Auf Grundlage der Gemeindeordnungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts erließ die Gemeindevertretung eine Satzung zur Nutzung der gemeindeeigenen Ländereien. In gewissen Abständen gab es eine Veränderung solcher Satzungen. Hier handelt es sich um die erste nach dem Krieg aus dem Jahr 1949. Es gab einen erheblichen Teil der Dorfbevölkerung, besonders der Neusiedler aber auch Alteingesessener, die auch über die Bodenreform zu keinerlei Land gekommen waren, weil sie nicht bäuerlich arbeiten wollten. Es galt nach wie vor auf den Dörfern das Prinzip, daß jeder Bewohner einen Anspruch auf ein Stück Boden hatte. Aufschlußreich ist die handgeschriebene Größenaufstellung und seinerzeitig Zuordnung der Ländereien, die sehr wahrscheinlich unverändert seit der Zeit ihrer Entstehung bis in die 1869er Jahre zurückreicht.
Artikel aktualisiert am 17.08.2023