TRANSKRIPT
Sie haben annoch anzuzeigen, ob die Hauswirthe zu Glashagen einer bestimmten Mühle als Zwangsmahlgäste verpachtet sind und bis zu welchem Zeitpunkte; ferner wie viele Einlieger jeder Hauswirth hat und ob ihnen nicht Kuhweide in den Schlägen zu gewähren ist, endlich welche Arten Sommer-Getreide im 2ten Schlage nach der Brache und welche sie im 3ten Schlage bauen wollen? Die Brache muß eingehalten und überhaupt auf Einführung einer mehr bereicherenden und einträglicheren als der reinen Koppelwirtschaft allmählich unter begünstigteren Umständen eingewirkt werden. Endlich sind die Contraktsjahre nicht nach der Zahl der Schläge, so zu bestimmen, daß künftig nur 3 Dorfcontrakte jährlich ablaufen. Schwerin am 5. Nov.1850 Großherzogliche Cammer. An die Beamten zu Doberan.