friedrich Lange,Christ. Masch, 1856 Heinrich Schwiesow, 1887 Wilhelm Westendorf, 1888 Heinrich Westendorf, 1889 1892 Johann Uplegger, 1911 Johann Uplegger [jr.], 1944 Hans Uplegger, Gerd Peters

№ 2: 1821 Friedrich Garbe Garbe, 1823 Hans Joachim Havemann, 18xx Johann Starck, 1860 Johann Niemann, 1903 Ludwig Niemann, 1939 Otto Niemann, Familie Karl-Heinz Roßmann.

№ 3: 1821 Christian Garbe, 1864 Johann Uplegger, 1884 Johann Griese, 1919 Elsbeth von Spangenberg, Gustav Fahrenkrug und Graf von Perponcher in Gemeinschaft; 1920 Annemarie Lau, 1927 Albert Niemann,

№ 4 a: Familie Johann Friedrich Lange, Familie Christian Masch 1856 Familie Heinrich Schwiesow, 1889 Familie Wilhelm Niemann, 1903/ 1921 Familie Ludwig Niemann , 1953 Familie Ernst Niemann.

Nr.4B. Besitzer Familie Schneider Bull, 1858 Familie Brockmann, 1884 Johann Bartels, 1899 Familie Fuhrmann Heinrich Bartels, 1936 Familie Landwirt Willi Bartels, Familie Textilkaufmann Mielke, Familie Ingenieur Tomas Jeschke.

№ 5: Familie Radeloff Johann , Familie Wilhelm Krohn , Familie Hans Krohn , Familie Westendorf. Bemerkung: Radeloff ist der erste Büdner des Dorfes (siehe 1. Pachtvertrag für die Höfe) Weiterhin: Nach 1945 Hans Krohn läßt auf dem Grundstück ein neues Haus bauen, 1954 Wilhelm Heiden danach erwirbt Familie Sitte das Grundstück. Es wird durch den Vater Alfred und Sohn Wolfgang grundüberholt.

№ 10: Christian Allwardt, Joachim Allwardt, Heinrich Weitendorf Familie Heinrich und Irma Völker, Familie Erna Völker, Familie Max Hübner, Familie Norbert Köster , Familie Manfred Wiesner

№ 11: Hans Uplegger, Wilhelm Niemann, Familie Wilhelm Niemann, Familie Paul Rinke

12: Familien Hauck, Bitter, Dedow Familie Jachim Tamms 1863 , Familie Giesler, Familie Heinrich Hennings, Familie Richard Hennings. Familie Paul-Friedrich Wasmuth

№ 13: Familie Joachim Heinrich Radloff, Familie Johann Masch, Familie Strübing, Familie Willi Oldenburg, Bemerkung: Abriß und Neubau eines LPG-eigenen Hühnerstalles, danach Familie Thumer Neubau eines massiven Wochenendgrundstückes, danach 1990er Jahre Erweiterungsbau und Ausbau zu einem komfortablen Wohngrundstück

№ 14: Christian Allwardt, Familie Heinrich Weitendorf , Familie Paul Bartels, Familie Ewald Klembke, Familie Adolf Eyland, Familie Heiner Westendorf


„Glashagens Büdnereien“ weiterlesen

Glashagens Häuslereien

Schon zu älteren Zeiten gab es in Mecklenburg auch im Amtsbereich Doberan Häusler. Dazu gehörte neben dem Wohnhaus ein sehr kleines Grundstück für einen kleinen Hof und einen bescheidenen Garten, von oft weniger als fünfzig Quadratruthen Fläche. Solche Kleinstflächen entstanden anläßlich der Feldregulierungen aus den Bauernhufen. Die Pachtverträge der Bauern der Hufen I bis III im Dorf Glashagen mußten die Herausnahme solcher Flächen aus ihrem Acker zur Ansetzung von Häuslerein oder auch Büdnereien erlauben. Ihre Pachrverträge enthielten solche Auflagen ausdrücklich. In unserem zunächst beschriebenen Fall handelt es sich um gemeindeeigenes Land am südöstlichen Dorfrand, gegenüber der Schule auf dem die erste Häuslerei errichtet wurde.

„Glashagens Häuslereien“ weiterlesen

1936: Die Gemeinden Hof und Dorf Glashagen wurden zusammengelegt.

Die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 hat die gesamte Gesellschaft verändert. Die Verwaltung war umfassend von ihrer Ideologie beherrscht. Folgerichtig wurden die Strukturen der ländlichen Verwaltung allenthalben gestrafft und jegliche Einflußnahme der auf den Gütern bis dahin regierenden Besitzer bevormundet oder unterdrückt.

