Die Geschichte der Schulen in den Städten Mecklenburgs geht auf die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Auf dem Lande sind Schulen erstmals in der Revidierten Kirchenordnung von 1602 genannt, gemeint sind noch nicht die Landsschulen, die gab es erst zu Zeiten der Kirchenordnung von 1650. In der Kirchen- und nicht in einer weltlichen Ordnung, weil die Kirchen aus den Regelungen der Reformation außerordentliche Zuständigkeiten für den Bereich der Schule (Bildung im weitesten Sinne) erhalten hatten.
Auf den Dörfern soll der Pastor oder Küster sammt ihren Frauen Schule halten und etliche Knaben und Mägdlein im Catechismus, Gebet, Lesen, Schreiben und Rechnen unterweisen, damit die jungen Leute nicht aufwachsen wie das unvernünftige Vieh.
[78 Kirchenordnung aus 1650]
Anfänglich, bis ins 19. Jahrhundert hinein gab es auf dem Lande fast nur sogenannte Küsterschulen. Die Superintendenten-Ordnung von 1570 überließ den Pastoren die Auswahl der Küster, die vorbehaltlich einer Prüfung durch den Superintendenten als Lehrer angestellt wurden. Bei den Ritterschaftlichen gab es eine weitere Bedingung bei der Schulbesetzung: Die Subjekte durften keinesfalls dem Patrone entgegen sein. Der Unterrricht bestand im Auswendiglernen der wichtigsten Gebete, Teilen des Katechismus und der im Gottesdienst gebräuchlichsten Lieder. Das Lesen und Schreiben (nicht auch das Rechnen) sowie Nähen. Das Schreiben wurde später noch einmal zurück genommen. Immerhin gab es auf diese Weise 1830 schon 500 Schulen insgesamt im Land, die meist eher schlecht als recht und mehr unregelmäßig als regelmäßig stattfanden und besucht wurden.
Im LGGEV von 1755 wurde an allem was Observanz war, nichts geändert: Bezüglich der späteren unguten Entwicklung der r i t t e r schaftlichen Schulen wurden allerdings im Jahr 1755 die Weichen gestellt. Im Domanium stellt der Herzog den Lehrer, im Ritterschaftlichen die örtliche Gutsobrigkeit, der Patron. Weiter verfügt der Vergleich, daß o h n e Beibringung guter Zeugnisse fortan kein Schulmeister, weder im Ritterschaftlichen, noch im Landschaftlichen, noch überhaupt mehr angenommen werden solle. An dem Recht der Gutsobrigkeit, unter Zuziehung des Predigers, den Dorfschulmeister unter b e l i e b i g e n Bedingungen anzustellen, sowie über die Jurisdiction über denselben wurde nichts geändert. Den Predigern wurde erneut eingeschärft, pflichtgemäß die Schulmeister anzuleiten und die Lerninhalte und Lernerfolge zu kontrollieren. Damit waren eigentlich Normen gesetzt, doch es änderte sich nichts, bis der Herzog 1756 den allgemeinen Schulzwang einführte.
Zu dieser Zeit gingen die Glashäger Kinder aus dem Dorf und vom Hof noch in Stülow zur Schule. Wir wissen daß die Schule im Dorf Glashagen 1844 eröffnet wurde. Davor gingen die Kinder aus dem Dorf und dem Hof Glashagen in Stülow in die Schule. Nun besuchten die Altergruppen 1. Klasse bis 4. Klasse und 5. Klasse bis 8. Klasse jeweils Jungen und Mädchen gemeinsam vormittags oder nachmittags den Unterricht. Bei geringerer Schülerzahl als ca. 50 Kinder waren alle Altersgruppen zusammen in einer Unterrichtsklasse.
1782 wurde vom Herzog in Schwerin ein Landschul-Lehrerseminar gestiftet und 1787 nach Ludwigslust verlegt und 1862 an seinen endgültigen Standort nach Neukloster kam. Mit der Einrichtung einer gehobenen standartisierten Ausbildung änderten sich die Verhältnisse allgemein zum Guten. Nach und nach wurde an den Domanialschulen eine Anstellung der Lehrer von einer seminaristischen Ausbildung abhängig gemacht. Zusammen mit dieser Entwicklung, nämlich der Qualifikation der Lehrer, ihrer Versorgung in den Gemeinden durch eine angemessene Wohnung, sowie Gestellung von Koch-und Brennholz wurde Garten-und Wirtschaftsland nebst Viehhaltung wurden gesetzlich zugeteilt. Die Bestellung des Schulackersackers und Besorgung des Brennholzes war in der Gemeinde ordnungsgemäß geregelt. Neben bestimmten Eigenleistungen des Lehrers war die Feldarbeit zum größten Teil umschichtig Sache der Büdner und Bauern. In Glashagen wurden mit der erstmaligen Einrichtung einer Dorfschule im Jahr 1844 alle diese Bedingungen mit dem Neubau des Schulgebäudes, von Anfang an vorgesehen. Größe und Komfort des Klassenraumes und die Lernmittelausstattung wurden vorgeschrieben. damit allemal geeignet das Schulwesen entscheidend zu heben. Schließlich wurden im Rahmen der allgemeinen Gemeindebildung um 1869 in Mecklenburg-Schwerin die Schulen gänzlich in die Verantwortung der Dorfverwaltung übergeben. Die Lehrer waren immer Mitglieder der Dorfverwaltung. Zusammengenommen waren damit im domanial verwalteten Gebiet Mecklenburgs geeignete Bedingungen für ein zeitgemäßes funktionierendes Landschulwesen gegeben.
