Entstehung und Entwicklung domanialer Pachthöfe in Mecklenburg
Bei der Betrachtung der Entwicklung früher landwirtschaftlicher Wirtschaftshöfe sollen hier nur die Höfe beschrieben werden die aus der Zeit der Klostergründung vorhanden waren und im Zusammenhang mit der Sekularisierung aus dem kirchlichen Besitz an das Herzogliche Haus gefallen sind. Es muß wohl davon ausgegangen werden, daß die Besitzübernahme zum Verlust einer straffen klösterlichen Führung und Organisation der Höfe und sprichwörtlichen Motivation der Mönche geführt hat. Ein Ersatz auch nur halbwegs geeigneter Menschen war objektiv nicht verfügbar. So entschloß man sich zwangsläufig verfügbare Beamte auf diese Stellen zu setzen, die auf eigne Rechnung anstelle eines baren Dienstgehaltes diese damals sogenannten Meierhöfe führten.
Zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten der bäuerlichen Bewirtschaftung zog man die Bauern aus den Dörfern des unmittelbaren Umfeldes heran. Landesweit und amtlicherseit als sogenannten Unterthanen bezeichnet. Sie waren die quasi Leibeigenen, die neben der Bewirtschaftung ihren eigenen Wirtschaften zu leisten. Die Höfe selbst besaßen sehr wenig Dienstpersonal, keine weiteren Unterkünfte, keine Werkzeuge und Ackergeräte und keine Zugtiere. Der Historiker Balck beschrieb die Situation: »… Die Verhältnisse waren noch lange Zeit verwirrt und wenig erquicklich. Die Pachtverträge wurden ohne nötige Sorgfalt abgefaßt, die Rechte der Grundherrschaft nicht gesichert, die Pachtangebote niedrig und unter der Hand verhandelt. [75]All das vollzog sich im Gültigkeitsbereich der recht allgemein gehaltenen Amtsordnung von 1583.
« Die Herzoglichen Kassen waren permanent leer. Die Revenüen der Herzöge bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus 200.000 Reichsthaler Bewilligung der Landstände und 40.000 Rth aus den eigenen Kammergütern, d.h. die Abhängigkeit des Herzogs war längst vorhanden und hatte u.a. im Landtag ein verhängnisvolles Übergewicht erreicht. Eine notwendige Konsequenz war eine Erhöhung der Gewinne aus den Gütern. Man schaffte Ordnung durch umfassendere Ordnungen.
Erste Maßnahmen: Eine Amtsordnung 1660, mit strafferen disziplinarischen Vorgaben; Ergebnis straffere umfassendere Pachtverträge, Alleinverantwortung der Pächter, feste Pachtpreise, Bindung der Pensionäre durch Eyd. Vorgabe der Fruchtarten und Mengen, Zuordnung der Unterhanen und Zugtiere. Das Arbeiten nach Zeitplänen, enthalten in Dienstodnungen, Normen für wichtige wiederkehrende Arbeiten, Normierung Arbeitsgeräte, kontrollierter Verbrauch der Saaten und des Düngers, Verbrauch und Kontingentierung von Holz. Vorgabe für Transport und vieles mehr.
Zweite Maßnahmen: Mehrung der gewinnbringenden Flächen durch Umnutzung und Erweiterung der vorhandenen. Mehrung von Boden durch Erwerb mit allen Möglichkeiten wie Kauf, Angliederung, Pfändung, Beschlagnahme von Land. Letzlich durch Verkaufsverbot jeglichen Bodens über den man fürstlicherseits bereits verfügte. Begünstigend wirkte die allgemeine Lage. Der Dreißigjährige Krieg 1618-1648 mit seinen verheerenden Menschenverlusten führte auch zu einer großen Verwahrlosung der Kulturlandschaft und vielen verlassenen Flächen.
