1802-Edikt-Holzstreit-Glashagen-0

Öffentliche Kritik des Herzog Friedrich Franz an Forstbeamte und Oberforstmeister Doberan. Inhalt der zentralen Mecklenburgisch Schwerinschen Gesetzblätter.

Die allgemeine Holzknappheit in dieser Zeit führt zu strikten Verboten und Kontingentierung.(Siehe Holzwärter und Förster). Auch die im unmittelbaren Bereich der Gehöfte, den sog. Wohrten wachsenden Gehölze stehen nicht zur freien Verfügung der Bewohner sondern müssen und dürfen nur im beschriebenen Rahmen genutzt werden. Verstöße werden, wie hier vorgekommen, gesetzlich geahndet. a) und b).Offensichtlich hat es einen Verstöße durch den Glashäger Hauswirth Griese und auch anderswo gegeben, die falsch geahndet worden sind. Für das Herzogliche Haus Grund genug, zu einer öffentlichen Richtigstellung. Nun wird zukünftig eine strikte aber gerechtere Verfahrensweise angemahnt.