Abschrift des amtlichen Schreibens vom 22. August 1909
Mit eingeholter Zustimmung des Großherzoglichen Ministerium des Innern wird der Beschluß der dortigen Dorfversammlung vom 23. Juni des Jahres dahin bestätigt, daß, falls das Projekt des Baus einer Nebenchaussee von Doberan nach Retschow zur Ausführung kommt, die dortige Erbpachthufe No. I zu den auf die Gemeinde Glashagen fallenden Kosten des Baus und der Erhaltung der Nebenchaussee das Doppelte des Beitrags einer jeden der anderen beiden Hufen zahlt.
Das Großherzgliche Amt
gez. von Plessen
Eingetragen 26.8.1909