Mit der „Verordnung betreffend baupolizeiliche Vorschriften für das Domanium“ wurde 1876 im Großherzogtum Mecklenburg -Schwerin ein umfangreiches Regelwerk erlassen, welches nicht nur das Genehmigungsverfahren für Bauten und weitere feuerpolizeiliche Bauvorschriften enthielt, sondern auch Bestimmungen zur Durchführung der vorgeschriebenen periodischen Feuerschauen.
Die einmal jährlich durchzuführende Feuerschau hatte die Aufgabe, die Einhaltung der feuerpolizeilichen Bauvorschriften zu überwachen sowie „die Abstellung feuergefährlicher Einrichtungen zu veranlassen und die vorschriftsmäßig auf den einzelnen Besitzstellen zu haltenden Feuerlöschgeräthschaften zu visitieren.“ So bestimmte die Verordnung über das Feuerlöschwesen im Domanium von 1878, dass neben den in jeder Gemeinde zu haltenden, öffentlichen „Lösch-Apparaten„. Als Lösch-Apparate bezeichnete man dazumal die im folgenden aufgeführten Teile, z. B. auf jedem Pacht- und Erbpachthof: Je eine Feuerkufe (Wasserbottich), sechs Feuereimer, zwei Feuerleitern, vier große Feuerhaken und vier Löschwische einsatzbereit und jederzeit gut zugänglich.
Die Durchführung der Feuerschau oblag der „Feuerschau-Commission„, die aus dem Landreiter des Domanialamtes, dem Feuerschaumann des zu besichtigenden Ortes und einem Feuerschaumann eines der nächstgelegenen Orte gebildet wurde. Feuerschaumänner wurden durch die Dorfversammlung der jeweiligen Gemeinde für sechs Jahre gewählt. Ihr Amt war ein Ehrenamt. Lediglich für ihre auswärtige Tätigkeit erhielten sie eine Entschädigung von 3,00 Mark.
Aus den im Landeshauptarchiv Schwerin vorgefundenen Abrechnungen zu den durchgeführten Feuerschauen aus den Jahren 1871 bis 1912 lassen sich interessante Rückschlüsse zu deren Teilnehmern ziehen. In Reddelich war Erbpächter Johann Frahm (1836 – 1915) in diesem gesamten Zeitraum Feuerschaumann und als solcher auswärts in der Gemeinde Dorf Glashagen tätig. Aus Dorf Brodhagen kam der Erbpächter und Schulze, später Erbpächter-Altenteiler, Pentzien nach Reddelich. Erbpächter und Schulze Borgwardt aus Glashagen Dorf, danach Schulze Jürges, führten die Feuerschauen in unserer Gemeinde und auswärtige Feuerschauen in Stülow durch.
Die Feuerschaukommission war berechtigt, alle Räume eines Gebäudes zu besichtigen und Abweichungen von den baupolizeilichen Vorschriften sowie Mängel bezüglich der Löschgerätschaften zu dokumentieren und darüber Mitteilung an die Amtspolizeibehörde in Doberan zu machen. Diese hatte, unter Umständen auch mit Androhung und Vollstreckung von Geldstrafen und anderen Zwangsmaßnahmen da zu sein und gegenüber den Hauswirthen und Büdnern aufzutreten sowie die Abstellung der festgestellten Mängel zu veranlassen. Nachkontrollen waren gegebenenfalls über den Landreiter durchzuführen.
Man kann diese vorbeugende und ausdrücklich gesetzlich geregelte Tätigkeit zur Verhinderung von Bränden durchaus mit den Brandschutzkontrollen der Freiwilligen Feuerwehren in der DDR vergleichen.
Neben diesen örtlichen Aktivitäten kam es 1928 innerhalb des Feuerlöschbezirkes Bad Doberan zur Bekanntmachung derjenigen Ortschaften (u.a. Glashagen Hof und Dorf) in denen die Doberaner Automobilspritze mit der Freiwilligen Feuerwehr Feuerschutz zu gewähren hat. Zur Vermeidung übermäßiger Inanspruchnahme der Automobilspritze ist für jede Anforderung der Spritze eine Gebühr von 50 Reichsmark an die Amtskasse zu zahlen.