Der unter erste Maßnahmen aufgeführte Eid der Pensionäre hatte folgenden Wortlaut:
Ich lobe und schwoere zu Gott dem Allmächtigen / nachdem der Durchl. Fürst und Herr / HERR CARL LEOPOLD / Herzog zu Mecklenburg / Fürst zu Wenden / Schwerin und Ratzeburg / auch Graf zu Schwerin / der Lande Rostock und Stargardt Herr / mein gnädigster Fürst und Herr / Dero zur Pension mir Gnädigst eingethan und überlassen / daß solchem nach Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Zuforderst getreu / holdt und dienstwertig seyn / dero Nutzen Frommen und Bestes / insonderheit darin suchen / daß von dero Hoheit und Gerechtigkeit so bei dem jederzeit gewesen / nichts abgebracht oder entzogen werde / die Conversation der Unterthanen mir äußerst angelegen seyn lassen / daß sie ihren Zimmern / Ackerwerck und Viehezucht wohl und guter Haußwirths Manier nachvorstehen / getreulich besorgen / mit unnötigen Fuhren sie nicht beschweren laßen / auf Ihre ganze Wirtschaft gute Aufsicht halten / dann auch vornehmlich auf Gräntzen und Scheiden ein wachsames Auge haben / das Serenissimo zum Schaden darin etwas geändert / Neuerungen von Benachbahrten gemacht / oder Ereignisse geschehen / nicht verstatten / Frömden und angräntzenden Benachbarten / mit Ihren Jagten / Ihrer Durchl. Felder zu bestreichen / nicht vergönnen / den Holtzdiebereyen / soviel mir möglch / nicht widersetzen / die Contravenienten Fürstl. gemachten Verordnungen / Fürstl. Cammer anmelden / über die von Fürstl. Cammer gemachten und noch zu machenden auch publiziert und noch zu machenden und publicirenden AMTS-DORF-HOLTZ-SCHULTZEN und andere Ordnungen steif und fest halten / daß denenselben ein Genügen geschehe / mit Ernst beobachten / mein eigenes mir anvertrautes Ackerwerck / guter Haußwirths-Manier nach bestellen / Das Land allemahl in gutem Schick halten / die zum Amte gehörigen Gebäude in gutem Stande conserviren / was mir von Ihrer Durchl. oder der Fürstl. Cammer anbefohlen wird / getreulich verrichten / solches da es zu verschweigen sich gebühret / niemand jemals offenbare und abwenden / soviel in meinen Kräften und Vermögen ist / alles was Ihro Durchl. Zum Schaden und Nachteil gereichen und vorgenommen werden könnte / getreulich kehren / hindern und abwenden / wenigstes was mir von alles was mir von dergleichen Sachen zu Ohren kommen möchte / Fürstl. Cammer in Zeiten anmelden / meinem Contract in allem ein Genügen leisten / und summa alles dasjenige thun und lassen soll und will / was einem getreuen und redlichen und Diener / zu thun und zu lassen eignet / gebühret und woll anstehet. So wahr mir GOTT helfe durch unseren HErrn HYland JEsum Christum.
Das Geschilderte ist ein Versuch etwas über den Werdegang der in Rede stehenden Domanialhöfe in ihren bewegtesten Zeiten zu zeigen. Mehrere Pachtverträge für die Meyerei Glashagen, zugehörig Althoff, den späteren Zeitpachthof Glashagen und dann Erbpachthof Glashagen für den Zeitraum 1633 bis 1828 lagen aus dem Landes Hauptarchiv Schwerin vor.
Die Existens des Hofes Glashagen chronologisch geordnet:
1312: Erstellung eines Verzeichnisses von Kriegsschäden, welche die Rostocker im Jahre 1312 dem Kloster und seinen Gütern zugefügt haben.
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1556: Treffen des Herzoglichen Hofgünstlings Mylius mit dem Ritter Spedt. Hinweis auf Existenz eines markanten Gebäudes oder Treffpunktes in Glashagen
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