Transkript
Dem Stationsjäger Zarnow mag ausnahmsweise zwar der Anbau als Häusler gestattet werden, jedoch unter der Bedingung, daß derselbe bei seinem Abgang vom Dienste das Haus und den Bauplatz für die dann von dem betreffenden Landbaumeister zu übernehmende Taxe der Amts-und Forstbehörde oder seinem Nachfoger im Dienst auf Verlangen überläßt. Sie haben den Bauriß zur Genehmigung zu überreichen und den Einnahme Beleg wegen der Grundsteuerzu extrahiren.
Schwerin, den28. Januar 1850
An die Beamten und den
Forstmeister von Wickede
zu Doberan