Von Johanni 1781 bis 1795 wurde Hof Altenhoff (Althof) an den Pensionär Maneke verpachtet. Der Hof Glashagen wurde zu diesem Zeitpunkt als Meierei in den Akten geführt und war dem Hof Althof als Pertinenz zugeschlagen.
Abschrift des Vertrages
von Axel Kähler, September 2024
Pacht Contrakt für den Pensonarium Manecke über
den Hoff Altenhoff auf 14 Jahre nämlich
von Joh: 1781 bis dahin 1795—
WIR FRIEDRICH VON GOTTES GNADEN
HERZOG ZU MECKLENBURG
FÜRST ZU WENDEN, SCHWERIN UND RATZEBUEG,
AUCH GRAF ZU SCHWERIN,
DER LANDE ROSTOCK UND SAGARD HERR!
Thun kund und geben hiermit zu wißen, daß xxxxxder bisherige Pächter Manecke zu Altenhoff die Pachtung des dortigen Hofes mehren Inhalts der Cammer-Protokolle vom 2ten May a. c.
Durch den höchsten Bot anderweit erstanden, Wir den demselben den gegenwärtigen Pacht-Contrakt erteilt haben. Wir erlassen solchemnach:
1.
dem Pensonario Manecke für sich und seine Erben unseren im Amt Doberan belegenen Pachthoff Altenhoff, mit allen dazu gehörigen Pertinenzien sowie er selbige bisher rechtmäßig im Genießbrauch gehabt hat und was nicht durch diesen Contract ausdrücklich reserviert worden, femerweit von Joh: 1781 bis 1795 pachtweise solchergestalt, daß er das alles nach seiner besten Gelegenheit, jedoch ohne jemands Benachteiligung und wie es dieser Contract vorschreibet hiesigen Besitz und Genießbrauch, sofern er sich contraktmäßig verhält und die Pension willig bezahlet von Uns und Unseren Nachkommen der Verzinsung allerwege kräftig gestützet, und gehandhabt werden soll.
2.
Auch Conduktor (Pächter)die gegenwärtige Ordnung von 7 Schlägen unverändert beibehalten und diese dergestallt nützen, daß deren 3 besäet, einer zur Brach und 3 zur Weyde liegen, eine wohl ihm gestattet wird, von dem guten Acker nach ihrer bisherigen Ueblichkeit alle […] Saaten zu […].
3.
Übernimmt Conductor (Pächter) alle etwanötige Feld- und Ackergräben auf eigene Ackerstücke zu ziehen und in gutem Stande zu unterhalten: die etwa nötigen Scheidegräben insofern selbige gleichzeitig Abzugsgräben sind, werden hingegen von Unserer Cammer übernommen, hiemächst aber vom Conduktor (Pächter) unterhalten.
4.
Lieget Conductori (Pächtern)ob, beym dereinstigen Abzuge die Brach einmahl ungebracht, die Brachgräben zur Hälfte aufgezogen und den Dünger zur Hälfte abgefahren, aber hierfür […] soll ihm dasjenige, was er hier mehr geleistet bey seinem […] Zugang empfangen von dem Sucessore (Nachfolger) in der Pachtung landesüblich vergütet werden.
5.
Wird sowenig der Ertrag der Pachtstücke als die Ruthen Zahl garantiert, inmaßen es den Pacht Liebhabern überlassen ist, alles selbst in Augenschein zu nehmen und von dem Werth der Sache sich zu überzeugen. Ebensowenig gibt es auch eine Berufung auf ehemalge Observanc (Beobachtung). Und Conductor darf sich nicht anmaßen, was ihm nich ausdrücklich überwiesen wird.
6.
Werde nachstehend bisher zu dieser Pacht gehörige Pertinentzien, Dienste und Nutzungen ausdrücklich reserviert, als die Mühle mit den dazugehörigen Pertinenzien bestehend:
- aus einer Wiese auf der Buchenwiese
- aus den zur Guts- Mühle gehörenden Gärten,
dem sogenannten Mühlenacker am Schaafsberg - dem vordersten Mühlenteich mit den darin liegenden Weiden,
der dem Müller bisher verpachteten gewesenen kleinen Garten von […] Quadratruthen - Und gleich wie sich in Zukunft die Metzenfreiheit entwickelt, so ist Conductor auch schuldig, dem Müller 3 Kühe und 2 Pferde an den Orten, wo er seine Vieh-und Zug Pferde ohnentgeltlich und ohne Beitrag zum Hirtenlohn, auf die Weide zu nehmen; gleich denn auch dem Müller frei Pacht 12 bis 16 Schweine von der […]hude auf die Brach zu jagen er muß aber das sogenannte Hütegelt dem Hirten bezahlen.
- Die Hafer […] sowohl von den Hauswirthen als von den Coßaten und Einliegern zu Parkentien ingleichen fallt die bare Abgabe von 10[?] rthl,von dem Kruge daselbst weg und wird der Amts-caße reserviert.
- Der in diesem Dorfe befindliche Hoff Katen und die Schmiede aber bleiben beym Hofe so wie auch der Schmied und die in diesem Katen wohnenden Einlieger nach wie vor die Weide für ihr Vieh auf der gemeinen Dorfweide zu genießen haben sollen.
