Eid der Hauswirte-2

Gelegentlich des Erbvergleichs von 1755 wurde einen Neuvermessung und Taxierung aller fürstlichen und domanialen Flächen und Gebäude im gesamten Mecklenburg befohlen, zu der man sich besonders bei der Wertermittlung des Bodens (sie sah 7 Bodenklassen vor) den Sachverstand der Hauswirthe nutzbar machen wollte. Diese wurden vor ihrem Einsatz vereidigt. Man kann davon ausgehen daß die jeweils vor Ort ansässigen Hauswirthe für diese Mitwirkung in Frage kamen.
Interessant ist die verantwortliche Mitwirkung eines Mitgliedes der Familie Wachenhusen. (Pächter Hof Glashagen) in diesem Zusammenhang