Eine Urkunde aus dem Jahre 1312 ist ein sehr frühes Beweisstück für die Existenz der Ortschaft Glashagen im Bereich des Klosters Doberan. In dieser Urkunde sind mehrere Ortschaften genannt, die jede für sich Ansprüche auf Entschädigung für erlittene Plünderungen an Rostock stellten. Verursacher waren Rostocker Truppen.
Was war dem voraus gegangen?
Heinrich der Löwe lag mit den beiden Seestädten Rostock und Wismar im Kampf. Beide Städte waren damals eigenständig, hatten eine Sonderstellung und gehörten nicht zum Doberaner Klostergebiet. Verbündeter Heinrichs war der Dänische König Erich. Die Rostocker betrachteten das Klostergebiet als dänisches und somit feindliches Gebiet und überfielen einige Dörfer und beraubten die ansässigen Bauern. Aus diesem kriegsrechtlichen Irrtum entstand ein Rückgabeanspruch des Klosters. Ihm verdanken wir die Entschädigungsforderungen einschließlich der Nennung einiger aufschlußreicher Einzelheiten. Die Urkunde wurde mehrfach aus dem Lateinischen übersetzt, in einer Übersetzung bei Baumgarten [09] lautet der Abschnitt für Glahagen:
Schäden in Glashagen:
Dem dort wohnenden Arnold trieben sie fünf Schafe im Wert von 15 Schillingen fort. Dem großen Johannes trieben sie ein Pferd im Wert von 6 Mark fort. Dem Johannes Dannebel raubten sie ein Pferd im Werte von 5 Mark. Der Schütze Henning kaufte sich aus der Gefangenschaft für 10 Mark frei. Ludolf kaufte zwei Pferde für 2 Mark zurück. Eda (Bäuerin) kaufte ein Pferd für 8 Schillinge zurück. Heinrich von Badenmühlen verlor Mühlengeräte im Werte von 2 Mark. Die erste Pfändung umfaßte 34 1/2 Mark, die zweite 15 Mark weniger 1 Schilling (75 Mark und 15 Schilling.
[09]
Eine weitere Schadensaufstellung von 1312 nennt den S c h ü t z e n Henning (woanders Hence)
Artikel aktualisiert am 06.11.2022