Die drei Hauswirthe Glashagens stellten Fragen zum aktuellen Pachtvertrag an das Amt Doberan. Das Amt wiederum wendet sich an das zuständige Schweriner Ministerium und erhält die dargestellte merkwürdige Antwort, die zeigt, daß die Ministerien sich schon damals nicht so sehr um Einzelheiten kümmerten, sondern bei der Gelegenheit das Große Ganze im Auge behielten und ihrerseit zusätzliche Fragen stellten.

TRANSKRIPT:
Artikel aktualisiert am 05.05.2025Sie haben annoch anzuzeigen, ob die Hauswirthe zu Glashagen einer bestimmten Mühle als Zwangsmahlgäste verpachtet sind und bis zu welchem Zeitpunkte; ferner wie viele Einlieger jeder Hauswirth hat und ob ihnen nicht Kuhweide in den Schlägen zu gewähren ist, endlich welche Arten Sommer-Getreide im 2ten Schlage nach der Brache und welche sie im 3ten Schlage bauen wollen? Die Brache muß eingehalten und überhaupt auf Einführung einer mehr bereicherenden und einträglicheren als der reinen Koppelwirtschaft allmählich unter begünstigteren Umständen eingewirkt werden. Endlich sind die Contraktsjahre nicht nach der Zahl der Schläge, so zu bestimmen, daß künftig nur 3 Dorfcontrakte jährlich ablaufen. Schwerin am 5. Nov.1850 Großherzogliche Cammer. An die Beamten zu Doberan.