Handwerker waren auf dem Lande lange Zeit nur bedingt geduldet. Ursächlich waren die mächtigen Zünfte in den Städten. Sie hatten sich durch die Bestimmungen des Erbvertrag von 1755 im § 259 letzlich die Konkurenz aller anderen Handwerker aus dem Weg geräumt und gleichzeitig den auf dem Lande lebenden größeren Anteil der Bevölkerung als Kundschaft gesichert.