Der Recherche von Professor Giercke [25] über die Geschichte Glashagens verdanken wir eine Urkunde nebst Übersetzung. Die graphische Ausführung des Originals ist ausgesprochen interessant und läßt auf ein gehobenes Schreibbüro der damaligen Zeit (evtl. Kloster) schließen. Inhaltlich bestätigte die Urkunde vorangehende Zehnt-Überlassungen abermals. Auch wurde noch einmal der Zweck der großzügigen Überlassungen, nämlich die Erlangung des Seelenheils des Schenkenden genannt. Das Seelenheil, wurde gern vor gefährlichen Unternehmungen, wie weiten Reisen, auf diese sehr teure Weise erworben.
Transcript: 1273. Oct.4. Schwerin (Herrmann, Bischof von Schwerin bestätigt unter Zustimmung seines Capitels die dem Kloster Doberan zustehenden Zehnten und Patronate.) Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, Herrmann durch Gottes Gnade Bischof von Schwerin, wünscht allen die dieses Schreiben lesen werden, Heil in den wahrhaft Gnadenreichen. Durch die Pflicht des übernommenen Amtes sind wir gebunden und durch die schuldige Rechenschaft aufgerufen, die in unserer Diozäse bestehenden Gemeindenbesoders die klösterlichen mit der Wachheit eines Hirten zu versorgen, damit sie in Frieden leben und sich gleicher Freiheit erfreuen, vor allem, daß sie keine Verminderung ihrer Nachfolger ihnen verliehene Besitzungen erleiden. Da nun unsere Vorgänger die Bischöfe Berno und Brunward, die Zehnten verschiedener Orte und zahleicher Dörfer unserer Diozäse dem Doberaner Konvent des Zisterzienserordens als Entschädigung seiner Unterhaltung gegeben haben und andere, ihre Nachfolger, Schenkungen dieser Art als willkommen und rechtskräftig angesehen haben, wobei die Zustimmung des Kapitels gesucht und erlangt wurde, so wie ca (von den Mönchen) aufgrund ihrer erwirkten Privilegien aber hinach noch vollständiger in Besitz gehalten wird – Da auch die Herren des Landes und ihre Vasallen oder andere gläubige Laien durch Schenkungen die sie ????? den genannten Ort um ihres Seelenheils willen sehr freigiebig bedachten, was wir durch den ehrwürdigen Vater unseren Vorgänger frohen Angedenkens den Bischof Rodolf bestätigt finden – Wir, in der Aussicht, den gesamten Konvent vor künftigen Rechtsstreitigkeiten zu schützen, damit nicht wieder in Zweifel gezogen würde, was von jenen und uns als einst sachgemäß vollzogen mit größter Zuverlässigkeit erklärt wird, haben gemeint, es sollen mit besonderen Worten ausgedrückt werden, die Zehnten der einzelnen Dörfer und Orte, wie die Brüder es gedachten Konvent nach weltlichen und kirchlichen Rechten besitzen: Nämlich den Zehnten des Ortes an dem das Kloster selbst gelegen ist, mit allem was dazugehört, den Zehnten von Alt-Doberan, Redentin, Varpen Säulenburch, Parkentin, Stubelowe,Wilsna, Ibynddorp, Alardeshaghen, Berlemmeshaghen?,Rauenhorst, Redwisch, Nigenhaghen, Stenbek, Glashutte, Glashaghen, Putecove, Stulove, Stephaneshaghen, Bolhagen, Reynberteshagen, Wittenbek, Diderikcshaghen, Boldewineshaghen, Boiansuiz?, Reduchle, Brusowe, Denskenborch, Vriholt, Marlckendhorp, Benikenhaghen, Glien, Bolghelin, Lubendhorp, Trispot, den Zehnten ….
Artikel aktualisiert am 16.06.2024