1851-Pachtvertrag-Anlage-B

Bewirtschaftungsplan ist Bestandteil des Zeitpachtvertrages der Glashäger Hufen I, II und III für den Zeitraum 1851; gleichzeitig Nachweis der Bevormundung der Hauswirthe bezüglich ihrer Wirtschaftsführung. Diese Einengung der Witschaftsmöglichkeit verhindert aus der Sicht des Amtes sicher eine völlige Fehlwirtschaft, verhindert gleichzeitig aber auch die Initiative zu besserer Wirtschaft.

Anlage B Bewirtschaftungsplan der Hufen zu Glashagen Die Hufen liegen zur Zeit in sechs Schlägen und werden in folgender Weise bewirtschaftet: 1, reine Brache, 2. Winterkorn nach tüchtiger Düngung undzwar in jedem Schlage 2 bs 3 Scheffel Weitzen und 27 Scheffel Roggen kleine Maaße; 3. Zwei Saaten Sommerkorn ad. B im ersten sogenannten fetten Sommerschlage etwa 2-3 Scheffel Erbsen.6 bis 8 Scheffel Erbsen. 36 Scheffel Hafer. Im zweiten Sommerschlage: Circa 40 Scheffel Hafer, der bei nur einmaliger Düngung in der Roulance das Getreide in diesem Schlage nur dünn gesäet werden kann. 4. Weide.