„1936: Die Gemeinden Hof und Dorf Glashagen wurden zusammengelegt.“ weiterlesen

Protokollbuch Glashagen Dorf

Das uns vorliegende Protokollbuch für das Dorf wurde am 21. September 1871 eröffnet. Anlaß war die erste Bildung einer Gemeindeverwaltung unter Vorsitz des Bürgermeisters. Das offizielle, für alle Gemeinden des damaligen Großherzogtums Mecklenburg Schwerin verbindliche, Dokument war die Revidierte Gemeinde-Ordnung für die Domanial-Ortschaften vom 29. Juni 1869. Erstmals regierten die Bürgermeister nicht mehr allein. An ihrer Seite standen ab dieser Zeit und für alle Zeiten zunächst vom Amt bestätgte repräsentative Dorfbewohner. Wie man sah, setzten diese sich aus Vertretern aller Bewohnergruppen zusammen. Seit 1919 werden alle Vertreter der Gemeinde von allen wahlberechtigten Bürgern zwingend gewählt.

„Protokollbuch Glashagen Dorf“ weiterlesen

1869: Gemeindeordnung in Mecklenburg

Diese Ordnung wurde durch ein für jede entsprechende Gemeinde vom Großherzoglichen Amt Doberan erlassenes und vom Innerministerim des Großherzogthums Schwerin bestätigtes Statut federführend vorbereitet und durchgesetzt. Aus diesem Anlaß wurden der Hof 1870 und das Dorf Glashagen im Jahr 1871 eigenständige Gemeinden. Sinn und Zweck war eine grundlegende Neuordnung der Verwaltung des bis dato herrschaftlichen, ländlichen Grundbesitzes im gesamten Großherzogtum Mecklenburg – Schwerin. In der Folge dieser Ordnung wurden die Ämter – hier das Großherzogliche Amt Doberan – und die Großherzogliche Kammer Mecklenburg Schwerin wesentlich entlastet und die zu bildenden Gemeinden zur Übernahme einer Reihe von Aufgaben autorisiert. Aus der unmittelbaren Zuständigkeit der Ämter fielen:

„1869: Gemeindeordnung in Mecklenburg“ weiterlesen

Vererbpachtung der Glashäger Hufen

Das Finanzministerium des Großherzoges erließ am 20. April 1860 eine Anordnung zur schnellen Vererbpachtung der domanialen Bauernhöfe. Man wies an, die Vererbpachtung dorfweise durchzuführen. Bis Ende des Jahres 1860 waren 1272 Bauern in Mecklenburg Erbpächter und 4128 Zeitpächter. Bis zum Jahre 1875 war die Vererbpachtung im gesamten Domanium abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der an anderer Stelle beschriebenen Bildung der Dorfgemeinden ist die Vererbpachtung zu sehen.

„Vererbpachtung der Glashäger Hufen“ weiterlesen

1853: Pachtvertrag für Häusler- und Einliegerreservate

Die Gruppe der Einlieger entstand und bestand aus den unvermögenden meist nicht ausgebildeten landwirtschaftlichen Hilfskräften, manchmal Handwerkern, aus dem Überhang der nicht erbberechtigten Familienangehörigen der Pächter- und Büdnerfamilien (einschl. Handwerker), und wiederum deren eigene Nachkommen. Man erkennt, daß es sich naturgemäß um eine sich schnell vergrößernde Gruppe von Dorfbewohnern handelte die nicht über Grund und Boden verfügte. Sie bildeten nach und nach die größte Bevölkerungsgruppe auch in Glashagen und stellten die Knechte und Dienstmädchen sowie Tagelöhner auf den größeren Bauernhöfen im eigenen Dorf häufig auch auf Gutshöfen in der Nachbarschaft.

„1853: Pachtvertrag für Häusler- und Einliegerreservate“ weiterlesen

1752: Vermessungen der Dorffeldmark Glashagen

Interessant für uns ist eine so bezeichnete H o f f m a n n s c h e Vermeßungs-Charte de anno 1752. Aus ihr wurde das erste Feldregister der Glashäger Feldmark extrahiert und die Bewirtschaftung der drei Hufen des Dorfes bestimmt. Die ersten Pachtverträge von 1793 fußten ebenfalls auf diesem Register:

„1752: Vermessungen der Dorffeldmark Glashagen“ weiterlesen