1853-Pachtvertrag-2

Nach der „Veranschlagung der Einliegerländereien vom 14. Februar 1839“ wurde die Bodengüte in eigentliches Gartenland zum Gemüse – und Obstanbau sowie die Kategorie Acker- und Kartoffelanbau, wiederum unterteilt in je 6 Güteklassen, vorgenommen. Das ergab 8 Preisvorgaben, hier wurde offensichtlich durch das Amt der anzusetzende Preis vorgegeben. Beim Amt lagen Tabellen 8sogenannte Bonitierungstabellen) vor, aus denen für die gesamten Feldmarken durch vorausgegangene Kommissionen diese Bewertungen vor Ort festgelegt waren.

Amtlicherseits ist hier die Pachtgebühr vorgegeben, wodurch die Verteilung der Flächen durch die Dorfversammlung wesentlich erleichtert wurde. Die preisliche Abstufung wurde z.B. aus sozialen Gründen angewendet. Im Protokollbuch [5] und dem Rechnungsbuch der Gemeinde sind die Verpachtungen jahrelang immer wieder Sitzungsthema.