Wegen der bedeutend unterschiedlichen primitiveren Handhabung des Schulbetriebes auf den Gütern mit eigenen abweichendenden Schulordnungen (z.B. von 1821), erfolgte die Ausbildung der Lehrer für deren Schulen folgerichtig auf einem eigenen getrennten Seminar in Lübtheen. Weil diese beiden Landschulsysteme allgemein nicht leicht zu unterscheiden sind und unterschieden werden, sind sie in einem eigenen Kapitel behandelt.
Besonders das Seminar für die Domanialschulen stellte in jeder Hinsicht anspruchsvollere Anforderungen an die Eignung der zukünftigen Lehrer. Vorausgeschickt sei dass alle im domanial verwalteten Glashagen tätigen Lehrer durch die verhältnismäßig späte Eröffnung einer eigenen Schule bereits Absolventen eines Lehrerseminars waren. Auch sind die Kinder der einfachen Leute des Hofes Glashagen, (außer denen der jeweiligen Gutsbesitzerfamilien) soweit wir heute wissen immer in eine Dorfschule, nämlich bis 1844 in die Stüower Schule und danach in „die Glashäger“ gegangen.
1784 gab der Rostocker Verlag „Bei Adler’s Erben“ eine Fibel heraus. Diese ist Beispiel für den Umfang und das Niveau des seinerzeitigen Unterrichtsstoffes für einige Unterrichtsjahre.
1832 erließ der Herzog eine Verordnung über den Ersatz der „Hahnenfibel“ von 1784. Die Schule in Glashagen wurde zwar erst 1844 eröffnet, sodass die hier eingeschulten Kinder die Hahnenfibel nicht mehr kennengelernt haben. An dieser Stelle erscheint sie weil sie doch beispielhaft für das Herangehen an den Unterricht zur damaligen Zeit ist:
1837 wurde das Regulativ für die sogenannten Industrieschulen erlassen. 1873 erhielt Glashagen eine Industrieschule.
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1842 Bildung von Schulvorständen
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1844 wurde erstmalig eine Schule im Dorf Glashagen erwähnt. Berichtet wurde darüber im Mecklenburgischen Staatskalender. [6] Leider ist der erste Standort des Schulgebäudes innerhalb des Dorfes bisher nicht Sicherheit bekannt. Es ist davon auszugehen, daß es zunächst nicht das Gebäude in der Dorfstraße 6 war. Zum diesem Standort gibt es eine Geschichte die uns im Original aus den Akten des Landeshauptarchivs Schwerin vorliegt. Immerhin sollte es den damaligen Vorschriften entsprechend eine sog. Familienstelle werden. Sie schließt neben dem Wohnhaus mit Unterrichtsraum, Stallungen, Scheune, Acker-und Gartenland sowie Pausenplatz ein.
1859 wurde eine Inventarübersicht der Glashäger Schule erstellt.
1869: Eine wirkliche Veränderung aller Lebensverhältnisse, zumindest in den, dem Amt unterstellten domanialen Landesteilen, brachte der Erlaß einer Gemeinde –Armen- und Schulordnung. Wie der Name schon sagt, berücksichtigt sie wichtige zusammenhängende Bereiche des Lebens auf dem Lande. Die Gemeindeschulordnung regelt u. a. die Stellung der Schulen im Großherzogtum, Arten der Schulen, Gründung und Erweiterung der Schulen, Unterrichtsobjekte, Bücher und Lehrmittel, Qualifikation der Lehrer, persönliche und dienstliche Verhältnisse, Diensteinkommen usw. Die Schulgebäude einschließlich der Lehrerwohnungen in ihnen wurden Gemeindeeigentum.
