1840-Einsetzung-Westendorff-Hufe-1-4

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umgestellten Wirtschaftsführung nun Abminderung der Pferde eintreten sollte, für diesen Abgang ein Surrogat(anstelle von) duch ein vermehrtes Rindvieh oder andere neue ordentliche ökonomische entsprechenden Objekte zur Stelle schaffen.
Der Hufenstand (Landbesitz)der Glashäger Bauern ist sonst ganz gleich. Hufe I und III haben jeder 145 Scheffel, Hufe II = 135 Scheffel Land
Doberan, 24.Oktober 1840 Reinhardt
Ps.: Die Gleichstellung der Hufen wird durchgehend bei allen Regulierungsmaßnahmen angestrebt.Schon bei der Pachthofbildung z.B. bei der Abtretung von Land zur Bildung einer Büdnerstelle oder bei der Landabgabe für den Weggebau.

Doberan, den 24.Oct. 1840
R e i n h a r d t