Feuerordnung-Deckblatt-0_1

Die Feuerordnung für das Amt Doberan von 1681 ist wohl die damalig fortschrittlichste aus der großen Zahl der für einzelne Ämter und Städte oder das gesamte Herzogtum im Umlauf befindlichen Ordnungen. Sie hat erstmalig eine Gildenbildung unter mehreren Amptsdörfern zur vertragsmäßigen gegenseitigen Unterstützung bei der Brandbekämpfung zum Inhalt. Gleichzeitig bildet die Gilde eine finanzielle Reserve zur Auszahlung im Schadensfall. Der Vorläufer der späteren Feurversicherung.