Die Gemeindeordnung von 1869 entläßt die bis dahin übergeordneten Großherzoglichen Ämter aus ihrer Verantwortung für die Organisation des unmittelbaren Schulbetriebes – übrigens auch der Armenversorgung. Die Dörfer erhielten eine gewisse Eigenständigkeit mit gewählten Bürgermeistern und Vertretern der Dorfgemeinde eine sogenannte Dorfversammlung. Sie ordnete weiter an, dass eine Selbstverwaltung für die wichtigsten Belange des Dorflebens zu schaffen ist. Dazu werden amtseigene Feldmarken innerhalb der Dorffeldmark die nicht bereits an Bauern und Büdner vergeben sind, der Gemeinde übereignet. Jetzt können die Erlöse der Verpachtung derselben zur finanziellen Deckung der neuen Aufgaben gegenüber der Schule und den Armen verwendet werden. Eine Gemeindekasse wird aus den Pachten gebildet. Dafür entfallen die Zuschüsse des bis dahin zuständigen Amtes.
Inzwischen waren innerhalb des Amtsbereiches Doberan Dörfer im Sinne der neu gewonnen Möglichkeiten entstanden, in denen ein Schulze und zwei Schöffen im Rahmen der Selbstverwaltung auch für schulische Belange zuständig waren. Der Bau einer Schule dieser Größe und Ausstattung ist sicher erfolgt, als die finanzielle Selbstverwaltung Glashagens noch nicht erfolgt war und das Amt Doberan die Kosten getragen hat. Die wirklich beachtliche Zahl der Schulpflichtigen hat wohl letztlich den Ausschlag zum Bau gegeben. Vielleicht auch ganz im Sinne einer großherzoglichen Feststellung „wegen des heilsamen steten Einflusses des Lehrers auf die Schuljugend“ und der allgemeinen Aufbruchstimmung die durch die 1869 Gemeindeordnungen entstanden war.
Auf dem topografisch höchsten Punkt im Dorf war 1844 der Schulbetrieb mit etwa sechzig Jungen und Mädchen aufgenommen worden. Glashagen erhielt eine typische Familienstelle Schulstelle mit guten Bedingungen für Lehrer und Kinder, die im Umfeld ihresgleichen sucht.
1906 Das Jahrbuch der Volkslehrer in Mecklenburg – Schwerin [32] schrieb über die Glashäger Schule:
- Haus massiv aus Stein, Scheune mit Strohdach, für sich stehend. Acker, Wiese, Weide und Garten am Gehöft liegend. Gesamtfläche ca . 4 ha.;
- Kuhheu und Brennholz extra
- Gehalt 75 Mark, 15 Zentner Roggen
- Eine Klasse, 48 Schüler, Industrieschule seit 1879
- Stelleninhaber seit Ostern 1903 Herr Rausch
- Es gibt ein Klassenzimmer von ca. 40 Quadratmetern Größe ca. 2,8 Meter hoch, Fußboden aus Holzdielung, einen Ofen, einen separaten Zugang zum Klassenzimmer von außen.
- Die Lehrerwohnung mit Fremdenzimmer befindet sich im Haus.
- Toiletten für Mädchen und Jungen.
- Eine Pumpe. (Übliche sog. Schwengel-Handkolbenpumpe) eig. Anmerkung
- 0,75 Quadratmeter Platz pro Kind bei max. 50 Kindern.
Dieser Schulneubau hat alle Merkmale einer damals modernen Schule wie sie entsprechend den gültigen Schulordnungen angestrebt wurde. Sie war von Anfang an Eigentum der Gemeinde. Die laufende Unterhaltung, Pflege und Ausstattung wurde häufig wegen allzu vernachlässigter Behandlung in den Gemeindevertretungen von 1871-1941 festgehalten. Der Lehrer verfügte, wie alle Landschullehrer, seinerzeit über die im Vertrag festgesetzten Fläche (hier 4ha) Die Unterhaltung, Pflege und Ausstattung wurde im Protokollbuch der Gemeindevertretungen von 1871 bis 1941 festgehalten.
Eine Inspektion im Jahr 1921 gibt einen äußerst kritischen Zustand wieder, der einzig das Versagen der Gemeinde bescheinigt. Der materielle Teil der Vergütung des Lehrers bestand aus Acker-und Weideland und einem Holzdeputat. Sowohl die Bestellung der Ländereien als auch das Bergen und Zerkleinern des Feuerholzes wurden jeweils der Zeit angepasst, d.h. die Bestellung der Schulländereien ging zunächst bei den Bauern der Höfe I bis III reihum und der Lehrerfamilie verblieben festgelgte Zuarbeiten. Später konnten die Büdner das Land pachten und der Erlös ging an den Lehrer. Damit hatte der Lehrer den materiellen Teil seiner Vergütung in finanziellen Erlös umgewandelt Dieses Verfahren blieb im wesentlichen bis 1945 gültig.
