1752-Vorjagdbefehl

Erinnerungsformular an die Vorjagden durch den Landesfürsten an die Gutsbesitzer.

Die Vorjagden auf den privaten jagbaren Flächen und in den Wäldern der Großgrundbesitzer aller Art in Mecklenburg waren dem Herzoglichen Jagdpersonal seit ewigen Zeiten vorbehalten. Genau so lange dauerte auch schon der Groll der gastgebenden Landbesitzer. Wurde doch nicht nur ihr bestes Wild bejagt und erlegt und mitgenommen, sondern die tagelange Unterkunft und Beköstigung der fürstlichen Trosses (oft aus mehr als 100 Mann, Weib und Pferden und Wagen bestehend) war gleichzeitig durch den „Besuchten“ zu leisten. Die Treiber und Jagdgehilfen waren ebenfalls zu stellen. Der Landes-Grund-Gesetzliche Erbvergleich aus dem Jahr 1755 beendete diesen Umstand endgültig seitdem sind die Vorjagden vorbei.