1863-Handwerker

Handwerker des Dorfes Glashagen 1863

Handwerker waren auf dem Lande lange Zeit nur bedingt geduldet. Ursächlich waren die mächtigen Zünfte in den Städten. Sie hatten sich durch die Bestimmungen des Erbvertrag von 1755 im § 259 letzlich die Konkurenz aller anderen Handwerker aus dem Weg geräumt und gleichzeitig den auf dem Lande lebenden größeren Anteil der Bevölkerung als Kundschaft gesichert.