1912, 19. August: Gemeindeversammlung, vier Mitglieder waren anwesend, Unterförster Fietensee und der Lehrer Rausch ! fehlten. (Geht es doch nur um seine Ländereien). Text Orig.:
In der Dorfversammlung vom 19. August 1912, die von 4 Mitgliedern besucht und daher beschlußfähig war, wurde beschlossen, die Hand-und Spanndienste zur Bestellung der Schulländereien durch Zahlung von 105 Mark an den Inhaber der Familienschulstelle für die Dauer der Ackernutzung von Michaelis 1912 bis dahin 1924 abzulösen. Diese 105 Mark sollen dem Lehrer in vierteljährlichen, nachträglich zahlbaren Beträgen aus der Gemeindekasse gezahlt werden und von den bestellungspflichtigen 3 Erbpächtern mit je 35 Mark jährlich, in gleicher Weise, wie oben, zahlbar der Gemeindekasse wider erstattet werden. Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. E.Jürges; Herrmann Griese; Heinrich Griese (alle Erbpächter) und H. Völker, Büdner.
[5]
1912 Lehrer Rausch verlangt die Einrichtung eines Turnplatzes
Die Staatsumwälzung in Deutschland hat auch in Mecklenburg eine tiefgreifende Umgestaltung aller Verfassungs- und Verwaltungszustände bewirkt.
1919 fand eine Bürgermeisterwahl statt, bei der Lehrer Buß zum Bürgermeiser gewählt wurde.
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In der Weimarer Reichsverfassung wird das Verhältnis der Kirchen zum Staat neu geregelt. Unter anderem wird der Kirche der maßgebendende Einfluß auf die Schulen entzogen. Betroffen sind z.B. alle Pflichten und die meisten Rechte der entscheidenden Einflußnahme auf Methodik und Inhalte des Lehr-und Lernbetriebes, die an den Staat übergehen. Der Religionsunterricht erhält den Stellenwert der übrigen Unterrichtsfächer. Folgerichtig wurden auch Schulinspektionen ohne Vertreter der Kirche vorgenommen.
1922 fand eine bedeutsame Sitzung des Schulvorstandes der Gemeinde statt. Diese ist im Protokollbuch der Gemeinde dokumentiert
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1924, am 8. April; Tagesordnungspunkt der Gemeindeversammlung: Besprechung, Beschlußfassung und gegebenenfalls Abstimmung über die geplante Zusammenlegung der Schulen Reddelich und Dorf Glashagen. Stand zur Beratung der geplanten Einrichtung einer zweiklassigen Schule Reddelich Glashagen. Die Sache wurde eingehend erörtert, für und Wider gesprochen eine Einigung wurde nicht erzielt, es kam zur Abstimmung auf der Antrag knapp abgelehnt wurde. Drei Stimmen waren dafür, vier dagegen. Nach dieser Abstimmung blieb die Schule im Bestand von Glashagen.
1931, 12. Januar: Gemeindeversammlung. Schulze Griese wird in den Schulvostand gewählt. [5]
1938 Klassenfoto:
1942 wurden die zur Schule gehörigen Ländereien verpachtet:
Die Schule nach der Kapitulation 1945
1946 wurde im Land Mecklenburg-Vorpommern ein neues Schulgesetz verabschiedet. Die Landeszeitung für Mecklenburtg-Vorpommern berichtete darüber:
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Aufgrund der angespannten Wohnraumsituation im Dorf ist das Schulhaus als gemeindeeigenes Gebäude spätestens ab 1945 diesbezüglich im Blick der Gemeindeverwaltung.
1955 Im Frühjahr wurde das Dach komplett repariert. Die alte Biberschwanzdeckung wurde gegen Wellasbest getauscht. Die Gaube wurde überbaut und zwangsläufig in rechteckiger Bauweise ausgeführt.
Der Lehrer Erich Schönfeld schrieb ein Tagebuch über seine Dienstzeit von 1945 bis 1959 an der Glashäger Schule. Dieses Zeitzeugnis vermittelt einen wertvollen Einblick in die damaligen Schulverhältnisse.
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1948 Klassenfoto:
Schüler der Glashäger Schule in undatierten Aufnahmen
1959: Nach wechselvoller Geschichte wird die Schule aus Mangel an Schülern im Jahr 1959 geschlossen und ausschließlich als Wohnhaus genutzt. Zunächst durch die Familien Schönfeld und Vick und ab 1992 durch Familie Kähler.
Artikel aktualisiert am 07.10.2024