- Die 6rthl aber welche die Coßaten zu Parkentien für ein Stück Acker, der vormals zum Hoff gehört hat, bis jetzt dem Pächter bezahlt haben.
- Den […] außer den nach dem letzten Contrakt reservierten Holz
der […]
der […] Zeplin - Die Mast in der Mönch Koppel, und in den für die Jagd aus[…] Holzungen. Dahingegen bleibt die Mast in dem übrigen auf dem Hoffelde befindlichen Holzungen dem Pächter überlassen. […]
7.
Die Nothdurft erfordert daß nach dem Abgange der Hufe draußen[?] Ein neuer Hischkaten von 4 Hische ingleichen für den Pächter ein neues Wohnhaus erbaut, das Bauhaus (Bauernhaus) aber tüchtig reparieret werden muß, so übernimmt Conductor diese Bauten gegen ein gewißes Dienste aversions quantum und gegen gewiße Dienste mehrere Bauten darf Conduktor nicht begehren; und er muß das bey dem neuen Katen zu legende Gartenland an einer ihm bequemen Stelle anweisen.
8.
Wollen wir in Termino Johanni 1781 ein vollständiges Inventarium anführen lassen und es sollen die sämtlichen Stall und zum Hof gehörigen Gebäude Hackelwerke, welche jedoch soviel […] ab zu Schaffen sind, Zäune, Gräben, Hecken, Pathweiden, Stein- Mauern aufs genaueste beschrieben werden. Demnächst muß Conductor (Pächter) das alles in gutem Brauch unter halten, und die vorfallenden Reparaturen aus eigenen Mitteln bestreiten oder dafür, wenn auch nach Ablauf der Contract Jahre die Gebäude im beßeren Zustand, als sie nach dem Inventario gewesen, befunden werden, eine Vergütung zu begeren. Zur Unterhaltung der Inventarii sollen Conductori auf jedermalig zeitiges Anmelden die gesammten rohen Holzmaterialien auch Ziegelsteine gegen Erlegung des Zählgeldes verabreichet werden.
9.
Wichte Hauptreparaturen, welche einen großen […] Aufwand erfordern, sollen ihm nicht zur Last fallen, sondern gleich wie neue Bauten von Unserer Cammer übernommen werden. In Sonderheit: Muß Conductor gesamte Strohdächer auf den Hof-Gebäuden und den dazu gehörigen Katen während der Pacht Jahre in gutem Stande halten und dereinß dann abliefem, daß mithin Unsere Cammer dieserhalb mit irgendeinem Aufwande belaßiget werden, gleich dann auch er schuldige iß wenn umgeworfen würde außerdem abbruch[…], jetzt zu vollführende Bauten andere neue notwendig würden, die Hälte des gesamten Dachstrohes wie auch das Stroh zum Klehmen nicht minder die Wräuel und Deckel Weden ohnentgeltlich herzugeben und anzufahren auch die Fuhren binnen Feldes dabei zu verrichten. Jedoch geschehe der Fall, da etwa das ganze Stroh oder der größte Theil desselben in Feuer aufgingen oder durch Sturm- Wind um geworfen würde und deswegen auf einmahl mehrere neue Gebäude ausgeführet werden müßten, allewegen […]
10.
Iß Conductor (Pächter) schuldig auf Grenzen und Scheiden des ihm verpachteten Grundstück genaue Acht zu haben und muß auch die in Unser Land Feuerordnung vorgeschriebenen Feuer- Geräthschaften und in gutem Stande halten insoweit solche nicht schon beym Hause vorhanden sind auf eigene Kosten anschaffen und nach Tilgung der Pachtjahre darin abliefem.
Das erforderliche Holz dazu wird dem Conductor(Pächter) ohnentgeltlich angewiesen und die Erstattung der baaren Kosten, […] man dem Sucessore (Nachfolger) in der Pachtung.
11.
Übernimmt er die Priester- Küster-und sämtliche Gebühren ohne Abzug an der Person, entrichtet auch den[…] jährlich 32 rthl.ntel
12.
[…] einen Sauhatzhund ohnentgeltlich auszufüttem, würde ihm aber der Hund nicht geliefert, so wird dieserhalb eine Erstattung nicht begehrt.
13.
Muß er samt seinen Leuten nach der hiesigen Mühle mahlen laßen nichtweniger Salz- Scheffel inländisch Salz von der Saline oder der nächsten Salz-Niederlage gegen gewöhnliche Bezahlung nehmen. Der Schmidt(Schmied) zu Parkentin und Conductoris (Pächters) Schäfer inwie letzterer eine eigene Wirtschaft hat, ingleichen die Deputatierten und die im Haus- Kathen befindlichen Einlieger, müßen, undzwar der Schmidt(Schmied) und Schäfer jeder 2 Scheffel, ein jeder der übrigen ein Scheffel Salz gleichfalls jährlich nehmen. Den zum Hofe gehörenden Leuten muß Conductor die Quote mitbringen lassen sowie den Hauswirthen zu Parkentin obliegen soll, das Salz für den Schmidt (Schmied) und die Einlieger in den Hofkathen ohnentgeltlich mit zu bringen.